Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HELP Akademie Ltd. für Präsenzunterricht und Fernlehrgängen

1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HELP Akademie Ltd.(nachfolgend HELP Akademie genannt), Betriebsstätte Deutschland, Fürstenrieder Str. 279 a, 81377 München und dem Kunden bzw. Teilnehmer.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen der Kunden bzw. Teilnehmer, vertragliche Leistungen vorbehaltlos ausführen.

(3) Es gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen, im Internet veröffentlichten Form.

(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

2 Vertragsinhalt – Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für die Informationen des Veranstalters auf der Webseite des Veranstalters zu Inhalt, Zeit, Ort, Leitung, Durchführung, Dozenten und Laufzeit der angebotenen Kurse. Die Angaben des Veranstalters im Internet stellen in keinem Fall ein verbindliches Angebot dar. Sie sind lediglich eine „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ durch den Kunden bzw. Lehrgangsteilnehmer.

Die Inhalte, die Durchführung sowie die Unterrichtszeiten der Bildungsmaßnahme richten sich nach dem von der Akademieleitung festgelegten Lehr- und Seminarplan im Rahmen der vereinbarten Qualifizierung. Die Dauer des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach der jeweiligen Laufzeit der vereinbarten Bildungsmaßnahme.

(2) Die Unterzeichnung des Teilnehmervertrages durch den Kunden bzw. Teilnehmers und Übersendung desselben an die HELP Akademie ist als Angebot nach § 145 BGB verbindlich. Der Kunde bzw. Teilnehmer muss sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit dem Teil-nehmervertrag anmelden.

Der Kunde bzw. Teilnehmer kann unmittelbar über das Online-Portal des Veranstalters auf dessen Webseite www.help-akademie.de zu dem jeweiligen Kurs eine Vorabanfrage über das Kontaktformular stellen.

(3) Ein Vertrag mit der HELP Akademie kommt erst durch Gegenzeichnung der HELP-Akademie, des vom Kunden bzw. Teilnehmer eingereichten Vertragsangebots bzw. der bestätigten Vertragsanfrage (Teilnehmervertrag) zustande und nicht schon durch den Zugang bei der HELP Akademie.

2.1 Fernlehrgang -Vertragsschluss

Die Buchung des Fernlehrgangs ist nur über eine schriftliche Studienanmeldung (Teilnehmervertrag) möglich. Zu diesem Zweck füllen die Interessenten den Teilnehmervertrag physisch unter Angabe sämtlicher Kontaktdaten aus. Durch Absenden der Buchung (eingescannt und per Mail, oder per Fax zugesendet bzw. postalische Übermittlung) ist ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchung bei der HELP Akademie eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung, sowie der Begleichung der Rechnung, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrecht, zustande. In der Anmeldebestätigung ist der Vertragsinhalt und das Datum des Studienbeginns ausgewiesen, das für Vertragsänderungen maßgebend ist.

3 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung

Mit Abschluss des Teilnehmervertrags verpflichtet sich der Kunde bzw. Teilnehmer zur Zahlung der anfallenden Kursgebühren für die von ihm gewählten Kurse, Seminare, Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen.

Die im Vertrag bzw. auf der gültigen dazu gehörenden Preisliste angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen sind bindend. Hat der Kunde bzw. Teilnehmer sich für eine Teilzahlung entschieden, so gelten die Zahlungsmodalitäten dieser Vereinbarung bzw. die Zahlungsmodalitäten die mit der Akademieleitung im Einzelfall abgesprochen und genehmigt wurden. Die Grundlage zur Ratenberechnung ist dabei immer die Zahlungsstufe ZA 1 Vollpreis ohne Frühbucherrabatt. Der Zahlungsbeginn der Teilzahlungsraten ist dem Vertrag bzw. der Rechnung zu entnehmen. Werden die Teilzahlungsraten nicht wie vereinbart eingehalten so wird die gesamte Seminargebühr/Vollpreis der Rubrik ZA 1 (ohne Rabattierung oder Teilzahlungsmöglichkeiten) zur sofortigen Zahlung fällig.

Eine Erhebung von Mahngebühren erfolgt bei Buchungen der Zahlungsvereinbarungen gemäß ZA 1- 4 ab der zweiten Zahlungsaufforderung. Erst übermittelt der Veranstalter eine Zahlungserinnerung, dann die erste Mahnung. In der ersten Mahnung (= zweite Zahlungsaufforderung) kann also somit die Mahngebühr erhoben werden. Auf die erste Mahnung folgen sodann die zweite Mahnung mit der nochmaligen Erhebung der Mahngebühren und dann die 3. Mahnung mit den Mahngebühren wie folgt:

  1. Mahnung = 15,00 EUR
    2. Mahnung = 20,00 EUR
    3. Mahnung = 25,00 EUR

Bei Buchungen von Teilzahlungsraten beginnt die Berechnung der Mahngebühren bereits mit der ersten 1.Mahnung ohne weitere Erinnerungen.

Hat der Veranstalter den Teilnehmervertrag angenommen und der Kunde bzw. Teilnehmer sonstige Fördergelder beantragt, muss er den Gutschein fristgerecht vorlegen, oder mit dem ausgefüllten Teilnehmervertrag vorlegen. Bei Zahlung (z.B. Teile des Seminarpreises) mit einem Fördergutschein oder sonstiger Fördermittel sind die dort genannten Fristen zu beachten. Bei Kursumbuchungen oder Kursverschiebungen durch den Teilnehmer kann die Abrechnungsfrist verstreichen und der Gutschein seine Gültigkeit verlieren bzw. von der ausstellenden oder auszahlenden Behörde nicht mehr anerkannt werden. Insofern ist der Gutschein Teil der Zahlung und der vollständige Ausgleich der Rechnung kann dem Teilnehmer erst nach Prüfung und Genehmigung des Gutscheines durch die Behörde und Auszahlung auf das Veranstalterkonto bestätigt werden. Wird der Gutschein nicht mehr anerkannt oder verliert seine Gültigkeit, muss der Kursteilnehmer diese finanzielle Lücke selber schließen.

Bei Inanspruchnahme von Fördergeldern ist die Zahlung der Kursgebühr in mehreren Teilbeträgen nicht möglich ebenso entfallen die Frühbucherstufen ZA 4 bis ZA 2.

Bei einem Preisnachlass (Frühbucherstufe ZA 4, Last Minute Angebot, Sonderaktion etc.) der 10 % übersteigt, gilt der Kostenbeitrag des Informationsschnuppertag, sofern dieser vorher besucht wurde, als abgegolten.

Die angegebenen Preise sind Endpreise. Die Bildungsangebote sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Alle Zahlungen haben durch Überweisung auf das vom Veranstalter genannte Konto zu erfolgen. Solange die Zahlung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist, hat der Veranstalter das Recht, dem Kunden bzw. Teilnehmer die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen etc. zu verweigern. Der Kunde bzw. Teilnehmer wird hierdurch weder von seiner Zahlungspflicht bezüglich der verweigerten Unterrichtseinheiten noch hinsichtlich der gesamten Seminargebühr entbunden.

Der Kunden bzw. Teilnehmer kann mit eigenen Ansprüchen gegenüber Ansprüchen des Veranstalters nur dann aufrechnen, wenn die Ansprüche des Kunden bzw. Teilnehmers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Veranstalter anerkannt sind.

Soweit öffentliche oder andere Stellen Zuschüsse zur Finanzierung der Ausbildungskosten zusagen, hat dies auf die Zahlungspflichten des Kunden bzw. Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter keinen Einfluss. Dem Kunden bzw. Teilnehmer obliegt es, sich selbst um die Beschaffung der Mittel zu kümmern und die Voraussetzungen zu erfüllen, die für deren Gewährung bestehen. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers erlischt (oder reduziert sich) erst, wenn und in dem Umfange die Zahlungen auf die Kursgebühr auf dem Konto des Veranstalters ggf. durch einen Dritten (Finanzierer oder Förderer) eingegangen ist. Von eventuellen Rückforderungsansprüchen Dritter stellt der Kunde bzw. Teilnehmer den Veranstalter frei.

