Die Weiterbildung „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ der HELP Akademie

2022-08-28T19:08:10+02:00

Die Weiterbildung „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ der HELP Akademie – arbeiten Sie schon bald gegen die Einsamkeit im Alter!

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Malteser aus dem Frühjahr 2021 hat ergeben, dass sich mehr als jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren häufig, oder zumindest hin und wieder einsam fühlt. Frauen sind im hohen Alter häufiger von Einsamkeit betroffen als Männer. HELP zertifizierte Seniorenassistenten tragen erheblich dazu bei, dass Senioren und Seniorinnen aktiver und mit Freude am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Aktiv gegen Einsamkeit mit der HELP Akademie: Dies 5 Tipps helfen Senioren und Seniorinnen

Viele Senioren sind unfreiwillig alleine und leiden darunter sehr. Die Kinder haben ihre eigenen Familien und kommen nur selten zu Besuch, oder leben weit entfernt. Viele Senioren haben keine Angehörigen. Auch der Umzug in eine Seniorenwohnanlage kann problematisch sein, wenn der alte Freundeskreis wegbricht. Stirbt dann noch der Partner, droht Vereinsamung. In unseren westlichen Industriegesellschaften ist dieses Problem besonders ausgeprägt. 

Einsamkeit hat auf Psyche und Körper erhebliche Auswirkungen. Es drohen Depressionen, verstärkt Entzündungen, hoher Blutdruck und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Einsame Menschen kapseln sich immer weiter ab, sodass schließlich alle sozialen Bezüge verloren gehen. Entsprechend groß ist die Gefahr einer Medikamenten- oder Alkoholsucht.

Deshalb auch wenn man viele soziale Kontakte hat, Phasen der Einsamkeit kommen im Leben eines jeden Menschen vor. Doch Einsamkeit sollte kein Dauerzustand sein. Um aus dem Tief herauszukommen, müssen Sie allerdings aktiv werden.

HELP zertifizierte Seniorenassistenten unterstützen ihre Senioren bereits im rüstigen Alter und bevor Pflegegrade beantragt werden müssen:

Gespräche auf Augenhöhe bei Unternehmungen wie Ausflüge, Restaurantbesuche, oder im Lieblingscafé. Begleitung zu Theater- und Konzertbesuche. Frühere Hobbies wie Malen und Musik wieder aufleben lassen – Seniorenassistenten kümmern sich um alle Wünsche. Lebensfreude und Mobilität sind wieder spürbar und die Lebensqualität kehrt zurück.

  1. Senioren lernen positives Denken – Ihre HELP Seniorenassistenten motivieren und unterstützen sie dabei. Geschult in der Kommunikation und Konfliktlösung sind sie perfekte Partner.
  2. Senioren wünschen sich noch einmal eine Traumreise – HELP Seniorenassistenten erfüllen die Umsetzung dieses Wunsches als echte Profis. Geschult im Themenbereich Reisen mit Senioren und Reisemedizin organisieren und begleiten sie alles umsichtig und fürsorglich.
  3. Einen Kurs an der Volkshochschule zu belegen wäre eine Möglichkeit zu weiteren sozialen Kontakten. Eine neue Sprache zu lernen, oder Gasthörer als Senior/in an einer Universität – HELP Seniorenassistenten teilen Ihre Interessen und sorgen für eine sichere Hin- und Rückfahrt, bei Bedarf. Gedächtnistraining und Biographiearbeit sind ebenfalls Ausbildungseinheiten, die hier zum Einsatz kommen.
  4. Mehr Lebensfreude mit einem Haustier  – auch dazu sind HELP Seniorenassistenten geschult und immer bereit zu unterstützen. Sei es bei der Auswahl des geeigneten tierischen Begleiters und bei der Versorgung des pelzigen Gefährten, HELP Seniorenassistenten stehen ihren Senioren zur Seite.
  5. Senioren wünschen sich sportliche Aktivitäten  – Fitness für Senioren , ebenfalls ein Teil der HELP Zertifikats-Ausbildung in der Seniorenassistenz ist eine  perfekte Grundlage für Senioren auch sportliche Unterstützung zu erhalten.

Auch wenn altersassoziierte Krankheiten irgendwann auftreten HELP zertifizierte Seniorenassistenten stehen Ihren Senioren weiterhin empathisch und zuverlässig zur Seite, sorgen für Abwechslung und Lebensfreude und die Einsamkeit ist vergessen. Das alles hat nachweislich viele gesundheitliche positive Einflüsse bei den Senioren und man kann mit dieser professionellen Unterstützung im eigenen zu Hause entspannt und glücklich leben. Angehörige können ebenfalls zufrieden auf die Versorgung Ihrer Liebsten vertrauen und erhalten regelmäßige Rückmeldungen.

Folgen Sie Ihrem Herzen und werden Sie HELP zertifizierter „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“. Die Senioren erwarten Sie mit großer Freude!

Die Weiterbildung „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ der HELP Akademie2022-08-28T19:08:10+02:00

Bundesrat stimmt Registrierungsverordnung für Betreuer mit Maßgaben zu

2022-08-28T19:10:34+02:00

Der Bundesrat stimmt der Betreuerregistrierungsverordnung mit Maßgaben zu – eine wichtige Meldung der HELP Akademie zum Sachkundenachweis ab 2023

In seiner Sitzung am 8. Juli hat der Bundesrat der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zugestimmt, die Zustimmung jedoch an gewisse Änderungen geknüpft. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu den Änderungen der Länderkammer verhalten wird.

Umfang des Sachkundelehrgangs

Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung sah für die Sachkundelehrgänge einen Zeitumfang von 360 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Der Bundesrat hat – der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgend – einem Umfang von mindestens 270 Zeitstunden einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit zugestimmt. Es bleibt also bei den vorgegebenen 11 Modulen mit 11 Prüfungen am Ende eines jeden Moduls um das Zertifikat zu erhalten, so wie es auch im Entwurf der Verordnung angedacht war.

