Sie bringen einige der folgenden Voraussetzungen zur Ausbildung zum Berufsbetreuer durch die HELP-Akademie mit?

berufliche Betreuer werden: Voraussetzungen

  • Sie haben einen „guten Draht“ zu Menschen und/oder Erfahrung mit Schutzbefohlenen
  • Sie verfügen über Lebenserfahrung und gute Umgangsformen
  • Sie haben mindestens einen Schulabschluss des mittleren Bildungsweges
  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung und 3 Jahre Praxiserfahrung in einer Berufstätigkeit und/ oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Sie haben Spaß an bürokratischen Abläufen, können mit Formalitäten und behördlichen Vorgaben umgehen
  • Sie verfügen über eine gute Allgemeinbildung
  • Sie haben soziale Kompetenzen
  • Sie haben Talent und Spaß am Organisieren
  • Ein Teil Ihrer Lebenseinstellung ist das Verständnis für Menschen und deren Befindlichkeiten
  • Sie sind in der Lage behördliche Schreiben zu lesen und zu verstehen
  • Sie verfügen über Nervenstärke, Geduld und die Fähigkeit zuzuhören
  • Sie sind authentisch und haben ein selbstbewusstes Auftreten u. a. im Dialog mit Behörden, und Gerichten
  • Sie sind bereit, Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen
  • Sie verfügen über eine erhebliche Eigenverantwortung

Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und mit Freude die Ausbildung zum beruflichen Betreuer oder rechtlichen Betreuer beginnen möchten, benötigen wir noch zwei wichtige formelle Unterlagen zusammen mit Ihrer Anmeldung, spätestens aber bis zur Zertifizierung, von Ihnen:

  • Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Dies ist wichtig, da Sie bei den zukünftigen Betreuten eine sehr hohe Vertrauensstellung genießen und dieser Nachweis von den Behörden und Gerichten gefordert wird.

Ausbildung zum Berufsbetreuer / rechtlicher Betreuer

Wer wird zum beruflichen Betreuer ausgebildet?

Die meisten Personen, die sich für die Berufsbetreuer-Ausbildung entscheiden, kommen aus sozialen, pflegerischen, oder  kaufmännischen sowie juristischen Berufen. Der weibliche Anteil überwiegt auch hier. Viele Menschen suchen  in der zweiten Lebenshälfte einen beruflichen Wechsel, oft auch nach Jahren einer stupiden Arbeit am Schreibtisch einen interessanten Neubeginn. Auch nach der Kindererziehung wünschen sie viele einen selbstbestimmten Wiedereinstieg ins Berufsleben. Manche Betreuer waren zuvor im sozialen, kirchlichen oder kommunalen Bereich auch schon ehrenamtlich tätig und haben sich dann zur Ausbildung zum beruflichen Betreuer entschieden. Interessant finden es auch einige Berufsbetreuer, noch in anderen Berufen teilzeitbeschäftigt oder gar selbständig tätig zu sein.

Für wen eignet sich die Ausbildung zum beruflichen Betreuer nach BtReg V?

Dieser Lehrgang “Ausbildung zum Berufsbetreuer mit Zeugnis und Zertifikat” eignet sich idealerweise besonders als Fortbildung zu einem der folgenden Berufe:

  • Altenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Krankenschwester
  • Fachwirt/-in Alten- und Krankenpflege
  • Fachaltenpfleger/-in
  • Pflegeassistent/-in
  • Heilpraktiker/-in
  • Sozialarbeiter
  • Ehrenamtlich tätige Personen
  • Seniorenassistenten
  • Sozialpädagogen
  • Dipl. Pädagogen
  • Betriebswirtschaftler
  • Kaufmännische Ausbildungswege
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Psychologen
  • Ärzte
  • Bankkaufleute
  • Theologen
  • Lehrer und Erzieher

Lohnt es sich beruflicher Betreuer zu werden ? Perspektiven nach der Ausbildung

Die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung der Akademie HELP ermöglicht Ihnen eine schnelle Arbeitsaufnahme durch die Bewerbung bei den zuständigen Betreuungsstellen. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines eigenen Berufsbildes des gerichtlich bestellten Berufsbetreuers und die damit verbundene Professionalisierung. Dies hat der Gestzgeber nun erstmals durch die Vorgaben zu dieser Ausbildung in 11 Modulen und 360 Schulstunden geregelt. Die Kombination der Vermittlung von, auf das Berufsbild zugeschnittenen, theoretischen Inhalten und praxisbezogener Anwendung soll ein wesentliches Merkmal dieses Lehrgangs sein.

Viele beruflichen Betreuer wählen den Weg in die Selbständigkeit. Sie möchte Ihre Zeiteinteilung und Vergütung selbst bestimmen können. Andere nehmen feste sozialversicherungspflichtige Stellen in Betreuungsbüros oder Betreuungsvereinen an. Manche üben die Berufsbetreuung als Nebenjob aus. Wiederum andere verbinden ihre bereits vorhandenen Kernkompetenzen mit der beruflichen Betreuung z.B.: Sozialpädagogen und Juristen.

rechtlicher BetreuerKontinuierliche Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, um den hohen Qualifikationsstandard zu erhalten, sind vorgesehen, ebenso wie regelmäßige Netzwerk-Treffen der Absolventen der  HELP Akademie zum Erfahrungsaustausch aus der Praxis.