4 Leistungen des Veranstalters, Änderungsvorbehalte, Absage von Kursen, Haftungsausschluss

Das Seminar- bzw. Kursangebot des Veranstalters erfolgt regelmäßig in Gruppen mit einer Teilnehmerzahl von 8 bis 18 Teilnehmern. Eine Über- oder Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl obliegt der Einzelfallentscheidung des Veranstalters.

Die Inhalte, die Durchführung sowie die Unterrichtszeiten der Bildungsmaßnahme richten sich nach dem von der Akademieleitung festgelegten Lehr- und Seminarplan im Rahmen der vereinbarten Qualifizierung.

Die Akademieleitung ist im Rahmen ihres nach billigem Ermessen auszuübenden Leistungsbestimmungsrechts berechtigt, den Lehr- und Seminarplan aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern abzuändern, ggf. Stunden zusammenlegen oder verkürzen, als auch als Alternative zum Präsenzunterricht ein Webinar/Zoom-Meeting anzubieten, insofern da durch das ursprünglich vereinbarte Bildungsziel nicht im Wesentlichen berührt wird.

Gleiches gilt für einen Austausch der Dozenten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden bzw. Teilnehmer über die Personen der Dozenten getroffen wurde. Eine zumutbare Änderung (Verkürzung oder Verlängerung der Seminarzeiten insbesondere an den Prüfungstagen, sowie ein Zoom-Meeting) berechtigt den Kunden bzw. Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Kursgebühr. Er hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl an den Prüfungstagen, sowie in Zoom-Meetings, da diese bei unterschiedlicher Teilnehmerzahl abweichen kann.

Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Kurse zeitlich zu verlegen oder den Standort innerhalb einer zumutbaren Entfernung zu verlegen, sowie als Alternative ein Webinar/Zoom-Meeting anzubieten wenn dies aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B.: Präsenzverbot bei Pandemie) erforderlich ist.

Organisatorische bzw. wichtige Gründe für Seminar-Kursänderungen durch den Veranstalter liegen insbesondere dann vor, wenn

  1. der nach Planung und Ausschreibung vorgesehene Dozent krankheitsbedingt ausfällt und kein Ersatz rechtzeitig bereitsteht.
  2. Umstände, die außerhalb des Einflusses des Veranstalters liegen
  3. unvorhergesehenen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, (er die „Unmöglichkeit“ nach § 280/1 u. 276 BGB nicht zu vertreten hat) insbesondere höhere Gewalt wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen, Störungen im Betriebsablauf,
  4. Maßnahmen von Behörden, (z.B. Corona-bedingte Betriebsunterbrechungen, Warnungen durch WHO oder Gesundheitsbehörden im Landkreis der Veranstaltung, Warnungen der Regierungen, Verbote) egal ob diese bereits mit einer geringen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren oder erst nach Kursbeginn eingetreten sind.
  5. infektiöse Krankheiten, Epidemien, Pandemien (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen -Infektionsschutzgesetz – IfSG)“

Die Zumutbarkeit der vorgenannten Seminar-, Kurs- und Stundenänderungen setzt insbesondere voraus, dass das Erreichen des im Rahmen der Kurs- und Leistungsbeschreibung benannten Kurszieles nicht gefährdet wird. Der Seminar-Kursteilnehmer wird über die jeweilige Änderung durch den Veranstalter unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte eine Seminar-, Kursänderung bei Vorliegen eines vorstehend genannten organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grundes dem Veranstalter nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter die Absage des Kurses vor, über die der Kunde bzw. Teilnehmer bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis gesetzt wird.

Bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist die Akademieleitung ferner berechtigt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn den bereits angemeldeten Teilnehmern einen Alternativtermin des nächsten, oder einem in der Zukunft liegenden Folgelehrgangs bzw. Moduls, auch an anderen Standorten anzubieten. Sollten die Teilnehmer den angebotenen Alternativtermin nicht wahrnehmen können, so wird ein weiterer alternativer Terminvorschlag angeboten. Innerhalb eines Jahres (12 Monate ab Kenntnis der Planungsänderung) muss die gebuchte Leistung, bzw. angebotene mögliche Alternativtermine in Anspruch genommen werden. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter auf Grund eines Standortwechsels bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden nicht erstattet.

Die Akademieleitung ist ferner auch berechtigt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück zu treten wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl je Bildungsmaßnahme nicht erreicht wird und keine Alternative angeboten werden kann z. B. weil die Bildungsmaßnahme nicht mehr durchgeführt werden wird. Im Fall der Absage durch die Erklärung des Rücktritts des Veranstalters werden die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren innerhalb 30 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden nicht erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder der Absage eines Seminars, bestehen nicht. Dies gilt auch für Inhaltliche und zeitliche Änderungen.

Die Akademie unterliegt immer den aktuell gültigen Vorschriften die von der zuständigen Behörde (z. B. KVR) bzw. dem zuständigen Ministerium zur Corona Pandemie erlassen werden. Diese Verordnungen können sich ändern und die Akademieleitung ist verpflichtet dem entsprechend immer Folge zu leisten. Die 3 G bzw. 2 G Regel besagt geimpfte und genesene Personen sind zwingend verpflichtet am ersten Lehrgangstag die entsprechenden Impfnachweise (mit Boosterimpfung), oder die Bescheinigung zur Genesung vorzulegen.

3G Regel: Personen die nicht vollständig geimpft oder genesen sind müssen einen negativen PCR Coronatest, immer gültig für den entsprechenden Tag, vorlegen. Ohne die Vorlage eines negativen PCR Coronatest, jeden 2.Tag, ist die Akademieleitung berechtigt den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Die von dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden ebenso nicht erstattet.

2 G Regel: Sollte die 2 G Regel (vollständig geimpft bedeutet mit der 4.Boosterimpfung) von behördlicher Seite in Kraft getreten sein dürfen nicht geimpfte Personen nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Dieser behördlichen Anordnung muss strikt Folge geleistet werden und es ist somit kein Rücktrittsgrund durch den Teilnehmer, dem es offen steht sich impfen zu lassen. Im Fall der Absage durch die Erklärung des Rücktritts des Veranstalters auf Grund des nicht vorhandenen Impfnachweises oder der Bescheinigung zur Genesung (nicht älter als 6 Monate), werden die von den Teilnehmern bereits entrichteten Lehrgangsgebühren nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden ebenso nicht erstattet.

Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, können dann ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als 4 Wochen) dazu vorlegen und es kann auf dieser Basis möglicherweise (unverbindlich) eine Teilnahme geprüft und eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der übergeordneten behördlichen Stelle getroffen werden. Eine vom Teilnehmer evtl. gewünschte Verschiebung/Umbuchung ist mit einem solchen Attest ohne Umbuchungsgebühren möglich.

Bei einer Verschiebung/Umbuchung der bereits gebuchten und bezahlten Lehrgänge bzw. deren Module fallen für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen, die kein ärztliches Attest vorlegen können, Umbuchungsgebühren von 150,00 € pro Modul an. Die Verschiebung/Umbuchung wird immer auf den nächst möglich stattfinden Kurs/Lehrgang in dem Plätze verfügbar sind, erfolgen. Die von dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder der Absage eines Seminars, bestehen nicht.

Erscheint der Teilnehmer ohne eine Rückmeldung bei der Akademie- oder Seminarleitung, auf Grund der gültigen 2 G Regel, oder 3 G Regel zum gebuchten Kursteil nicht, ist der Anspruch auf Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt verwirkt.