Die Teilnehmer*innen dieses Lehrgangs erhalten bei der HELP Akademie zukünftig eine Teilnahmebestätigung mit allen aufgeführten Unterrichtseinheiten, ein Zeugnis und ein Zertifikat.

Selbstlernphasen

Kursteilnehmer*innen mit einem Hochschulabschluss sollen bis zu 50 Prozent der Zeitstunden eines Moduls des Sachkundelehrgangs in Selbstlernphasen absolvieren können, für alle anderen Teilnehmer*innen gilt ein Anteil von bis zu 15 Prozent.

Diese Regelung gilt nicht für Modul 10 – Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer und Modul 11 – Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung. In diesen beiden Modulen ist Anwesenheit vorgeschrieben.

Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (§ 7 BtRegV)

Die Stammbehörde soll auf Antrag im Einzelfall die Sachkunde vermuten können, wenn der Antragsteller Teilbereiche der geforderten Kenntnisse anderweitig als durch betreuungsspezifische Bildungsgänge (§ 5 BtRegV) oder den Sachkundelehrgang (§ 6 BtRegV) nachweisen kann und über eine mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung verfügt, oder eine entsprechend mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer hat.

Hier sind wir guter Dinge, dass der jetzt schon sehr in die Tiefe gehende Berufsbetreuerlehrgang der HELP Akademie Anerkennung finden wird. Besonders für die zertifizierten Berufsbetreuer*innen ab 2020, die bereits aktiv in der Betreuung tätig sind. Der Bestandsschutz greift für Betreuer*innen die schon in 20219 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

Vollprivilegierung für Volljuristen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter

Die Sachkunde soll für Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt und Absolventen der Studiengänge Sozialpädagogik und Soziale Arbeit als nachgewiesen gelten. Für diesen Personenkreis war ursprünglich lediglich eine Teilprivilegierung vorgesehen.

Die Teilnehmer*innen mit den oben genannten Befähigungen und der Zertifizierung durch die bestandene Prüfung des Berufsbetreuerlehrgangs der HELP Akademie sollten somit allerbeste Voraussetzungen haben, besonders wenn sie schon aktiv als Berufsbetreuer*innen arbeiten.

Bundesrat stimmt Registrierungsverordnung für Betreuer mit Maßgaben zu2022-08-28T19:10:34+02:00

Ein Haustier – die gute Seele von vielen Senioren – Teil 2

2022-07-18T19:28:06+02:00

HELP Seniorenassistenten kümmern sich kompetent und mit viel Empathie um die treuen Gefährten ihrer Senioren.

Die großen Vorteile des Besitzes eines Hundes für Senioren.

Senioren können in vielerlei Hinsicht vom Besitz eines Hundes profitieren. Der Besitz eines Hundes hat einen sehr positiven Einfluss auf das psychische Wohlbefinden, die körperliche und emotionale Gesundheit der Senioren, hat die Forschung festgestellt.

Senioren können von Hunden unterstützt werden, egal ob sie im Garten spazieren gehen oder spielen. Beide werden diese lustige Aktivität genießen. Eine ältere Person sollte einen Hund auswählen, der in der Lage ist, ihre körperlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Übungen helfen, den Cholesterinspiegel und den Blutdruck älterer Menschen zu senken und die kardiovaskuläre Gesundheit zu verbessern.

Hunde können Ihre Lebensqualität verbessern. Haustiere können älteren Menschen mit ihren Reizen helfen, neue Freunde zu finden. Hunde können die Produktion positiver Hormone im Gehirn und im Körper steigern, was Stress abbauen und Depressionen vorbeugen kann.

Die Auswahl des richtigen Hundes ist dabei sehr wesentlich.

Wenn Senioren auf der Suche nach dem perfekten Hund sind, der sie an Ihren verbleibenden Tagen auf der Erde begleitet, gibt es einige Dinge zu beachten. Nicht nur die Rasse des Hundes muss berücksichtigt werden:

Rasse
Es ist am besten, große Hunde oder aktive Rassen zu vermeiden, besonders bei körperlichen Einschränkungen. Hunde bedürfen der Fellpflege, unterschiedliche Trainierbarkeit und insgesamt besondere Pflege. Es sollte auch der Geräuschpegel überprüft werden, hauptsächlich, wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt.

Hundealter
Es ist am besten, einen älteren Hund zu wählen, da die meisten von ihnen bereits ausgebildet sind und im Vergleich zu Welpen weniger aktiv sind. Sie müssen auch die Lebenserwartung des Hundes berücksichtigen; Kleine Hunde haben in der Regel eine längere Lebensdauer als größere.

Temperament
Es ist am besten, zuerst mit dem Hund der Zielrasse zu interagieren und zu spielen, bevor man sich entscheidet. Das Temperament des einzelnen Hundes ist extrem individuell, auch wenn es um die Rasse geht.

Körperliche Einschränkungen und medizinische Bedürfnisse
Einschränkungen müssen unbedingt bedacht werden. Wenn man Bewegungsprobleme hat, kann dies ein Problem für einen Hund darstellen, der tägliche Spaziergänge benötigt.

Verschiedene Hunderassen, die für Senioren empfohlen werden

Hier sind 12 Rassen und dabei immer ältere Hunde ins Auge fassen, die sowohl sicher als auch nützlich sind:

Mops
Der Mops gilt als liebenswürdige, pflegeleichte und anpassungsfähige Rasse. Er ist verspielt, und erfordert nicht viele Übungen, um ihn gesund zu halten. Sie sind klein, sodass Senioren keine Schwierigkeiten haben, mit ihnen umzugehen. Aufgrund ihrer entspannten Persönlichkeit und sozialen Natur wird diese Rasse älteren Menschen empfohlen.

