Zertifizierte Weiterbildung der HELP Akademie nach der Richtlinie § 45 a SGB XI zur Betreuungskraft
Betreuungskräfte, oder auch Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI unterstützen die Senioren, deren Angehörige sowie die Pflegekräfte des mobilen Pflegedienstes. Alltagsbegleiter fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf und kümmern sich um die haushaltsnahen Dienstleistungen.
Eine professionelle Pflege und gute Betreuung von Senioren und allgemein pflegebedürftigen Menschen ist eine Herausforderung und eine große Aufgabe für alle, die an der Pflege aber auch an der Betreuung der Betroffenen eingebunden sind, deshalb bleibt im stressigen Berufsalltag der Angehörigen meist nicht ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. Auch die mobilen Pflegedienste können nicht die nötige Zeit für Ihre Klienten aufbringen.
Hier kommen Betreuungskräfte nach § 45 a SGB XI ins Spiel: Sie unterstützen durch Leistung der haushaltsnahen Dienstleitzungen und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf.
Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt auch der Pflegebedarf stetig und sehr schnell zu. Das stellt das gesamte Gesundheitswesen vor eine besondere Herausforderung. Hier steht nicht nur die medizinisch sowie pflegerische Versorgung als ein großer Baustein im Mittelpunkt, sondern auch die soziale und psychosoziale Betreuung, wie die Beschäftigung Pflegebedürftiger und die ganzheitliche Versorgung im Haushalt. In Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen kommt die soziale Betreuung oft viel zu kurz!
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 45a SGB XI geschaffen.
Die Betreuungskraft nach § 45 a trägt so nicht nur zu einer deutlich höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft die Pflegekräfte und Angehörigen im Alltag zu entlasten. Der Lehrgang bietet die notwendige Voraussetzung um ohne wesentliche Vorerfahrung verschiedenster Art selbstständig als Kleinunternehmer oder bei mobilen Pflegediensten im Team zu arbeiten.
Betreuungskraft nach § 45 a SGB XI – ist dieser Weg eine echte Alternative?
Das Ziel ist ungelernte Teilnehmer auf eine selbststätige Tätigkeit als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter vorzubereiten.
Es handelt es sich hier um eine einfachere Qualifizierungsmaßnahme (nur 40 Schulstunden) als die Zertifizierung zur Seniorenassistenz als „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“, die mit einem deutlich höheren Zeitaufwand (152 Schulstunden) zu absolvieren ist. Weil hier der Ausbildungsumfang geringer ist, können im Anschluss auch nur sehr einfache Tätigkeiten übernommen werden und es wird eine Überwachungskraft von der Gesetzgebung gefordert.
Besonders das Modul Firmengründung und Marketing ist hier ebenfalls zu empfehlen um erfolgreich in die neue Tätigkeit zu starten. Es ist wirklich sehr empfehlenswert dies zusammen mit den werdenden Seniorenassistenten zu besuchen, deren Zielsetzung, nämlich erfolgreich als Unternehmer*in tätig zu werden, hier gleich ist.