4.1 Fernlehrgang: Studieninhalte, Betreuung, Studiendauer

  • Das Studienpaket enthält den 4-Monatigen Zugang zum Fernlehrgang im internen Bereich der Homepage der HELP Akademie sowie das Studienmaterial/Skript für den gesamten Fernlehrgang zum Download. Das Studienmaterial (Homepage und Skript) darf weder im Original kopiert bzw. digitalisiert noch an Dritte weitergegeben werden.
  • Hier gelten die in der Datenschutzerklärung festgelegten Urheberrechte. Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf den Seiten der HELP Akademie Ltd. unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken und Videos, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der HELP Akademie bzw. Frau Ursula Mayr. Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert oder sonst wie verwendet und/oder an Dritte weitergibt, macht sich gem. 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand verfolgt werden.
  • Es ist keine persönliche organisatorische und pädagogische Betreuung vorgesehen, da es sich um sin rein autodidaktisches Lernen handelt. Somit unterliegt der Fernlehrgang nicht den Vorschriften der ZFU ( Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht).
    Während des gesamten Lehrgangs steht kein persönlicher Studienbetreuer für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Außerdem werden die Studierenden nicht fachlich individuell durch Fernlehrer betreut. Es werden keine Fachfragen beantwortet.
  • Webinar und zusätzlich buchbare Module
    Es handelt sich um einen reinen Fernlehrgang, jedoch können die Teilnehmer Module aus dem großen Präsenzlehrgang Seniorenassistenz zusätzlich zum Fernunterricht dazu buchen. Seminare bzw. Webinare, deren Gebühren nicht in den Studiengebühren des Fernlehrgangs enthalten sind und die als Ergänzung zum Fernlehrgang besucht werden können, vertiefen die Lehrgangsinhalte und müssen extra gebucht werden.
  • HELP Urkunde (Fernlehrgang) und HELP Zertifikat (Präsenzlehrgang):
    HELP-Urkunde: Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme an dem Fernlehrgang eine Urkunde, wenn der Lehrgang komplett durchgearbeitet, das polizeiliche Führungszeugnis sowie der Nachweis zum 1.Hilfe Kurs vorliegen und das Kontaktformular zum Abruf der Urkunde übersandt wurde.
    HELP-Zertifikat: Im Präsenzlehrgang Seniorenassistenz können die Teilnehmer Zusatzleistungen (Seminarteilnahme mit Prüfung bzw. eine Abschlussarbeit) erbringen und das HELP-Zertifikat erwerben.
  • Studiendauer
    Die Studiendauer entnehmen Sie den Angaben auf dem Teilnehmervertrag. Die angegebene Kursdauer ist bindend, die nicht unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Kursdauer berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr. Eine Überschreitung oder Unterbrechung der 4-monatigen Laufzeit des Fernlehrgangs ist nicht möglich.

5 Widerrufsrecht, Kündigung und Rückzahlung

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernab Geschäften (gemäß Fernab Gesetz) steht ausschließlich privaten Verbrauchern zu und ist im Muster-Widerrufsformular der Teilnehmerverträge geregelt. Der Widerruf ist schriftlich innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu erklären.

Rückzahlungen, falls es solche aus irgendwelchen Gründen geben sollte, erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung und der Vorlage der Erstattungskontonummer.

Eine ordentliche Kündigung des zeitlich befristeten Vertrags durch den Kunden bzw. Teilnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde bzw. Teilnehmer kann sich ausnahmsweise kostenfrei durch Vertragsübernahme vom Vertragsverhältnis lösen, wenn er vor Beginn der Bildungsmaßnahme bzw. des Lehrgangs einen für den Veranstalter akzeptablen Ersatzteilnehmer stellt und sämtliche Klauseln des Vertrages erfüllt sind bzw. von dem Eintretenden in vertragsgemäßer Weise erfüllt werden. Die Vertragsübernahme bedarf der Schriftform und der Unterschrift aller Beteiligten (z.B. Kunde, Veranstalter, Ersatzteilnehmer).

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Ein wichtiger Grund, der den Veranstalter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer in schwerwiegender Weise gegen Bestimmungen der Hausordnung des Veranstalters verstößt, oder den Unterricht bzw. die Lehrveranstaltung nachhaltig stört und dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Frist zur Leistung seiner Pflicht zur Zahlung der fälligen Kursgebühr nicht nachkommt. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der (anteiliger) Kursgebühren.

Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die berechtigte, begründete außerordentliche Kündigung seitens des Kunden bzw. Teilnehmers wird die unverbrauchte anteilige Kursgebühr für nicht begonnene Module oder Seminarteile erstattet. Bereits begonnene Module werden nicht erstattet. Diese Kündigung muss den berechtigten Grund (z.B. nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung seitens der Akademie) beschreiben. Ihr muss eine schriftliche Erinnerung oder Ermahnung zur Erfüllung der Vertragsinhalte gegenüber der Akademieleitung voraus gehen.

6 Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

  1. a) Rücktritt

Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag nach 611 BGB. Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar oder Kurs ist bis 14 Tage nach der Anmeldung (Widerruf) kostenfrei möglich, es sei denn, der Kursteilnehmer hat innerhalb dieser Zeit den Kurs, also die Leistung, bereits in Anspruch genommen. (Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn). Für den Widerruf gilt dann das Eingangsdatum des Widerrufsformulars per E-Mail, per Fax oder Post. Wird der Vertrag danach storniert, fallen Gebühren an. Bis 4 Monate vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarpreises. Erfolgt die Stornierung später, also in weniger als 4 Monate vor Seminar / Kursbeginn, ist die gesamte Seminargebühr fällig.

Die HELP Akademie empfiehlt eine Seminar-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

  1. b) Umbuchungen

Die Umbuchung eines Seminars, Modul, oder Lehrgangsbeginn auf einen anderen zukünftigen Seminartermin ist kostenlos und einmalig möglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, mit der Erklärung, dass der Teilnehmer krankheitsbedingt zu dem Zeitpunkt des Seminar-, Modul- oder Lehrgangsbeginns nicht in der Lage ist an dem gebuchten Seminar, Modul oder Lehrgang teilzunehmen. Umbuchungen aus sonstigen Gründen sind nicht kostenlos. Umbuchungen sind bei kurzfristigen Buchungen grundsätzlich nicht möglich.
Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen auf ein Seminar des gleichen Inhalts vorgenommen werden. Alle anderen Gründe für eine Umbuchung werden pauschal mit 150,- Euro Kostenerstattung pro Modul berechnet. Auch diese Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden, ein neues 14-tägiges Rücktrittsrecht entsteht nach Umbuchungen nicht, es ist hierbei also immer ausgeschlossen. Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht anrechenbar oder erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen müssen zusätzlich zur Umbuchungspauschale aufgezahlt werden. Sonderveranstaltungen, Einzelseminare oder Vertiefungsfortbildungen etc. können nicht umgebucht werden. Bei den Umbuchungen sind die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare wie bei dem ursprünglich gebuchten Seminar zu erfüllen. Die Zahlungsfristen der ursprünglichen Buchung gelten auch für das umgebuchte Seminar.

Sollte der Teilnehmer ohne den Nachweis eines ärztlichen Attestes nicht zum Unterricht erscheinen, verfällt sein Anspruch auf den gebuchten Unterricht bzw. auf den Lehrgang und die Seminargebühr wird nicht erstattet.

  1. c) Ersatzteilnehmer

Es können Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare erfüllen. Ersatzteilnehmer müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an HELP Akademie Ltd., Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München per Post, Fax oder Mail gemeldet werden. Die Aufwandsgebühren bei der Stellung eines Ersatzteilnehmers werden mit pauschal 150,-€ berechnet.

7 Versäumte Unterrichtsinhalte, Teilnahmebestätigung, Teilnahme- und Prüfungsbestätigung, Zeugnisse und Zertifikate und Weiterbildungspass, sowie Profileinstellung auf der HELP Seniorenassistenten HP und Flyer 

(1) Kunden bzw. Teilnehmer, die aus Gründen, die nicht der Veranstalter zu vertreten hat Unterrichtseinheiten während eines laufenden Lehrgangs oder Modul versäumen, können diese auf Wunsch  im Umfang bis zu einem Tag und nur nach Absprache mit dem Veranstalter im darauf folgenden Lehrgang, oder Modul nachholen sofern dann Plätze verfügbar sind. Die Aufwandsgebühr beträgt dafür 100,00 €.