Bichon Frise
Der Bichon Frise ist ein kleiner Hund, der auch für ältere Menschen und Rentner empfohlen wird. Sie sind klein und leicht zu trainieren. Außerdem brauchen sie nur ein Minimum an täglicher Bewegung. Sie müssen alle ein bis zwei Monate zum Hundefriseur gehen.

Schipperke
Schipperke ist ein mittelgroßer Hund mit einem moderaten Energieniveau. Dies macht es für Senioren einfacher sie zu unterhalten und zu trainieren. Es sind Hunde die intensivere Bewegung benötigen. Diese Rasse kann überall hinreisen und wird auch als unermüdlich am besten für Menschen bezeichnet, die möchten, dass ein Hund sie zu mehr Bewegung motiviert.

Malteser
Malteser lieben es, Zeit mit ihren Besitzern zu verbringen. Diese Hunderasse ist aufmerksam und auf ihre Besitzer eingestellt. Da Malteser eine der kleinsten Rassen ist, ist sie auch tragbar. Der Malteser ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn man häufig reisen möchte und einen Hund braucht, der überall dabei sein möchte.

Cavalier King Charles Spaniel
Der Cavalier King Charles Spaniel ist ein echter Schoßhund, der liebevoll und leicht anpassungsfähig ist. Sie kuscheln gerne mit ihren Besitzern. Genau wie der Malteser ist der Cavalier einfach zu handhaben. Senioren können den Cavalier überall hin mitnehmen, egal ob sie Besorgungen machen oder sich auf den Urlaub vorbereiten.

Pommern
Diese Rasse ist klein und mit liebevollem Temperament. Hundeexperten finden diese Rasse als guten Begleiter für Senioren. Es wiegt 3 bis 3 kg, wodurch es leicht zu tragen und auf Ihrem Schoß platziert werden kann. Pommersche Hunde schlafen gerne auf Ihrem Schoß, spielen mit Spielzeug und verbringen Zeit mit Ihnen.

Boston-Terrier
Diese Rasse hat eine überschaubare Größe, erfordert weniger Pflege, ist freundlich und liebt es vor allem, Zeit mit ihren Besitzern zu verbringen. Viele Senioren lieben es aufgrund dieser Eigenschaften, sie als Begleiter zu haben. Der Boston Terrier liebt es, fernzusehen und sich neben seinem Besitzer im Bett zusammenzurollen. Der Boston Terrier ist glücklich und geht auf die Bedürfnisse seines Besitzers ein.

Beagle
Der Beagle ist ein charmanter, freundlicher, treuer und lustiger Hund, der seinen Besitzer wie Snoopy zum Lächeln bringen wird. Diese Rasse genießt die Gesellschaft von Menschen und anderen Hunden. Der Beagle ist unabhängig und benötigt viele Übungen, die für fitnessorientierte Senioren empfohlen werden. Die Pflege seines Fells ist einfach.

Chinese Crested
Wenn Sie auf kleinerem Raum leben, ist der Chinesische Schopfhund ein Hund der Wahl. Die Experten empfehlen diese Rasse für Senioren und Rentner. Es ist klein und liebt es, mit seinem Besitzer zusammen zu sein. Er ist bezaubernd und hat katzenartige Tendenzen, wie hoch oben zu sitzen

Windhunde
Greyhounds sind die größten Hunde auf der Liste, aber sie werden für Senioren dringend empfohlen, da sie am faulsten sind. Die Greyhounds im Ruhestand sind die perfekte Option für Senioren, da sie riesige Couch-Potatoes sind. Mit Windhund bekommen Sie auch einen pelzigen Freund, der gut sozialisiert ist.

Havaneser
Havaneser sind kleine, aber starke Hunde. Er ist einer der beliebtesten Familienhunde. Es ist normalerweise etwa 5 kg schwer und 25 cm hoch. Diese Rasse hat ein lockiges Fell und erfordert viel Kämmen. Havaneser wird Senioren empfohlen, weil sie gesellig und loyal sind. Sie gilt auch als eine der intelligentesten Rassen.

Pembroke Welsh Corgi
Dies ist eine beliebte Rasse, insbesondere beim britischen Königshaus. Der Pembroke Welsh Corgi ist ein liebevoller und kleiner Hund, der ein fuchsähnliches Aussehen hat. Es ist ein hervorragender Begleiter für Senioren. Dieser kleine Hund ist auch als einer der intelligentesten Hütehunde bekannt.

Abschließende Gedanken

Die Rasse allein ist nicht der einzige entscheidende Faktor bei der Auswahl des richtigen Hundes. Bevor man sich entscheidet einen Hund nach Hause zu bringen sollte man sich immer ausreichend Zeit nehmen den Hund und zukünftigen Begleiter kennenzulernen. Die Bedürfnisse der Senioren und die Bedürfnisse des Hundes müssen dabei immer abgewogen werden damit beide eine angenehme Zeit miteinander verbringen können.

HELP zertifizierte Seniorenassistenten unterstützen und beraten Ihre Senioren gerne mit Empathie und Fachwissen, auch in diesem Bereich für eine glückliche Zukunft für Mensch und Tier. Sollten die Senioren einmal nicht selbst für Ihr Haustier sorgen können übernehmen die Seniorenassistenten auch diese Aufgabe sehr gerne.

