FAQ – oft gestellte Fragen
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Die Ausbildung der Akademie HELP
Gibt es Altersgrenzen oder ein Mindestalter für den Berufseinstieg in die Seniorenassistenz?
Es gibt kein Mindestalter für die Ausbildung, ebenso kein Höchstalter das festgelegt ist. Lebens-und Berufserfahrung ist allerdings höchst wünschenswert und eigentlich eine Voraussetzung im Umgang mit Senioren. Wir suchen daher ältere Menschen aus dem Berufsleben, Menschen die auch mit über 50 Jahren einen neuen Job suchen, die als neue Perspektive »Selbständigkeit« statt Frührente wünschen.
Welche Schulbildung und Vorkenntnisse sind Voraussetzung?
Ein mittlerer Bildungsabschluss und Lebens-und Berufserfahrung ist höchst wünschenswert. Die Senioren wünschen sich eine Begegnung auf ihrer Gesellschaftsebene von Ihren Senioren-Experten und Gesellschaftern.
Wo und wie arbeiten Senioren-Assistenten?
- in Privathaushalten auf Rechnungsstellung (als Selbstständige) mit Gewerbeanmeldung oder als Freiberufler sowie angestellt in gehobenen Haushalten.
- in Privathaushalten auf 450-Euro-Basis
- in Einrichtungen in der sozialen Betreuung, in Seniorenresidenzen, in Seniorenheimen und Tageseinrichtungen in nichtpflegerischen Bereichen
- in Verbindung mit einem Erstberuf z.B. Altenpfleger/in, Krankenschwester, Heilpraktiker/in usw.
Wodurch unterscheidet sich die Ausbildung zum Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI?
Die Kurse zum Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI, auch Betreuungskraft genannt, unterscheidet sich grundlegend von dem Lehrgang zum/r Senioren Expert/en/in.
Ein Alltagsbegleiter wird in der stationären Betreuung von Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder auch psychischen Erkrankungen eingesetzt und diese Ausbildung richtet sich als an eine ganz andere Zielgruppe. Die Ausbildung wird meist in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur durchgeführt.
Eine Lehrgang zum Alltagsbegleiter ca. 6 Monate und umfasst theoretische und praktische Abschnitte. Unterrichtsschwerpunkte sind Pflege, Betreuung und Hygiene.
Senioren-Experten und Gesellschafter sind bereits für noch rüstige Senioren tätig und begleiten das fortschreitende Alter. Die Themen altersbedingte Krankheiten und hierbei die Formen der Demenz sind Bestandteil des Lehrplans. Klassisches Arbeitsfeld der Senioren-Experten ist jedoch die nichtpflegerische Seniorenbetreuung in privaten Haushalten. Sie wollen die Senioren unterstützen, so lange wie möglich im eigenen zu Hause wohnen bleiben zu können. Eine individuelle Betreuung für Senioren in Seniorenresidenzen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens ist ebenfalls gefragt.
Was verdient ein/e Senioren-Experte/in und Gesellschafter/in in der Senioren-Assistenz
Die Stundensätze variieren, denn sie sind von vielen Faktoren abhängig.
Hier entscheiden unter anderem die gesellschaftliche Stellung der Senioren, die Region und vor allem der Umfang des Angebotes der Senioren-Experten und Gesellschafter.
Die Aufgaben, die zu leisten sind , beginnen bei der Begleitung beim Spazierengehen und reichen bis zur Erledigung von komplexen Behördenangelegenheiten oder bis zur persönlichen Beratung. Sie ist zudem abhängig von der Dauer der Einsätze, von entweder stundenweise bis hin zu langjährig erfolgen können.
Ein Richtwert für einen Seniorenexperten und First-class Gesellschafter sollte bei 50 €/ Std liegen
Die Höhe der Honorargestaltung oder des Gehaltes wird intensiv in der Ausbildung besprochen.
Sind die Kosten einer Senioren-Assistenz von der Steuer absetzbar – haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die Ausgaben der Senioren-Assistenz sind als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % der Lohnkosten bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000,– Euro von der Steuer absetzbar. Auch Angehörige, die die Seniorenbetreuung organisieren und bezahlen profitieren von den Steuervorteilen. Bitte fragen Sie dazu auch immer einen steuerlichen Berater Ihrer Wahl.
Übernehmen die Kassen die Kosten der Senioren-Assistenz?
Die Pflegekassen bezahlen die Betreuung durch Senioren-Assistenten noch nicht.