(2) Für den Fall einer Erkrankung, oder einer anderen vergleichbar dringlichen Verhinderung, die durch ärztliches Attest oder entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen sind, ist der Kursteilnehmer auch berechtigt, im versäumten Umfang eine andere vergleichbare Veranstaltung der Akademie zu besuchen. Er wird dann nach Absprache in einem anderen Lehrgang bei verfügbaren Plätzen eingeplant. Die Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen berechtigt nicht zu Kürzungen von Kursgebühren.

(3) Der Kunde bzw. Teilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen ohne Abschluss durch eine Prüfung (z.B. Existenzgründungskurs oder einzelne Module des Basislehrgangs Seniorenassistenz, oder Berufsbetreuer nach gültiger Verordnung BtReg V) eine Teilnahmebestätigung. Bei mehrteiligen Kursen und sofern nicht mehr als 10 % der vorgesehenen Unterrichtsstunden versäumt wurden, wird diese Teilnahmebestätigung ausgestellt, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer dem Veranstalter die Teilnahme an allen Seminar- bzw. Kursabschnitten, gegebenenfalls nach Absprache mit dem Veranstalter den Besuch eines Ersatzseminarkurses, nachweist. In anderen Fällen wird für als Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung im Regelfall eine Nachholung verlangt.

Bei einigen Lehrgängen z. B.: Berufsbetreuer (BtReg V) erfolgt am Ende eines jeden Moduls eine schriftliche Prüfung, oder eine Fallarbeit, bzw. bei der Seniorenassistenz eine Zwischenprüfung am Ende jedes einzelnen Moduls zum Nachweis des während der Teilnahme erworbenen Wissensstandes am Ende die Reflexionsarbeit. Eine Prüfungsgebühr bzw. eine Zertifizierungsgebühr, wie im Teilnehmervertrag genannt, müssen vor Abnahme einer jeden Prüfung und der Zertifizierung (Seniorenassistenz) beglichen sein. Der Teilnehmer erhält dann nach bestandenen Prüfungen bzw. vorgetragener Reflexionsarbeit (Seniorenassistenz) eine Teilnahme- und Prüfungsbestätigung, ein Zeugnis (Berufsbetreuer) und ein Zertifikat. Die Teilnehmer des Berufsbetreuerlehrgangs erhalten aus der Summe aller Noten der bestandenen Zwischenprüfungen, die jeweils am Ende der einzelnen Module sattfinden, eine Gesamtnote die den Sachkundenachweis dokumentiert.

Generell gilt: Sollte die vorherige Kursteilnahme 90 % der prüfungsrelevanten Unterrichtszeit unterschritten haben, kann an der Prüfung erst teilgenommen werden, wenn die versäumten Unterrichtsinhalte nachgeholt worden sind. Die Akademieleitung und/oder Seminarleitung und/oder Prüfungsausschuss begleitet diese Prüfung/Zwischenprüfung. Dabei werden zu den Kursinhalten Fragen gestellt, die im Multiple-Choice Verfahren unter Aufsicht beantworten werden müssen. Die Prüfung gilt als bestanden wenn ein Punktestand von 50 % der erreichbaren Punkte erreicht wurde. Es gilt die Prüfungsordnung der HELP Akademie. Ist das Gesamtergebnis aus der Abschlussprüfung bzw. allen Modulprüfungen und der Reflexionsarbeit (Seniorenassistenz) zusammen mangelhaft/Note 5 kann das Ergebnis durch eine mündliche Zusatzprüfung verbessert werden.

Eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung bei der Verfehlung der o. g mündlichen Zusatzprüfungen ist möglich, nach Absprache u. U. auch an einem anderen Standort. Die Kosten entsprechen den jeweiligen Prüfungsgebühren im Teilnehmervertrag. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einer Prüfung ist ebenfalls eine kostenpflichtige Nachholung möglich.

Bei einem notwendigen Wechsel des Präsenzunterrichts in ein Webinar/Zoom-Meeting (z.B. wegen Pandemie, Epidemie) kann die schriftliche Prüfung (Multiple Choice)abgenommen werden, nicht aber die  Reflexionsarbeit, diese muss bis zu einem nächst möglichen Termin der Präsenz verschoben werden. Die Teilnahmebestätigung und das Zertifikat können dann erst nach komplett bestandener Prüfung übergeben werden.

(4) Jeder Teilnehmer in der Seniorenassistenz erstellt nach Teilnahme an dem gesamten Basislehrgang (Blockwochen oder Module) in einem Themenbereich seiner Wahl eine Reflexionsarbeit und präsentiert diese am Zertifizierungstag der Ausbildung in einem 10 bis 15 Minuten Vortrag, mit frei wählbaren technischen Hilfsmitteln wie z. B. Power Point, Flip Chart, usw. Diese Arbeit wird ebenfalls durch die Akademieleitung und/oder der Seminarleitung und/oder einer Person des Prüfungsausschusses bewertet.

(5) Nach Abschluss jedes Basislehrgangs erhält jeder Teilnehmer eine endgültige Teilnahme- und Prüfungsbestätigung mit einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Unterrichtseinheiten sowie die Angabe der Bewertung „erfolgreich bestanden“. Die tatsächlichen Punkte/Noten sowie die Note der Reflexionsarbeit bzw. der praktischen Prüfung werden intern verwaltet und können auf Antrag eingesehen werden (Es gilt grundsätzlich die Prüfungsordnung der HELP-Akademie, die auch im Lehrgangsordner im Kurs vorliegt und auf Anfrage einzusehen ist).

Die Teilnehmer des Berufsbetreuerlehrgangs erhalten eine endgültige Teilnahme- und Prüfungsbestätigung mit einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Unterrichtseinheiten sowie die Angabe der Bewertung „erfolgreich bestanden. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis mit allen Zwischenbenotungen der Module und einer Gesamtnote.

Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Lehrgangs in der Regel auch ein Zertifikat. Die Aushändigung von Zertifikaten ist an Voraussetzungen geknüpft, die in der jeweiligen Ausschreibung des Seminarkurses bzw. der Weiterbildungsveranstaltung niedergelegt sind. Hierzu gehören regelmäßig die vollständige Teilnahme an allen Seminarabschnitten, das Erstellen und Vortragen einer schriftlichen Reflexionsarbeit und das Bestehen aller Zwischenprüfungen bzw. der Abschlussprüfung und möglicherweise der praktischen Prüfung. Eine zusätzliche weitere Teilnahmebestätigung, oder ein zusätzliches Zeugnis, muss schriftlich beantragt werden und wird gegen eine Gebühr von 50,00 €, zusammen, am Ende des Lehrgangs, mit dem Zertifikat ausgehändigt. Wünscht der Teilnehmer eine Zweitschrift des Zertifikates und/oder Teilnahme- und Prüfungsbestätigung, sowie des Zeugnises so wird jeweils eine Gebühr von 80,00 € fällig. Ebenso wenn eine Zweitschrift der zusätzlichen Teilnahmebestätigung später nochmals angefordert wird.

Der Veranstalter kann die Aushändigung der Teilnahmebestätigung bei Kursen ohne Prüfung bzw. des Zertifikates verweigern, wenn sich der Kunde bzw. Teilnehmer mit der Zahlung fälliger Kursgebühr(en) in Verzug befindet. Erst nach vollständiger Bezahlung der Seminargebühren und Prüfungs- sowie Zertifikatsgebühren) auf dem Konto der Akademie werden die o. g. Nachweise ausgehändigt. Der Veranstalter kann die Aushändigung des Zertifikates ferner dann verweigern, wenn das vertragsgemäße polizeiliche Führungszeugnis und Personalausweis noch nicht vorgelegt wurde, oder sich daraus Eintragungen ergeben, die den Teilnehmer als „Experte und Gesellschafter in der Senioren-Assistenz“ oder als Berufsbetreuer ungeeignet erscheinen lassen. Ebenso wenn die Auffrischung des 1. Hilfe Kurses bzw. eine Kopie des Personalausweises nicht vorgelegt wurde

(6) Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer aller Zertifikatslehrgänge zusammen mit dem Zertifikat einen, an diesen gebundenen, persönlichen Weiterbildungspass, in dem alle besuchten Fortbildungen eingetragen und von der Akademieleitung bestätigt werden. Der Weiterbildungspass enthält eine fortlaufende Nummer und auch die Zertifikatsnummer, da er an das Zertifikat gebunden ist. Bei Verlust des Weiterbildungspass erstellt die Akademieleitung gegen eine Gebühr von 80,00 € und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust einen neuen Weiterbildungspass. Die in der Vergangenheit eingetragenen Fortbildungen können dabei aber nicht wieder eingetragen werden. Um die hohe Qualifikation unserer Teilnehmer durch die Ausbildung auch dauerhaft zu erhalten, empfehlen wir laufende Fortbildungen zu den einzelnen Fächern zu besuchen. Somit ist gewährleistet, dass die Teilnehmer immer auf dem aktuellen Stand und über gesetzliche Veränderungen informiert sind.