Ein Haustier – die gute Seele von vielen Senioren – Teil 22022-07-18T19:28:06+02:00

Ein Haustier – die gute Seele von vielen Senioren – Teil 1

2022-06-28T10:30:20+02:00

HELP Seniorenassistenten kümmern sich kompetent und mit viel Empathie um die treuen Gefährten der Senioren

Ein Haustier ist oft ein großer Halt für ältere Menschen: Mit dem richtigen Haustier zur Seite blühen Senioren auf. Vielen geht es gesundheitlich deutlich besser. Selbst die Forschung ist sich einig: Menschen, die mit einem Haustier leben, sind zufriedener. Wer sich jedoch die Verantwortung alleine nicht mehr zutraut – für den gibt es Alternativen: HELP zertifizierte Seniorenassistenten.

Der Schlüssel dreht sich im Schloss und die Tür geht auf. Sofort kommt der braun-weiße Parson-Terrier Urmel angelaufen und begrüßt sein Frauchen schwanzwedelnd. Die Streicheleinheiten tun beiden gut – dem Hund, aber auch seinem Frauchen: Der Blutdruck ist gesunken, auch seelisch fühlt sich die 84-Jährige Dame viel wohler. Die Einsamkeit ist verschwunden.

Dieses Beispiel zeigt wie positiv Haustiere auf das Wohlbefinden von Menschen einwirken können. Das bestätigen auch die Hausärzte der Senioren. „Menschen, die Kontakt zu Tieren haben, sind ausgeglichener und ruhiger“, sagt ebenso der Leiter des Lehrstuhls für Geriatrie an der Universität Köln. Haustiere können für Senioren Freunde und Seelentröster sein und oft sogar therapeutische Wirkung haben. So haben Hunde beispielsweise einen günstigen Einfluss auf mehrere Risikofaktoren für Herz und Kreislauf wie Übergewicht, Blutdruck, erhöhte Cholesterinwerte und Stress. Wenn sich ein Senior durch das Tier wohler fühlt, ist es durchaus vorstellbar, dass der Medikamentenverbrauch sinkt“.

Ein Haustier hilft Senioren beim Kontaktaufbau

Nicht nur der Körper profitiert von einem Tier im Haus, auch helfen Hund, Katze und Co. gegen Einsamkeit, die vielen Senioren zu schaffen macht. „Gerade durch Hunde kann man gut neue soziale Kontakte aufbauen“, sagt Carola Otterstedt, vom Bündnis Mensch und Tier.

Ein geeignetes Haustier hilft Senioren dabei ihre Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern. Dies ist mittlerweile durch zahlreiche Studien belegt: Danach wirkt allein die Anwesenheit eines Tieres im Raum blutdrucksenkend und stressreduzierend. Beim Spiel mit ihm wird gelacht, der Körper schüttet Endorphine aus und das Wohlbefinden steigt.

So wie, wenn Rosi Mayer ,86, (Name geändert) morgens mit ihrem Papagei in den Aufenthaltsraum der Augustinum Residenz München kommt. Dann wirft Gustl erst einmal ein freundliches „Guten Morgen!“ in die Runde. Sobald die Gelbstirn-Amazone eine flotte Melodie pfeift, oder laut keckernd lacht, zaubert sie ein Lächeln auf die Gesichter der anwesenden Bewohner. Aufmerksam verfolgen die Senioren jede Regung des Vogels und animieren ihn amüsiert zum Sprechen oder Pfeifen.

Forscher der amerikanischen Universität Maryland haben herausgefunden, dass Menschen, die nicht alleine leben, zufriedener sind. Dabei sei es egal, ob man mit einem Partner oder einem Tier die Wohnung teile. „Ein Tier strukturiert den Alltag. Man muss sich um das Futter kümmern, das Tier bürsten, Käfige reinigen oder vor die Tür gehen“, sagt sie. Viele Ältere fühlten sich mit Tier auch nicht mehr so einsam.

Welches Haustier ist für Senioren am besten geeignet?

Also brauchen Senioren einfach nur einen Hund und ihr Tabletten Verbrauch sinkt?

So einfach ist das leider nicht, warnen Experten. „Die Anschaffung eines Tieres muss sehr gut überlegt und geplant werden“, so der Deutsche Tierschutzbund. Häufig haben Senioren eine falsche Vorstellungen von der Haltung und sind dann im Alltag schnell überfordert. „Als Tierhalter übernimmt man Verantwortung“.

Wer sich einen Welpen oder eine junge Katze ins Haus holt, sollte bedenken, dass die Tiere bis zu 15 Jahre alt werden können. Tierschützer raten sich Zeit zu nehmen und einen Fragenkatalog zu erstellen. Welches Haustier soll es für den Senior sein? Kann man das Tier in der Wohnung halten? Wie viel Pflege braucht es und was sind die Kosten?

HELP zertifizierte Seniorenassistenten unterstützen Ihre Senioren bei dieser Entscheidung aktiv und mit viel Engagement von der ersten Überlegung bis zur tatsächlichen Umsetzung und selbstverständlich bei der weiteren Betreuung ihrer tierischen Gefährten.

Ein Haustier – die gute Seele von vielen Senioren – Teil 12022-06-28T10:30:20+02:00

Das zukünftige neue Berufsbild des Berufsbetreuers

2022-06-28T10:23:49+02:00

Höchstes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgezeichnete Fachkenntnis durch die Weiterbildung der HELP Akademie!

Zum 01.01.1992 wurde das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgeschafft und durch das neu formulierte Betreuungsrecht, mit dem neu geschaffenen Institut der „Betreuung“ ersetzt. Dieses stellt das Wohl der Betreuten, ihre Selbstbestimmung und Menschenwürde in den Vordergrund. Die aktuelle, derzeitige und erstmalig gesetzliche Regelung des Fachkundenachweises, gültig ab 01.01.2023 knüpft genau daran an: Das Wohl der Betreuten hat oberste Priorität.

