Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und mit Freude die Ausbildung zum beruflichen Betreuer oder rechtlichen Betreuer beginnen möchten, benötigen wir noch zwei wichtige formelle Unterlagen zusammen mit Ihrer Anmeldung, spätestens aber bis zur Zertifizierung, von Ihnen:
Wer wird zum beruflichen Betreuer ausgebildet?
Die meisten Personen, die sich für die Berufsbetreuer-Ausbildung entscheiden, kommen aus sozialen, pflegerischen, oder kaufmännischen sowie juristischen Berufen. Der weibliche Anteil überwiegt auch hier. Viele Menschen suchen in der zweiten Lebenshälfte einen beruflichen Wechsel, oft auch nach Jahren einer stupiden Arbeit am Schreibtisch einen interessanten Neubeginn. Auch nach der Kindererziehung wünschen sie viele einen selbstbestimmten Wiedereinstieg ins Berufsleben. Manche Betreuer waren zuvor im sozialen, kirchlichen oder kommunalen Bereich auch schon ehrenamtlich tätig und haben sich dann zur Ausbildung zum beruflichen Betreuer entschieden. Interessant finden es auch einige Berufsbetreuer, noch in anderen Berufen teilzeitbeschäftigt oder gar selbständig tätig zu sein.
Für wen eignet sich die Ausbildung zum beruflichen Betreuer nach BtReg V?
Dieser Lehrgang “Ausbildung zum Berufsbetreuer mit Zeugnis und Zertifikat” eignet sich idealerweise besonders als Fortbildung zu einem der folgenden Berufe:
- Altenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Krankenschwester
- Fachwirt/-in Alten- und Krankenpflege
- Fachaltenpfleger/-in
- Pflegeassistent/-in
- Heilpraktiker/-in
- Sozialarbeiter
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Seniorenassistenten
- Sozialpädagogen
- Dipl. Pädagogen
- Betriebswirtschaftler
- Kaufmännische Ausbildungswege
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Psychologen
- Ärzte
- Bankkaufleute
- Theologen
- Lehrer und Erzieher
Lohnt es sich beruflicher Betreuer zu werden ? Perspektiven nach der Ausbildung
Die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung der Akademie HELP ermöglicht Ihnen eine schnelle Arbeitsaufnahme durch die Bewerbung bei den zuständigen Betreuungsstellen. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines eigenen Berufsbildes des gerichtlich bestellten Berufsbetreuers und die damit verbundene Professionalisierung. Dies hat der Gestzgeber nun erstmals durch die Vorgaben zu dieser Ausbildung in 11 Modulen und 360 Schulstunden geregelt. Die Kombination der Vermittlung von, auf das Berufsbild zugeschnittenen, theoretischen Inhalten und praxisbezogener Anwendung soll ein wesentliches Merkmal dieses Lehrgangs sein.
Viele beruflichen Betreuer wählen den Weg in die Selbständigkeit. Sie möchte Ihre Zeiteinteilung und Vergütung selbst bestimmen können. Andere nehmen feste sozialversicherungspflichtige Stellen in Betreuungsbüros oder Betreuungsvereinen an. Manche üben die Berufsbetreuung als Nebenjob aus. Wiederum andere verbinden ihre bereits vorhandenen Kernkompetenzen mit der beruflichen Betreuung z.B.: Sozialpädagogen und Juristen.
Kontinuierliche Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, um den hohen Qualifikationsstandard zu erhalten, sind vorgesehen, ebenso wie regelmäßige Netzwerk-Treffen der Absolventen der HELP Akademie zum Erfahrungsaustausch aus der Praxis.
Praktisches Vorgehen zum Berufsstart als beruflicher Betreuer (rechtlicher Betreuer, Berufsbetreuer)
Um die Tätigkeit als beruflicher Betreuer zu beginnen, bewirbt man sich nach der nun vorgeschriebenen Ausbildung und bestandenen Modulprüfungen mit dem Zeugnis und dem Zertifikat der HELP Akademie zunächst bei der örtlichen Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle der Stadt, des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Für die persönliche Eignung werden folgende Angaben und Dokumente zur Anerkennung als rechtlicher Betreuer gefordert.
Wichtig ist der Nachweis der zukünftig vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 €) sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall.
Die Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im Betreuungszulassungsverfahren dem Betreuungsgericht geeignete Personen als Berufsbetreuer vor.
Das Betreuungsgericht bestellt auf Vorschlag der Betreuungsbehörde einen geeigneten rechtlichen Betreuer. Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung, also seiner persönlichen Eignung in der Lage ist, die Betreuung auszuüben. Die Betreuungsbehörden verlangen außerdem den Nachweis, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse im Rahemn des nun vorgeschriebenen Sachkundelehrgangs, die zu einer professionellen Berufsbetreuung erforderlich sind, angeeignet hat . Auch wird eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet. Die HELP Weiterbildungsangebote für Berufsbetreuer zielt genau hierauf ab.