(7) Die HELP Akademie gibt den Experten & Gesellschaftern die, die Abschlussprüfung bestanden und das Zertifikat erhalten haben, die Möglichkeit ihr persönliches Profil mit Portrait-Foto auf der HELP Seniorenassistenten HP einzustellen um von den Senioren und Angehörigen besser gefunden zu werden.

Dabei ist wesentlich, dass die Maske, die über einen Link mit einem Passwort zugesandt wird, ausgefüllt und zusammen mit einem Bild an die HELP Akademie zurück gesendet wird. Diese Unterlagen werden an unseren WEB-Betreuer weiter geleitet, der dann das Profil erstellen wird. Dafür wird eine Gebühr von 80,00 € zzgl. MwSt. fällig. HELP Akademie übersendet dazu eine Rechnung und nach Begleichung den Link zur weiteren Bearbeitung. Es kann dann ab sofort auch auf Gegenseitigkeit die persönliche HP mit der großen HP der HELP Akademie verlinkt werden um besser bei Google und den Suchmaschinen gefunden zu werden. Wünschen die Teilnehmer nach der Ersteinstellung der Profilseite spätere Änderungen auf dieser Seite fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zzgl. MwSt. an. Sollte das Profil auf Wunsch des Teilnehmers komplett entfernt werden und erneut nochmals eingestellt werden so fällt auch die Gebühr von 80,00 € zzgl. MwSt. erneut an.

Die kostenfreie Veröffentlichung der Kontaktdaten der Seminarteilnehmer erfolgt nach Abschluss des Seminars und bestandener Prüfung automatisiert auf der HELP Seniorenassistenten-Seite. Wenn der Seminarteilnehmer dies nicht wünscht ist ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers erforderlich.

Einige unterschriebenen Vereinbarungen zu HELP unterstützenden Marketingmaßnahmen wie Profil, Flyer usw. lösen eine Rechnungsstellung mit sofortiger Fälligkeit, wie oben beschrieben, an die HELP Akademie aus. Nach Eingang des Betrages muss innerhalb 3 Monaten die Leistung abgerufen werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf die Erfüllung der gewünschten Leistung. Eine Rückerstattung bzw. das 14-tägige Widerrufsrecht ist nicht anzuwenden, da die Vereinbarungen und deren Inhalte ausführlich und persönlich in den Lehrgängen erläutert werden.

(8) Teilnehmer des Fernlehrgang erhalten eine Urkunde als Bestätigung der Teilnahme und der Berechtigung zur Arbeitsaufnahme. Sie haben keinen Anspruch auf ein Zertifikat und die Aufnahme auf die Profilseite der HELP Seniorenassistenten Homepage. Sie erhalten keinen Weiterbildungspass und auch nicht die Druckvorlage Lebensqualität, sowie die Erlaubnis das HELP Seniorenassistenten LOGO zu nutzen.

8 Gewährleistung

Einen Lernerfolg können wir nicht garantieren, dies gilt für alle Durchführungsvarianten. Es hängt vom Teilnehmer ab, inwieweit er von der Ausbildung profitieren wird. Für die Präsenzlehrgänge gilt: Mobiltelefone, und Smartphones für Telefonate, dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden und sind ausgeschaltet zu belassen, es sei denn, der Dozent fordert ausdrücklich zur Nutzung auf. Tablets und Laptops dürfen zum Unterricht  bezüglich der heruntergeladener Skripte benutzt werden.

9 Hausordnung, Haftung, Schadensersatzansprüche

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, ihn (ggf. unter Benachrichtigung des Kostenträgers) von der Bildungsmaßnahme auszuschließen. Der Veranstalter haftet dem Kunden bzw. Teilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den Inhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, ist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht bei nicht von ihm verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für vorsätzlich oder fahrlässig von ihm verursachte Schäden jeder Art.

10 Urheberrechte

Durch diesen Vertrag werden keinerlei immaterielle Schutzrechte (z.B. Urheberrechte) oder Namensrechte vom Veranstalter auf Kunden bzw. Seminarteilnehmer übertragen. Dem Urheberrecht unterliegen auch vom Veranstalter übergebene Handouts und ausgestellte Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse, Urkunden und Zertifikate, bzw. auch alle  Downlaods, die die Teilnehmer über den geschlossenen Bereich der Homepage herunterladen dürfen.. Dem Kunden bzw. Seminarteilnehmer ist die Vervielfältigung von Lehrmaterial des Veranstalters und sonstiger im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses überlassener Dokumente, USB Datenträger, oder Downloads ausschließlich zum privaten und eigenen Gebrauch gestattet. Verboten ist insbesondere die Vervielfältigung und/oder Weitergabe von Lehrmaterial an Dritte. Dies gilt auch für alle Inhalte des Fernlehrgangs.

Im Besonderen gilt: Alle Inhalte unserer Seminare, insbesondere ausgehändigte und gezeigte Vorträge und Vortragsinhalte, Fotos und Grafiken der Präsentationen, Texte, Fotos und Grafiken (jeglicher Art) sowie Handouts, Downloads, Prospekte und Flyer, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der HELP Akademie (Frau Ursula Mayr) und dem jeweiligen Dozenten.

Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt kopiert oder sonst wie verwendet und/oder an Dritte weitergibt, macht sich gem. 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand verfolgt werden.

11 Übertragung von Rechten

(1) Die HELP Akademie gibt den Seminarteilnehmern, die die Abschlussprüfung bestanden und das Zertifikat im Präsenzlehrgang erhalten haben (Seniorenassistenten), die befristete Erlaubnis der Nutzung des HELP Seniorenassistenten LOGO (in Farbe und Form geschützte Wort-Bildmarke des Logos mit und ohne untere Textzeile) und HELP Akademie LOGO (in Farbe und Form geschützte Wort-Bildmarke des Logos mit und ohne untere Textzeile) um damit in die Öffentlichkeits-Werbung gehen zu können. Teilnehmer des Fernlehrgang sind davon ausgeschlossen.

Diese o. g. Wort-Bildmarke ist bei dem deutschen Patent- und Markenamt geschützt und darf nicht verändert werden

Die Urheberrechte liegen alleine bei der HELP Akademie.

Diese „HELP-Seniorenassistenten“ Wort-Bildmarke oder „HELP Akademie Wort-Bildmarke“ darf nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung durch die Geschäftsleitung der HELP Akademie übertragen werden. Eine eigenmächtige Weitergabe an andere Personen ist strikt untersagt. Die Voraussetzungen der Nutzung ist mindestens eine Teilnahme pro Jahr an einer HELP – Weiterbildung (Beginn im Folge-Jahr nach der Zertifizierung!) die kostenpflichtig ist. Der Nachweis wird in den persönlichen HELP – Weiterbildungspass eingetragen. Das Profil auf der HELP – Homepage/ Rubrik „Seniorenassistenten finden“ ist eingetragen. Beim Verstoß gegen diese Vorgaben kann die Erlaubnis zur Nutzung ohne Einräumung einer Frist untersagt werden bzw. endet diese Nutzungserlaubnis zum Ende des Jahres, in dem keine Weiterbildung besucht wurde. Gleiches gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte an Druckunterlagen jeglicher Art.

(2) Die Veröffentlichung der Kontaktdaten der Seminarteilnehmer des Präsenzlehrgangs erfolgt nach Abschluss des Seminars und bestandener Prüfung automatisiert auf der HELP Seniorenassistenten-Seite. Wenn der Seminarteilnehmer dies nicht wünscht ist ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers erforderlich.