Das Klientel betreuerischen Handelns sind die Menschen, für die eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet ist. Seit dem 01.01.1999 gilt als Berufsbetreuer, wer mehr als 10 Betreuungen führt oder mindestens 20 Wochenstunden für seine Betreuertätigkeit aufwendet. Ab Januar 2023 gilt als Berufsbetreuer wer neben seiner persönlichen Eignung auch den vorgeschriebenen Sachkundenachweis vorweisen kann.

Berufsbetreuer/gerichtlich bestellte Betreuer

  • sind in ihrer Berufsausübung unabhängig
  • besitzen eine besondere Handlungskompetenz in einem breiten Handlungsspektrum
  • haben ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den ihnen anvertrauten Personen und
  • erbringen ihre Leistungen individuell auf den jeweils Betreuten bezogen.

Diese Persönlichkeitsmerkmale des beruflichen Betreuers sind dabei besonders wichtig:

  • Menschenkenntnis bzw. praktische Lebens- oder Berufserfahrung
  • Selbstbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion und Selbstkritik
  • hohe Frustrationstoleranz und Bereitschaft, auch solche Verhaltensweisen des Betreuten zu akzeptieren, die den eigenen Werten widersprechen.
  • Empathie (Einfühlungsvermögen), Kreativität und Phantasie zur sensiblen Erkundung des Willens und des Wohls des Betreuten
  • moralische Integrität
  • soziale Kompetenzen in der verbalen und nonverbalen Kommunikation und Interaktion (z. B. Gesprächsführung, Verhandlungsgeschick, Auftreten) mit Akteuren aus vielen unterschiedlichen, Sozialkontexten.
  • Motivation zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Arbeiten, mit unverzichtbarer Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit, Entscheidungskompetenz sowie einem ausgeprägten Organisationstalent.

Zur professionellen Führung von Betreuungen sind folgende Qualifikationen erforderlich:

  • Zur Ermittlung von Wohl und Wille des Klienten sind Kenntnisse in den Methoden qualifizierter Beratungs- und Unterstützungsarbeit nötig.
  • Kern der Betreuungstätigkeit ist die rechtliche Vertretung. Deshalb sind einschlägige Rechtskenntnisse zur Berufsausübung unabdingbar.
  • Die Nutzung der Möglichkeiten der Rehabilitation der psychisch kranken bzw. körperlich, geistig oder seelisch behinderten Betreuten ist eine der Pflichten des Betreuers. Folglich sind medizinische, psychiatrische und psychologische Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Gesundheitssorge notwendig.
  • Wirtschaftliche und kaufmännische Grundkenntnisse sind für die Daseinssicherung und die Vermögenssorge erforderlich.
  • Die Nutzung der Möglichkeiten zur sozialen Reintegration erfordert humanwissenschaftliche Kenntnisse.
  • Von beruflichen Betreuern wird nicht nur die Kenntnis des Ressourcennetzwerks der lokalen bzw. regionalen Hilfeinstitutionen erwartet. Vielmehr ist es unerlässlich, dass Berufsbetreuer selbst als Teil dieses Hilfenetzwerkes aktiv sind.
  • Für die Führung von Betreuungen ist Planungs- und Kommunikationsfähigkeit gefordert.

Zur Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung gehören:

  • Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung,
  • Anwendung und Entwicklung von Standards in der beruflichen Betreuungsarbeit,
  • Verpflichtung zur professionellen Arbeitsweise,
  • Verpflichtung zur kollegialen Zusammenarbeit.

Neu:

  • Ab 01.01.2023 der behördlich geforderte Sachkundenachweis mit den vorgegebenen Unterrichtsstunden und Modulprüfungen
  • Die jährliche Rückmeldung bei den Stammbehörde

Professionell arbeitende Betreuer zeichnen sich jetzt und in Zukunft aus durch:

  • Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes für jeden Klienten,
  • gewissenhafte Dokumentation ihrer Arbeit
  • regelmäßigen fachlichen Austausch bzw. die Kooperation mit Kollegen
  • regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • Reflexion ihres Tuns in Form von Fallbesprechungen und Supervision
  • Vorsorge für eine problemlose Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall
  • adäquate Ausstattung ihres Betreuerbüros.

Die HELP Akademie arbeitet bereits intensiv mit dem gesamten Dozententeam an der Umsetzung der neuen Anforderungen für 2023. Wir wollen sie auch in Zukunft mit allem Know how und allen Kompetenzen unserer hoch engagierten Dozenten in Ihre neue Zukunft begleiten.

Das zukünftige neue Berufsbild des Berufsbetreuers2022-06-28T10:23:49+02:00

“Sachkundenachweis” für Berufsbetreuer ab 1. Januar 2023

2022-05-20T07:36:59+02:00

Berufsbetreuerlehrgang ab dem 01.01.2023: Was versteht man unter dem Begriff „Sachkundenachweis“?

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer ist ab 01.01.2023 die Registrierung bei der Stammbehörde. Voraussetzungen für eine Registrierung sind neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, sowie dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung insbesondere der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer, also der Sachkundenachweis.

Dabei ist zu unterscheiden:

  • Ob der Sachkundennachweis erbracht werden muss, oder ob der Nachweis der Sachkunde vermutet wird, (Betreuungsorganisationsgesetz BtOG). Es hängt davon ob, wie lange bereits berufliche Betreuungen geführt wurden.
  • Was der Sachkundenachweis erfasst, ist in der Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage zu § 3 Abs. 4 BtRegV geregelt. Hier werden unterschiedliche Kenntnisse in § 3 BtRegV genannt.
  • Wie der Sachkundenachweis erbracht werden muss, ist in den §§ 4 ff BtRegV geregelt. Der Nachweis kann durch Zeugnisse oder andere Nachweise erbracht werden. Insbesondere kann die Sachkunde durch sog. Sachkundelehrgänge erbracht werden. Die inhaltliche Konkretisierung eines Sachkundelehrgangs ist in der Anlage zu § 3 Abs. 4 BtRegV in einem Modulsystem erfasst. Die Module sehen verschiedene Themen als Unterrichtseinheiten vor mit der jeweiligen Mindeststundenzahl.