Die Bewerbung zum Berufsbetreuer sollte mit allen entsprechenden Unterlagen bei der Stammbehörde eingehen. In der Regel werden Bewerber dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Bestellung zum Betreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.
Der berufliche Betreuer wird dann ab Übernahme des 1. Falles als Berufsbetreuer angesehen und erhält die entsprechende Vergütung.
Berufsbetreuer Vergütung
Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.
Das Gesetz lag dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor, er hat dazu seine Zustimmung gegeben. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Bundesgesetzblatt ist der 27.6.2019. Genau einen Monat später (taggenau, also am 27.7.2019) tritt das Gesetz in Kraft. Und betrifft alle Abrechnungsmonate, die an diesem Tag und danach beginnen.
Die neuen Vergütungstabellen A bis C für Berufsbetreuer (inkl. Vereinsbetreuer) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend:
Vergütung 2019 (seit dem 27.7.2019)
Qualifikation des Betreuers | Keine besonderen Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind. | Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, wie eine berufliche Vorbildung, z.B. durch eine abgeschlossene Lehre und/oder eine zielgerichtete Fortbildung | Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule (oder vergleichbar) | |||||||||
anzuwendende Tabelle | A | B | C | |||||||||
gewöhnl. Aufenthalt d. Betr. | stationär | andere | stationär | andere | stationär | andere | ||||||
Vermögensverhältnisse d. Betreuten |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
bis Ende 3. Betreuungsmonat | 194,00 € | 200,00 € | 208,00 € | 298,00 € | 241,00 € | 249,00 € | 258,00 € | 370,00 € | 317,00 € | 327,00 € | 339,00 € | 486,00 € |
bis Ende 6. Betreuungsmonat | 129,00 € | 158,00 € | 170,00 € | 208,00 € | 158,00 € | 196,00 € | 211,00 € | 258,00 € | 208,00 € | 257,00 € | 277,00 € | 339,00 € |
bis Ende 12. Betreuungsmonat | 124,00 € | 140,00 € | 151,00 € | 192,00 € | 154,00 € | 174,00 € | 188,00 € | 238,00 € | 202,00 € | 229,00 € | 246,00 € | 312,00 € |
bis Ende 24. Betreuungsmonat | 87,00 € | 91,00 € | 122,00 € | 158,00 € | 107,00 € | 113,00 € | 151,00 € | 196,00 € | 141,00 € | 149,00 € | 198,00 € | 257,00 € |
nach dem 24. Betreuungsmonat | 62,00 € | 78,00 € | 105,00 € | 130,00 € | 78,00 € | 96,00 € | 130,00 € | 161,00 € | 102,00 € | 127,00 € | 171,00 € | 211,00 € |
Der monatliche Verdienst eines beruflichen Betreuers (Berufsbetreuers) setzt sich immer als eine Mischkalkulation aus den Vergütungsansprüchen aller seiner Betreuungen zusammen. Diese befinden sich in unterschiedlichen Betreuungsmonaten und die Betreuten leben in unterschiedlichen Wohnformen und sind teilweise vermögend, teilweise mittellos.
Wichtig sind noch folgende Hinweise zu möglichen Zusatzvergütungen:
Bei vermögenden Betreuten gibt es noch eine Zusatzvergütung, nämlich eine gesonderte Pauschale nach § 5a VBVG von zusätzlich 30 € pro Monat, wenn der Betreuer die Verwaltung von Geldvermögen über 150.000 €, oder von nicht vom Betreuten oder seinem Ehegatten genutzten Wohnraum, oder ein Erwerbsgeschäft des Betreuten zu besorgen hat.
Zusatzvergütung von 200 € einmalig fällt außerdem an, wenn ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem beruflichen Betreuer stattfindet. Bei einem Wechsel von einem Berufsbetreuer zu einem ehrenamtlichen Betreuer gibt es für den beruflichen Betreuer eine einmalige 1,5 – fache Pauschale.
Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023
Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.05.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.
Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 gilt Folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 01.01.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss für diese Betreuer bis zum 01.06.2025 erbracht werden (Übergangsfrist).
Sofern man bis 01.06.2025 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.
Die HELP Akademie hat die Zulassung als Ausbilder zum neuen Betreuungerecht am 17.02.2023 von der Regierung von Mittelfranken erhalten und bietet ab sofort die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgänge zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung an, so dass alle unsere Teilnehmer dann auf diese optimal vorbereitet werden.
Zusammenfassung: Ausbildung zum beruflichen Betreuer
Wir möchten Ihnen nochmals eine kurze Zusammenfassung zur Praxis der Berufsbetreuer geben. Alles in allem ist die tägliche Praxis aber äußerst vielfältig und es ist nicht möglich alle Bereiche hier zu beschreiben.
Berufliche Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Sachkunde Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum beruflichen Betreuer“
Persönliche Eignung
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum Berufsbetreuer“
Berufliche Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Sachkundelehrgangs „Ausbildung zum Berufsbetreuer“