(3) Die Verwendung der Vorlage/Druckdatei der Broschüre „Lebensqualität“ durch die HELP- zertifizierten Experten & Gesellschafter ist wie folgt festgelegt:

HELP Akademie stellt das Layout/PDF-Druckdatei der Broschüre „Lebensqualität“ den Teilnehmern des Präsenzlehrgangs, die die Prüfungen bestanden und das Zertifikat erhalten haben, kostenfrei zur Verfügung. Dabei ist wesentlich, dass lediglich die persönlichen Kontaktdaten auf der letzten Seite der Broschüre von den Nutzern der Vorlage selbst ergänzt bzw. in das dafür vorgesehene Feldeingetragen werden dürfen. Alle anderen Inhalte dürfen nicht verändert werden!

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen HELP Akademie und Kunde bzw. Seminarteilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde bzw. Seminarteilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden bzw. Seminarteilnehmers und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.

12 a Anwendbares Recht und Gerichtsstand zum Fernlehrgang

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, es sei denn, dass zwingende Rechtsvorschriften im Land des Wohnsitzes des Teilnehmers dem entgegenstehen. Das Studienangebot ist grundsätzlich beschränkt auf Teilnehmer mit Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten unter diesem Vertrag ist der am Wohnsitz des Teilnehmers im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz, ansonsten am Sitz der Help Akademie in München. In jedem Fall kann der Teilnehmer auch am Gerichtsstand der HELP Akademie in München Ansprüche geltend machen. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einer solchen Online-Streitbeilegung weder bereit noch verpflichtet sind. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@help-akademie.de.

(2). Die Gültigkeit der Studienanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem wirtschaftlichen Zweck und Interessen der Vertragsparteien entspricht.

Ausgabestand 10/2022

Prüfungsordnung der HELP Akademie Ltd. und die Grundsätze zur Notengebung.

Prüfungsordnung der HELP Akademie Ltd. und die Grundsätze zur Notengebung.

Folgendes gilt für alle Formen von Leistungskontrollen:

Diese Studienänge/Basislehrgänge vermitteln den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt und der fachübergreifenden Bezüge die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem Lehrgang entsprechend so, dass die Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis, zur kritischen Einordnung der Erkenntnis und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden.

  • Die einzelnen Dozierenden sind verantwortlich für die Prüfungsfragen. Sie verantworten insbesondere die inhaltliche Korrektheit und die methodische Angemessenheit von Prüfungsaufgaben.
  • Prüfungen sind Instrumente zur Messung der Lernzielerreichung oder zur Einschätzung des Potentials für die künftige Lernzielerreichung.
  • Prüfungen genügen den Grundsätzen, Aussagekraft, Fairness, Transparenz, Lerndienlichkeit und Verhältnismäßigkeit, die im Folgenden beschrieben werden.
  • Durchführung, Auswertung und Notengebung einer Prüfung orientieren sich an praxistauglichen und wissenschaftlich fundierten Methoden und Standards.

Prüfungsausschuss:

Der Prüfungsausschuss wird von der Akademieleitung bestellt und besteht aus Personen mit entweder beruflich pädagogischem Hintergrund (Dipl-Pädagogen, Sozial-Pädagogen, Lehramt usw.) oder fachlichem Hintergrund (Ärzte, Dipl Psychologen, andere Akademieleiter usw.).

Bei der schriftlichen Prüfung  sowie der Reflexionsarbeit oder praktischen Prüfungen sind die Akademieleitung und/oder die Seminarleitung, und/oder eine Person des Prüfungsausschusses anwesend.

Bei den schriftlichen Zwischenprüfungen der Module sind die Akademieleitung und/oder die Seminarleitung und/oder eine Person des Prüfungsausschusses anwesend.

Zur Abnahme der Reflexionsarbeit sind die Akademieleitung und/oder die Seminarleitung und/oder eine Person des Prüfungsausschusses anwesend.

Zur Abnahme der praktischen Prüfung sind die Akademieleitung und/oder die Seminarleitung und/oder eine Person des Prüfungsausschusses anwesend.

Aufbau und Struktur der Basis-Lehrgänge (es gilt die jeweils aktuelle Lehrgangsbeschreibung)

  • Unterricht in 3 Blockwochen: 13 Tage in Folge und ein Prüfungstag
  • Unterricht in Modulen: 4 Module zu je 4 Tagen inkl. der Zwischenprüfungen und ein Zertifizierungstag (Reflexionsarbeit) – Seniorenasssitenz
  • Unterricht in Modulen: 5 Module zu je 4 Tagen und ein Abschlussprüfungstag – Berufsbetreuer
  • Unterricht in Modulen: 5 Module zueimal 5, zwei mal 3, zwei mal 4 Tagen inkl.ein Abschlussprüfungstag – Betreuungsassitent § 53 c SGB XI

(Änderungen möglich)

Lehrveranstaltungsformen

Lehrveranstaltungen werden in der Regel in den folgenden Formen angeboten:

  1. a) Vorlesung: Zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von Grund- und Spezial- bzw. Fachwissen sowie von methodischen Kenntnissen
    b) Seminar: Diskursive Beschäftigung mit grundlegenden oder weiterführenden Fragestellungen.
    c) Übungen: Begleitende praktische Übungen in den Lehrveranstaltungen
    d) Diskussion von vorgegebenen Übungsaufgaben und Vertiefung von Lerninhalten durch selbstständige Erarbeitung beziehungsweise Erwerb und Vertiefung von Kenntnissen durch Bearbeitung von Aufgaben.

Prüfungsberatung

Rechtsverbindliche Auskünfte zu Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen erteilen die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie auch die Akademieleitung.

Prüfungsformen

  • Module: Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die sich an den für das Modul definierten Lernzielen und Lernergebnissen orientiert. Modulprüfungen werden in schriftlicher Form in Multiple Choice Verfahren abgelegt. Aus den Ergebnissen der 4 Modulprüfungen ergibt sich eine endgültige Gesamtnote, die intern verwaltet wird und durch „erfolgreich bestanden“ dem Teilnehmer gegenüber bekannt gegeben wird.
  • Blockwochen: Blockwochen werden in der Regel mit einer Gesamtprüfung abgeschlossen, die sich an den definierten Lernzielen und Lernergebnissen aller Fächer orientiert. Die Prüfung wird in schriftlicher Form in Multiple Choice Verfahren abgelegt – wie vor.
  • Module in Folge ohne Zwischentest und gesamte Abschlussprüfung am Prüfungstag.
  • Module in Folge ohne Zwischentest und gesamte Abschlussprüfung am Prüfungstag und praktische Prüfung.
  • Mündliche Nachprüfungen: In mündlichen Prüfungen soll eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat nachweisen, dass sie oder er die Zusammenhänge des Prüfungsgebiets erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag.
  • Reflexionsarbeit: Eine Reflexionsarbeit dient der Darstellung eines selbst gewählten Themas beziehungsweise Sachverhalts in einer begrenzten Zeit. Die Prüfung erfolgt in Form eines Vortrags unter Zuhilfenahme geeigneter Techniken zur Präsentation.
  • Praktische Prüfung; Es sollen praktische Einheiten aus dem Unterricht vorgeführt /präsentiert werden.

Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice)

  • Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der vorgegebenen Antworten erreicht werden kann.
  • Die Dozenten wählen den Prüfungsstoff aus, formulieren die Fragen, legen die Antwortmöglichkeiten fest. Die Akademieleitung hat die Bewertungsregeln sowie das Bewertungsschema festgelegt. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind somit immer vorab festgelegt.
  • Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verständlich, widerspruchsfrei, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die zu überprüfenden Kenntnisse der Prüfungskandidaten festzustellen.
  • Variationen der gleichen Prüfungsfragen (auch bei den Antwortmöglichkeiten) sind zulässig.