Im Zertifikatslehrgang „Berufsbetreuer“ der HELP Akademie wird durch hoch erfahrene Dozenten eine praxisorientierte, grundlegende und systematische Ausbildung angeboten.

Für Betreuer, die zum 01.01.2023 bereits seit mindestens drei Jahren berufliche Betreuungen führen, wird gesetzlich vermutet, dass sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Diese muss also nicht nachgewiesen werden. Daher entfällt der Sachkundenachweis.

Grundsätzlich ist es möglich, die erforderliche Sachkunde durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder durch anderweitigen Nachweis zu erbringen. Es kommt dann im Einzelfall darauf an, welche Kenntnisse dadurch abgedeckt sind. Dies wird anhand der für den Sachkundelehrgang entwickelten Module beurteilt. Durch anerkannte Studien-, Aus- oder Weiterbildungen können daher Teilbereiche der Sachkunde nachgewiesen werden (vgl. §5, 7, 15 BtRegV)

Die fehlenden Kenntnisse müssen dann -z.B. durch einzelne ergänzende Module eines Sachkundelehrgangs- erbracht werden. Jedes Modul muss mit einer bestandenen Prüfung enden (§ 6 Abs. 3 BtRegV). Möglich sind schriftliche Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen.

Es gibt Kurse schon jetzt, die den zukünftigen Sachkundekursen annähernd entsprechen. Die könnten dann zwar nicht als Sachkundelehrgang gewertet werden, aber nach der Übergangsregelung in § 15 BtRegV angerechnet werden. § 15 BtRegV räumt der Behörde dabei das Ermessen ein. Um die fehlenden Kenntnisse in einzelnen Bereichen „abzudecken“, reicht dann die Belegung der jeweiligen einzelnen Module.

Interessant könnten solche Kurse vor allem für Betreuer sein, die sich einen Aufstieg innerhalb des Vergütungssystems erhoffen – gem. dem neuen § 8 Abs. 2 VBVG wird es für die Einstufung nicht mehr darauf ankommen, ob eine Berufs- oder Hochschulausbildung auch betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt hat. So wird in Zukunft z.B. auch ein abgeschlossenes rein technisches Studium zu einem Anspruch auf Vergütung gem. der Tabelle C berechtigen. Allerdings wird dies gem. § 19 Abs. 1 VBVG erst dann gelten, wenn gegenüber der Stammbehörde die Sachkunde nachgewiesen wurde.

Auf Antrag entscheidet die Stammbehörde bereits vor dem Registrierungsverfahren, ob und in welchem Umfang der anderweitige, bereits vorhandene Nachweis der Sachkunde durch Ihre Unterlagen bereits erbracht wird.

Der nächste Berufsbetreuerlehrgang der HELP Akademie beginnt am 10.09.2022. Es sind noch Restplätze verfügbar und der Frühbucherrabatt 15 % ist noch bis 10. Juni 2022 buchbar. Entscheiden Sie sich jetzt noch vor dem 01.01.2023 mit der Weiterbildung zu beginnen. Lassen Sie sich von uns beraten. Es lohnt sich!

“Sachkundenachweis” für Berufsbetreuer ab 1. Januar 20232022-05-20T07:36:59+02:00

Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer ab 1. Januar 2023

2022-05-20T07:32:18+02:00

Ab 1. Januar 2023 darf als Berufsbetreuer nur noch tätig sein, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen hat.

Worauf müssen sich rechtliche Betreuer einstellen?

Wenn man schon als Berufsbetreuer tätig ist

Grundsätzlich erfolgt eine Registrierung nur auf Antrag. Einen Antrag muss daher jeder stellen, auch bereits tätige rechtliche Betreuer.

Der Antrag für bereits berufsmäßig tätige Betreuer ist bis spätestens zum 30.06.2023 zu stellen. Bis zur Entscheidung über den Antrag gelten diese Berufsbetreuer als vorläufig registriert. Dem Wortlaut des Gesetzes nach (§ 32 Abs. 1 BtOG) wird diese Frist wohl nur gewahrt, wenn neben dem Antrag auch der Nachweis zur Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorliegt.

Wie läuft das Registrierungsverfahren ab?

Das Registrierungsverfahren beginnt mit dem Antrag, der bei der örtlich zuständigen Stammbehörde zu stellen ist. Stammbehörde ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Sofern ein solcher nicht besteht, der Wohnsitz. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen, u.a. polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Einzelheiten finden sich in § 24 BtOG). Im Rahmen des Registrierungsverfahrens prüft die Stammbehörde das Vorliegen der Registrierungsvoraussetzungen (§ 23 BtOG).

Welches sind die Registrierungsvoraussetzungen?

Die Registrierungsvoraussetzungen sind:
a) die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
b) ausreichende Sachkunde
c) Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 Euro).

Zur Feststellung der persönlichen Eignung hat die Stammbehörde mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch zu führen (dieses entfällt für Betreuer, die bereits vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben.

Gibt es Besonderheiten, wenn der Betreuer bereits vor dem 01.01.2023 als Berufsbetreuer tätig war?

  • Betreuer, die zum 01.01.2023 bereits mindestens drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben (also bereits vor dem 1.01.2020 als berufliche Betreuer tätig waren) müssen keinen Sachkundenachweis erbringen. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (wie vor) kann daher eine endgültige Registrierung erfolgen.
  • Für alle anderen Betreuer, die erst ab 01.01.2020 Betreuungen berufsmäßig geführt haben, entfällt der Sachkundenachweis nicht. Der Sachkundenachweis muss aber noch nicht sofort bei Antragstellung erbracht werden.