Praktisches Vorgehen zum Berufsstart als beruflicher Betreuer (rechtlicher Betreuer, Berufsbetreuer)

Um die Tätigkeit als beruflicher Betreuer zu beginnen, bewirbt man sich nach der nun vorgeschriebenen Ausbildung und bestandenen Modulprüfungen mit dem Zeugnis und dem Zertifikat der HELP Akademie zunächst bei der örtlichen  Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle der Stadt, des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Für die persönliche Eignung werden folgende Angaben und Dokumente zur Anerkennung als rechtlicher Betreuer gefordert. 

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • sowie eine Schufa-Selbstauskunft.
  • Zeugnisse über Berufsabschlüsse,
  • Studiennachweise (Voraussetzung zur Erreichung Vergütungsstufe 3)
  • Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten,
  • Nachweise über die Sachkundeausbildung, Modulprüfungen und Zertifizierung z. B. der HELP Akademie

  • Fortbildungen und Weiterbildung in einer zugelassenen Ausbildungsstätte z. B. der HELP Akademie (für alle Vergütungsstufen erforderlich) zu betreuungsrechtlich relevanten Fragen, wie rechtlichen, medizinischen, psychologischen Themen).

Wichtig ist der Nachweis der zukünftig vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 €) sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall.

Die Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im Betreuungszulassungsverfahren dem Betreuungsgericht geeignete Personen als Berufsbetreuer vor.

Das Betreuungsgericht bestellt auf Vorschlag der Betreuungsbehörde einen geeigneten rechtlichen Betreuer. Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung, also seiner persönlichen Eignung in der Lage ist, die Betreuung auszuüben. Die Betreuungsbehörden verlangen außerdem den Nachweis, dass  der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse im Rahemn des nun vorgeschriebenen Sachkundelehrgangs, die zu einer professionellen Berufsbetreuung erforderlich sind, angeeignet hat . Auch wird eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet. Die HELP Weiterbildungsangebote für Berufsbetreuer zielt genau hierauf ab.

Die Bewerbung zum Berufsbetreuer sollte mit allen entsprechenden Unterlagen bei der Stammbehörde eingehen. In der Regel werden Bewerber dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Bestellung zum Betreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.

Der berufliche Betreuer wird dann ab Übernahme des 1. Falles als Berufsbetreuer angesehen und erhält die entsprechende Vergütung.

Berufsbetreuer Vergütung

Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.

Das Gesetz lag dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor, er hat dazu seine Zustimmung gegeben. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Bundesgesetzblatt ist der 27.6.2019. Genau einen Monat später (taggenau, also am 27.7.2019) tritt das Gesetz in Kraft. Und betrifft alle Abrechnungsmonate, die an diesem Tag und danach beginnen.

Die neuen Vergütungstabellen A bis C für Berufsbetreuer (inkl. Vereinsbetreuer) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend:

Vergütung 2019 (seit dem 27.7.2019)

Qualifikation des Betreuers Keine besonderen Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind. Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, wie eine berufliche Vorbildung, z.B. durch eine abgeschlossene Lehre und/oder eine zielgerichtete Fortbildung Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule (oder vergleichbar)
anzuwendende Tabelle A B C
gewöhnl. Aufenthalt d. Betr. stationär andere stationär andere stationär andere
Vermögensverhältnisse
d. Betreuten
mittellos nicht
mittellos
mittellos nicht
mittellos
mittellos nicht
mittellos
mittellos nicht
mittellos
mittellos nicht
mittellos
mittellos nicht
mittellos
bis Ende 3. Betreuungsmonat 194,00 € 200,00 € 208,00 € 298,00 € 241,00 € 249,00 € 258,00 € 370,00 € 317,00 € 327,00 € 339,00 € 486,00 €
bis Ende 6. Betreuungsmonat 129,00 € 158,00 € 170,00 € 208,00 € 158,00 € 196,00 € 211,00 € 258,00 € 208,00 € 257,00 € 277,00 € 339,00 €
bis Ende 12. Betreuungsmonat 124,00 € 140,00 € 151,00 € 192,00 € 154,00 € 174,00 € 188,00 € 238,00 € 202,00 € 229,00 € 246,00 € 312,00 €
bis Ende 24. Betreuungsmonat 87,00 € 91,00 € 122,00 € 158,00 € 107,00 € 113,00 € 151,00 € 196,00 € 141,00 € 149,00 € 198,00 € 257,00 €
nach dem 24. Betreuungsmonat 62,00 € 78,00 € 105,00 € 130,00 € 78,00 € 96,00 € 130,00 € 161,00 € 102,00 € 127,00 € 171,00 € 211,00 €

Der monatliche Verdienst eines beruflichen Betreuers (Berufsbetreuers) setzt sich immer als eine Mischkalkulation aus den Vergütungsansprüchen aller seiner Betreuungen zusammen. Diese befinden sich in unterschiedlichen Betreuungsmonaten und die Betreuten leben in unterschiedlichen Wohnformen und sind teilweise vermögend, teilweise mittellos.