Grundsätze für qualitativ hochwertige schriftliche Prüfungen:

  1. Aussagekraft
    Die Prüfung ist inhaltlich gültig (valide), genau und überprüft die Lernziele objektiv. Die Note ist eine sinnvolle normative Einschätzung der gesamten Prüfungsleistung.
    a. Inhaltliche Gültigkeit (Validität):
    Prüfungsaufgaben ermöglichen die Überprüfung der in den Lernzielen fest- gehaltenen Kompetenzen auf inhaltlich gültige und methodisch zulässige Weise. Prüfungsaufgaben stehen in engem Bezug zu diesen Kompetenzen sowie zu den entsprechenden Lehr- und Lernaktivitäten.
    Die Aufgaben repräsentieren inhaltlich die Gesamtheit der Lernziele. Die Note ist ein sinnvoll gewichteter Kennwert der gesamten Lernzielerreichung. Der kognitive Prozess zur Lösung der Aufgaben entspricht dem kognitiven Prozess, welcher dem entsprechenden Lernziel zugrunde liegt. Geprüft wird nur Wesentliches.
    Spitzfindigkeiten, komplizierte und missverständliche Formulierungen oder das Fokussieren auf nebensächliche Details werden vermieden.
    b. Genauigkeit (Reliabilität):
    Die Prüfung ist ausreichend, ausführlich und differenziert angemessen zwischen den unterschiedlichen Leistungen. Sie unterscheidet Leistungen im kritischen Abgrenzungsbereich (genügend / ungenügend) am genauesten. Repetitionsprüfungen bleiben vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar.
    c. Objektivität:
    Die Überprüfung der Lernzielerreichung ist unabhängig von den Durchführungs- und Auswertungsumständen und erfolgt unter einheitlichen Bedingungen. Unterschiede in der Bewertung von Prüfungsaufgaben sind Ausdruck tatsächlicher Leistungsunterschiede der Studierenden und nicht Ausdruck unter- schiedlicher Bewertungskriterien bzw. verschiedener Examinatoren. Subjektive Einflüsse auf die Bewertung einer Prüfung werden soweit möglich vermieden.
    d. Notenfestlegung:
    Der Notenschlüssel wird so festgelegt, dass die Note eines Studierenden nicht von den Leistungen der anderen Studierenden abhängt. Nur genügende Noten bedeuten eine ausreichende Lernzielerreichung, die beste Note 1 muss erreichbar sein. Gleiche Notenunterschiede (z. B.: 3, 4 oder 5) spiegeln vergleichbare Unterschiede in der Lernzielerreichung wider.
  2. Fairness
    Die Studierenden sind in Bezug auf die Inhalte, Durchführung und Auswertung der Prüfung keiner Willkür ausgesetzt.
    Alle Studierenden finden bei der Prüfung die gleichen Bedingungen vor. Der gleiche Zugang zur Lerninfrastruktur und den Lerninhalten wird gewährleistet. Die Prüfungen der Studierenden werden nach einheitlichen und objektiven Kriterien beurteilt.
    Die Prüfungsumstände sind dem Abrufen persönlicher Spitzenleistungen zuträglich. Störungen, Ablenkungen oder anderweitige Beeinträchtigungen während der Prüfung werden vermieden. Nur die in den Lernzielen formulierten Kompetenzen sowie dafür notwendige Voraussetzungen haben einen Einfluss auf die Prüfungsleistung sowie Prüfungsbewertung.
    Keinen Einfluss haben äußerliche und lernzielirrelevante Faktoren, wie soziodemo- graphische Merkmale, Wertvorstellungen oder Gesinnungsfragen.
    Die Prüfung sowie die Prüfungsresultate sind in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung soweit möglich vor Betrug geschützt. Prüfungen werden zuverlässig und fehlerfrei abgewickelt.
  3. Transparenz
    Die Studierenden kennen die inhaltlichen und formalen Anforderungen einer Prüfung. Diese Informationen sind leicht zugänglich, vollständig, verständlich und verbindlich. Grundlage ist der Eintrag in die Anwesenheitsliste.
    Prüfungen beziehen sich auf die kommunizierten Lernziele: Die Kompetenzen, welche von den Studierenden erwartet und geprüft werden, sind konkret, anschaulich und vollständig formuliert, insbesondere Stoffumfang sowie zugehörige kognitive Niveaus.  Die  erforderlichen Vorkenntnisse werden  grob  umschrieben und bekanntgegeben. Prüfungsform und -ablauf sind bekannt. Leistungskriterien und formale Antwort-struktur werden im Voraus festgelegt und kommuniziert.
  4. Lerndienlichkeit
    Prüfungen dienen der Ausbildung von Studierenden. Prüfungsaufgaben sollen in Form, Inhalt und Anspruch den anvisierten Kompetenzen entsprechen und in engem Zusammen-hang mit Lehr- und Lernaktivitäten stehen.
    Damit schaffen sie Anreize, die angestrebten Kompetenzen auf dem anvisierten kognitiven Niveau zu erarbeiten. Prüfungen sind ein Anlass für Feedback und helfen Stärken oder Kompetenzlücken zu identifizieren.
  5. Verhältnismäßigkeit
    Die Lernzielerreichung wird auf unmittelbar plausible und glaubhaft aussagekräftige Art und Weise überprüft.
    Aufwand und Umstände für Examinatoren und Studierende stehen in sinnvollem Verhältnis zum Nutzen bzw. zur Relevanz der Prüfung.

Festlegen der Note 4

Die Unterscheidung zwischen einer genügenden und einer ungenügenden Leistung ist essenziell. Die entsprechende Punktzahl muss vor der Prüfung feststehen und bereits bei der Entwicklung der Fragen beachtet werden.

Die Note 4 bedeutet, dass die Lernziele gerade noch ausreichend, aber erreicht wurden und darf sich nicht an der Leistung der anderen Studierenden orientieren. Wo genau die Grenze zu der Note 4 festgelegt wird, bleibt eine Ermessensfrage der Akademieleitung. An den folgenden inhaltlichen Fragen wird sich beim Festlegen orientiert:

  • Welche Kompetenzen bilden den Kern der Lernziele?
  • Welche Leistung widerspiegelt eine minimal ausreichende Beherrschung dieser Kernkompetenzen respektive schließt diese aus?
  • Welche Leistung widerspiegelt eine Beherrschung der Kompetenzen, die zeitlich Bestand hat?
  • Wie gut müssen die Kompetenzen beherrscht werden, damit in weiteren Lerneinheiten auf diesen aufgebaut werden kann?
  • Welches Ausmaß an Missverständnissen sowie fehlerhaft oder falsch Erlerntem verhindert eine ausreichende Lernzielerreichung?
  • Welche Leistungen wurden bisher als genügend eingeschätzt?
  • Welche Leistungen werden in vergleichbaren Prüfungen als genügend eingeschätzt?

Dabei sollte bereits bei der Aufgabenkonstruktion, der Definition des Bewertungsschemas und der Festlegung der Musterlösungen bedacht werden, was einer genügenden oder ungenügenden Leistung entspricht.

Die folgende Methode hilft, die Punktzahl für die Note 4 (bestanden) festzulegen:

  • Die Prüfungsaufgaben werden einerseits mit den Lernzielen und andererseits mit  früheren Prüfungsaufgaben verglichen. Die Lernziele geben vor, was von den  Studierenden erwartet wird.
    Frühere Prüfungen helfen abzuschätzen, was von den Studierenden erwartet werden kann.
  • Aufgrund dieser Vergleiche wird geschätzt, welche Punktzahl gerade noch als eindeutig genügend, respektive eindeutig ungenügend, zu betrachten ist. Die Punkte für die Note 4 liegen dazwischen.

Festlegen der Note 1

Anspruchsvolle aber eigenständig erreichbare Ziele sind starke Motivatoren. Das Erreichen einer 1 soll anspruchsvoll, aber machbar sein – und auch tatsachlich von Studierenden erreicht werden. Jedoch soll die Note 1 nicht einfach dem / der besten Studierenden gegeben werden, sondern soll bzw. muss eine außerordentliche Leistung auszeichnen.

Eine zu leichte Vergabe von guten Noten ≪entwertet≫ diese und schwächt ihre positiven Effekte ab.