Im Übrigen gilt für beide Gruppen: Mit Antragstellung erfolgt eine vorläufige Registrierung. Mit dem Antrag auf Registrierung sind neben Nachweis über Haftpflichtversicherung, aktuellem Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis auch ein gerichtlicher Beschluss über eine aktuelle geführte Betreuung vorzulegen. Das Eignungsgespräch bei der Stammbehörde entfällt.

Aufgaben und Pflichten der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen

Wie lange gilt die vorläufige Registrierung und was passiert, wenn der Sachkundenachweis nicht bis Ende der Frist der vorläufigen Registrierung erbracht wird?

Die vorläufige Registrierung läuft nach bisher geltender Frist bis längstens 1.01.2024; diese Frist wird aber voraussichtlich bis 30.06.2025 verlängert werden. Wird bis zum Fristende der erforderliche Sachkundenachweis nicht erbracht, wird die vorläufige Registrierung widerrufen (§ 32 Abs. 2 S. 3 BtOG).

Wie lange wird das Registrierungsverfahren dauern?

Die Dauer des Registrierungsverfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Allerdings bestimmt § 24 Abs. 3 BtOG, dass über den Antrag innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden ist. Diese Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei besonderen Schwierigkeiten der Angelegenheit kann die Bearbeitungszeit allerdings einmalig angemessen verlängert werden.

Kann auch schon vor dem 01.01.2023 der Antrag auf Registrierung gestellt werden, um das Verfahren zu beschleunigen?

Die zuständigen Registrierungsbehörden (Stammbehörden) müssen noch durch Landesrecht bestimmt werden. Die hierfür notwendigen Verordnungen sind derzeit noch nicht verabschiedet. Darüber hinaus tritt das Gesetz erst zum 01.01.2023 in Kraft. Daher würden auch die gesetzlichen Grundlagen für ein Handeln der Behörde vor diesem Zeitpunkt fehlen.

Der nächste Berufsbetreuerlehrgang der HELP Akademie beginnt am 10.09.2022.Es sind noch Restplätze verfügbar und der Frühbucherrabatt 15 % ist noch bis 10. Juni 2022 buchbar

Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer ab 1. Januar 20232022-05-20T07:32:18+02:00

Wie finanziere ich meinen Lehrgang?

2022-03-24T17:25:12+01:00

Sehr oft ist das ein wesentliches Entscheidungskriterium vor Ihrem Beginn in eine neue und erfüllende Tätigkeit in der Seniorenassistenz, oder als Berufsbetreuer.

Dieser Rahmenkredit kann Ihnen helfen Ihren so wichtigen Wunsch zu einer neuen Zukunft zu erfüllen, auch wenn er nicht die gesamten Kosten abdecken wird. Es ist aber eine große Erleichterung und die Teilnehmer unserer Lehrgänge die dieses Angebot genutzt haben waren durchgehend sehr zufrieden.

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Dieses Angebot ist ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich gedacht.

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Wie finanziere ich meinen Lehrgang?2022-03-24T17:25:12+01:00

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten

2022-03-25T12:34:25+01:00

Eine Frage die uns sehr oft gestellt wird und hier der Vergleich:

Wenn man tatsächlich vor der Wahl steht, ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach der Richtlinie § 53 c SGB XIzu bevorzugen.

Die Qualifizierung nach § 53 c ist wesentlich umfangreicher, dementsprechend grösser sind die späteren Einsatzmöglichkeiten.

Alle Ausbildungsinhalte des § 45b sind auch in § 53 c enthalten.

Als Betreuungskraft nach § 53 c kann man sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern. Eine Betreuungskraft in Vollzeit ist maximal für 20 Heimbewohner zuständig.

Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, ist eine Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Stunden zzgl. 2 Wochen Praktikum vorgeschrieben. In der Pflege werden die Betreuungskräfte nicht eingesetzt.

Mit einer Qualifikation nach § 53 c SGB XI ist zudem die Wahrscheinlichkeit viel höher eine Festanstellung zu finden anstatt nur einen 450,00 € Mini-Job

Der § 45 b SGB XI regelt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich, also für hilfebedürftige Menschen die nicht in einem Pflegeheim, sondern in ihrer eigenen Wohnung leben.

Dazu gibt es ein festgeschriebenes Schulungskonzept mit 40 Schulstunden.

Das bedeutet, dass nun auch dementen Menschen ohne Pflegestufe (= Pflegestufe 0) aber mit “eingeschränkter Alltagskompetenz” eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 45 b zusteht sowie Menschen mit Pflegestufe aber ohne “eingeschränkte Alltagskompetenz”. Besonders pflegende Angehörige sollen damit entlastet werden. Die Tätigkeit als Betreuungskraft nach  § 45 b wird auch als “niedrigschwelliges Angebot” bezeichnet.

Die Qualifikation nach § 45 b SGB XI ist die richtige Wahl, wenn man nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben will.

Hier nochmals der Vergleich:

Betreuungskraft
nach § 45 b
Betreuungskraft
nach § 53 c
Berufsperspektive Gut – Besser –
Qualifizierungsmaßnahme Einfach Umfangreicher
Ausbildungsumfang 40 Stunden 160 Stunden + Praktikum
Ausbildungsanbieter wenige Angebote bessere Auswahl
Ausbildungskosten ~ 500 EUR ~ 1.480 EUR
Jährliche Fortbildung meist 8 Std. immer 16 Std.
Arbeiten bei ambulanten Pflegediensten Ja Ja
Arbeiten in Pflegeheimen Nein Ja
Tätigkeit Eher einfach Verantwortungsvoller
Verdienst oft 450,00 € Minijob meist Pflege-Mindestlohn
Selbstständigkeit möglich Ja Ja*

Als Betreuungsdienst, oder wenn man selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten möchte, benötigt man dafür eine behördliche Zulassung des Betreuungsangebots sowie eine Abrechnungsnummer für die Krankenkassen.