Wichtig sind noch folgende Hinweise zu möglichen Zusatzvergütungen:

Bei vermögenden Betreuten gibt es noch eine Zusatzvergütung, nämlich eine gesonderte Pauschale nach § 5a VBVG von zusätzlich 30 € pro Monat, wenn der Betreuer die Verwaltung von Geldvermögen über 150.000 €, oder von nicht vom Betreuten oder seinem Ehegatten genutzten Wohnraum, oder ein Erwerbsgeschäft des Betreuten zu besorgen hat.

Zusatzvergütung von 200 € einmalig fällt außerdem an, wenn ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem beruflichen Betreuer stattfindet. Bei einem Wechsel von einem Berufsbetreuer zu einem ehrenamtlichen Betreuer gibt es für den beruflichen Betreuer eine einmalige 1,5 – fache Pauschale.

Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023

Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.05.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.

Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 gilt Folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 01.01.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss für diese Betreuer bis zum 01.06.2025 erbracht werden (Übergangsfrist).

Sofern man bis 01.06.2025 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.

Die HELP Akademie hat die Zulassung als Ausbilder zum neuen Betreuungerecht am 17.02.2023 von der Regierung von Mittelfranken erhalten und  bietet ab sofort die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgänge zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung an, so dass alle unsere Teilnehmer dann auf diese optimal vorbereitet werden.

Unser Kooperationspartner, der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., erklärt in einem kurzen Video auf der Seite berufsbetreuer-werden.de wie das Betreuungsrecht zum 01.01.2023 reformiert und dadurch die rechtliche Betreuung aufgewertet worden ist:

Zusammenfassung: Ausbildung zum beruflichen Betreuer

Wir möchten Ihnen nochmals eine kurze Zusammenfassung zur Praxis der Berufsbetreuer geben. Alles in allem ist die tägliche Praxis aber äußerst vielfältig und es ist nicht möglich alle Bereiche hier zu beschreiben.

Berufliche Voraussetzungen

Das bringen Sie mit:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium
  • dreijährige Berufspraxis
  • Es soll die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen bestehen.

Das ist Teil des HELP-Sachkunde Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum beruflichen Betreuer“

  • fundierte Kenntnisse des Betreuungs- und des zugehörigen Verfahrensrechts(FamFG)
  • fortlaufende Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Fachkenntnisse zu den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungs- und Heimangelegenheiten,Vermögenssorge
  • Kenntnisse der einschlägigen Datenschutzbestimmungen
  • fundierte Kenntnisse der einschlägigenRechtsgebiete
  • fundierte Kenntnisse der Methoden von Beratungs- und Hilfeplanung (z. B. zielorientiertes Handeln, konzeptionellesArbeiten)
  • professionelle Organisation der Tätigkeit

Persönliche Eignung

Das bringen Sie mit:

  • unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen (Vorlage einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Führungszeugnis, Erklärung darüber, dass keine Vorstrafen vorliegen, keine Verfahren anhängig sind, keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) bestehen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde)
  • die Fähigkeit und Kenntnisse zu formalem Schriftverkehr
  • Sie beachten die Datenschutzrichtlinien
  • Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 €)

Das ist Teil des HELP-Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum Berufsbetreuer“

  • Kenntnisse zur Dokumentation der Betreuungsarbeit
  • über Kenntnisse des Unterstützungssystems – Beratung über Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden
  • Soziale Kompetenz (wie Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Fähigkeit Vertrauen aufzubauen, Toleranz unterschiedlicher Lebensformen, Interkulturelle Kompetenz)

Berufliche Voraussetzungen

Das bringen Sie mit:

  • die betreute Person in dem für die rechtliche Betreuung erforderlichen Umfang persönlich betreuen
  • persönliche Erreichbarkeit sicherstellen (keine Postfachadresse)
  • wichtige Angelegenheiten vor der Erledigung mit der betreuten Person besprechen
  • Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person beachten, soweit es deren Wohl nicht zuwiderläuft und zumutbar ist.
  • in keiner Interessenkollision bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen
  • in keinem Abhängigkeitsverhältnis zur Einrichtung stehen, in der die betreute Person untergebracht ist oder wohnt

Das ist Teil des HELP-Sachkundelehrgangs „Ausbildung zum Berufsbetreuer“

  • im Rahmen des Aufgabenkreises Maßnahmen zur Rehabilitation ergreifen
  • erforderlichenfalls die Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung der Betreuung beantragen
  • die Auskunfts- und Berichtspflichten erfüllen sowie gegebenenfalls ein Vermögensverzeichnis erstellen