Die genaue Ausgestaltung ist den einzelnen Ländern überlassen und unterscheiden sich durchaus. In zwischen eröffnen aber immer mehr Länder den Zugang zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch für selbständige Erwerbstätige und lassen diese nach Landesrecht zu. Oft ist dabei eine Fachkraftüberwachung erforderlich, sowie eine jährliche Fortbildung von 8 Unterrichtsstunden.

Nun der Vergleich zu den Seniorenassistenten, ausgebildet bei der HELP Akademie:

Seniorenassistenten arbeiten grundsätzlich auf Honorarbasis und sind somit gewerblich selbständige (Klein-)Unternehmer. Ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten sind sehr viel vielfältiger als bei den Betreuungskräften § 45 b und 53 c. Auch sie pflegen dabei nicht.

Ihr Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 40,00 bis 50,00 € in der Stunde. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegrad von den Pflegekassen abrufen können und eine mögliche direkte Abrechnung des Entlastungsbetrages wir u.a. in der Ausbildung geschult.

Seniorenassistenten teilen sich Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben selbst ein und haben keinen Weisungsberechtigten. Meist unterstützen sie ca. 5 Senioren dauerhaft und regelmäßig. Dabei entlasten Sie die Angehörigen maßgeblich und auch die alleinstehenden Senioren begleiten sie fürsorglich, zuverlässig und empathisch durch alle Bereiche der täglichen Abläufe und Aktivitäten.

Sie werden in der HELP Akademie sehr umfangreich ausgebildet in 185 Schulstunden mit 4 Zwischenprüfungen und einem Zertifizierungstag. „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ ist dann die offizielle Bezeichnung auf dem persönlichen Zertifikat nach erfolgreichem Bestehen. Eine gesetzliche Vorschrift so wie bei den Betreuungskräften 53 c und 45 b gibt es hier nicht.

Seniorenassistenten sollen Lebensfreude und Mobilität zurückbringen, Freizeit gestalten, aber auch altersassoziierte Krankheiten, bis möglicher weise auch den palliativen Weg begleiten sowie den Angehörigen regelmäßig berichten.

Sie sind echte Allrounder und es sollten keine Fragen oder Wünsche offen bleiben. Wenn Sie eine Aufgabe selbst nicht lösen können, sollten sie ein gutes Netzwerk aufgebaut haben und eine weitere Person zuziehen können. Ihre Auftraggeber sind immer die Senioren, oder deren Angehörige, nur denen sind sie verpflichtet.

Seniorenassistenz ist eine echte Berufung bei der man neben der hochqualifizierten Weiterbildung der HELP Akademie, auch sehr viel Kreativität aus seiner eigenen Lebenserfahrung einbringen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten2022-03-25T12:34:25+01:00

Den Abschied planen – Seniorenassistenten unterstützen mit Empathie auch diese wichtigen Überlegungen

2022-03-02T19:22:19+01:00

Über Beerdigungswünsche zu sprechen fällt schwer, besonders mit den nahestehenden Personen

Seniorenassistenten stehen Ihren Senioren auch bei diesen wichtigen und sehr persönlichen Überlegungen zur Seite, denn es ist für die trauernden Angehörigen eine große Erleichterung, wenn sie wissen was gewünscht ist und somit zu tun ist. Seniorenassistenten werden in der Weiterbildung zum zertifizierten „Experten & Gesellschafter“ in den Beriechen Seelsorge sowie auch in der palliativen Begleitung bei der HELP Akademie geschult.

Angehörige müssen nach dem Tod eines geliebten Menschen zuerst den Verlust verschmerzen. Umso entlastender wenn in dieser schweren ersten Trauerphase Fragen wie wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden, Sarg oder Einäscherung mit Urnenbestattung und welscher Rahmen ist für die Trauerfeier angemessen, schon bekannt sind. Seniorenassistenten wissen wie belastend diese Situation ist. Die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglichkeit etwas für den Verstorbenen zu tun. Für viele Angehörigen ist es eine enorme Hilfe zu wissen was der Verstorbenen selbst gewollt hätte.

Mit der Veränderung einer Gesellschaft, in der Tod ein Tabu ist, mit weniger religiöser Bindung, mehr Singlehaushalte, Familienmitglieder, die über Städte und Länder verstreut sind, wandelt sich auch unsere Bestattungskultur.

Die wesentlichen Fragen dabei sind:

  • Erd- oder Feuerbestattung – wer soll die Organisation übernehmen?
  • Eine Ruhestätte ohne Grabpflege (z.B. ein Friedwald, Memoriam Garten, Urnenkirche), oder mit Grabpflege (Friedhof – Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab) – wer soll sich kümmern?
  • Eine Bestattungsverfügung erstellen und mit dem Testament aufbewahren?
  • Die Finanzierung klären und selbst vorab bezahlen durch einen Vorsorgevertrag (zweckgebunden und sicher vor dem Sozialamt mit einem Bestsatter oder einer Treuhandgesellschaft?
  • Sterbegeldversicherung (monatliche Beiträge), oder besser ein Sperrkonto (Einmalbetrag)?
  • … und vieles mehr.

Seniorenassistenten der HELP Akademie sind geschult in all diesen Fragen kompetent und mit großer Einfühlsamkeit zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen – die Senioren selbst aber auch zusammen mit den Angehörigen.

Den Abschied planen – Seniorenassistenten unterstützen mit Empathie auch diese wichtigen Überlegungen2022-03-02T19:22:19+01:00
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