Leitfaden zur Notengebung bei schriftlichen Prüfungen:

Möchte man die ungenügenden Noten unabhängig von den genügenden inter-polieren, muss zusätzlich eine ungenügende Note, zumeist die 5, verankert werden.

Es soll zwischen der Note 4 und 5 eine mündliche zusätzliche Prüfung erfolgen. Am einfachsten ist, wenn man für 50% der erreichbaren Punkte die 5 setzt und linear bis zur 4 interpoliert. Je nach inhaltlichem Aufbau der Prüfung ist es auch möglich, die 6 erst für mehr als 0 Punkte zu geben. Enthält die Prüfung Multiple Choice Fragen, so muss die Ratewahrscheinlichkeit berücksichtigt werden.

Punktevergabe: Quantifizierung von Prüfungsaufgaben:

Prüfungsaufgaben werden in Punkten quantifiziert. Die Anzahl vergebener Punkte kann sich an folgenden Aspekten orientieren:

  • die für den Experten zur erfolgreichen Bearbeitung der Aufgabe erforderliche Zeit,
  • der benötigte Zeitaufwand für den Erwerb der überprüften Kompetenz und / oder
  • die Relevanz des überprüften Lernziels.

Im Idealfall entsprechen sich in der Prüfung alle drei Aspekte. Die für eine Aufgabe erforderliche Prüfungszeit entspricht also im Verhältnis in etwa der Relevanz des überprüften Lernziels sowie dem benötigten Zeitaufwand für den Erwerb desselben. Die subjektive Schwierigkeit einer Aufgabe, das heißt die Sicht einzelner Studierender, sollten keinen direkten Einfluss auf die Anzahl Punkte haben.

Punkte für Teilaufgaben:

Die Gesamtanzahl Punkte für eine Aufgabe kann ausdifferenziert werden. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Die Aufgabe wird in Teilaufgaben unterteilt.
  2. Die (Teil-)Aufgabe wird nach mehreren Kriterien bewertet.
  3. Die Leistung pro (Teil-)Aufgabe und / oder Kriterium wird gestuft bewertet, d. h. es werden je nach Leistung eine unterschiedliche Anzahl Teilpunkte vergeben.

Diese drei Möglichkeiten können kombiniert werden.

Werden Teilaufgaben gebildet, gilt zu beachten, dass für jede Teilaufgabe immer die volle Teilpunktzahl erzielt werden kann, auch wenn andere Teilaufgaben (und damit Zwischenergebnisse) falsch sind.

Schließlich können die einzelnen Teilaufgaben bzw. Kriterien gewichtet werden, in-dem ihre Teilpunkte zu unterschiedlichen Anteilen zur Gesamtpunktzahl der gesamten Aufgabe beitragen.

Punktvergabe bei Multiple Choice Fragen:

Bei Multiple Choice Fragen gibt es zwei geläufige Fragetypen:

  • Bei One-best-answer Fragen ist eine von üblicherweise vier oder fünf Wahlantworten eindeutig die richtige Antwort. Die übrigen sind eindeutig falsch.
    Es werden Punkte für die Wahl der richtigen Antwortalternative vergeben und Punkte für die als falsch erkannten/nicht angekreuzten Antworten.
  • Es können auch mehrere Antworten richtig sein und das Vorgehen entspricht der, der One-Best Answer Fragen. Ein Hinweis auf mehrere richtige Antworten kann, muss aber nicht erfolgen.
    Es werden keine Teilpunkte für die zweitbeste Antwort und keine Strafpunkte für falsche Antworten vergeben.
  • Wahr / Falsch Fragen sind als Mehrfachwahlfragen am geläufigsten.
    Dabei müssen Wahr / Falsch Fragen beantwortet werden, von welchen eine beliebige An-zahl eindeutig richtig oder falsch sein kann. Für das korrekte Beantworten aller Teilfragen wird die volle Punktzahl vergeben. Es werden Punkte für die Wahl der richtigen Antwort-alternative vergeben und Punkte für die als falsch erkannten/nicht angekreuzten Antworten.
    Bei der Festlegung des Notenmaßstabs werden die durch reines Raten im Mittel erreichbaren Punkte mit berücksichtigt.

Bewertung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen werden benotet oder mit „erfolgreich bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Es sind folgende Noten zu verwenden:

1 = sehr gut: Wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 = gut: Wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 = befriedigend: Wenn die Leistung den Anforderungen im allgemeinen entspricht.
4 = ausreichend: Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den gestellten Anforderungen entspricht.
5 = mangelhaft: Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 = ungenügend: Wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Lauten sämtliche Noten mindestens „sehr gut“ wird die Gesamtbewertung „mit Auszeichnung erfolgreich bestanden“ vergeben

Der Notenschlüssel

Maximal erreichbare Punktzahl = 100 %
Punktezahl (Prozent) Note
95 – 100 % 1
90 – 94 % 2
85 – 89 % 3
75 – 84 % 4
Unter 75 % bis 50 % = mündliche Nachprüfung Zwei mündliche Fragen erläutern
Unter 50 % schriftliche Wiederholungsprüfung
2 mal möglich

Alle Ergebnisse der Modulprüfungen werden addiert und durch die Anzahl der Module geteilt. Dieser Notendurchschnitt wird mit der Benotung der Reflexionsarbeit/ Praktischen Prüfung addiert und durch 2 geteilt. Das Ergebnis wir auf immer die ganze Note auf oder abgerundet.

Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Die Ergebnisse der einzelnen Modulzwischenprüfungen werden sofort nach Ende der Prüfung und nach der Korrektur durch den Prüfungsausschuss und/oder die Seminarleitung und/oder die Akademieleitung in Form von „erfolgreich bestanden“ bekannt gegeben. Es werden keine Zwischenzeugnisse mit einer Notengebung ausgestellt. Die erreichten Punkte und sich daraus  erreichten Noten werden intern erfasst und verwaltet.

Das Ergebnis der Reflexionsarbeit oder der praktischen Prüfung wird sofort am Ende des Vortrags/ Vorstellung durch den Prüfungsausschuss und/oder die Seminarleitung und/oder die Akademieleitung reflektiert und die Note dazu wird ebenfalls intern erfasst und verwaltet. Es wird auch hier  „erfolgreich bestanden“ bekannt gegeben.

Die Ergebnisse der vier Module werden zu einem Ergebnis addiert und durch 4 geteilt. Dieses Ergebnis wird mit dem Ergebnis der Reflektionsarbeit addiert und dann durch 2 geteilt. Das Durchschnittsergebnis aus den Modulprüfungen/schtiftlichen Prüfung ist also gleich dem Ergebnis der Reflektionsarbeit/praktischen Prüfung gestellt (1:1). Die Noten werden intern verwaltet.

In einer ausführlichen Teilnahme-und Prüfungsbestätigung in der alle Module mit den einzelnen Unterrichtsstunden ausgewiesen werden, wird das Gesamtergebnis in Form von “ erfolgreich bestanden“ mitgeteilt.

Bei bestandenen Prüfungen und erfolgter Reflexionsarbeit wird auf Basis der Teilnahme-und Prüfungsbestätigung das Zertifikat der HELP Akademie erteilt.

Wiederholung von Prüfungen

  • Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf drei begrenzt.
  • Zusätzliche Prüfungsversuche müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei dem Prüfungsausschuss /der Akademieleitung beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, muss der zusätzliche Prüfungsversuch innerhalb des Folgelehrgangs durchgeführt werden. Wird diese Frist aus Gründen versäumt, die von dem Prüfungskandidaten zu vertreten ist, ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden mit der Folge das Zertifikat der  HELP Akademie nicht zu erhalten.
  • Zusätzliche Prüfungsversuche können nur dann beantragt werden, wenn keiner der ersten drei Prüfungsversuche aufgrund einer Täuschung oder eines Ordnungs-Verstoßes bestanden wurde.

Täuschung, Ordnungsverstoß

  • Versucht ein Prüfungskandidat das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, zum Beispiel das Mitführen nicht zugelassener Arbeits- und Hilfsmittel, zu eigenem Vorteil zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „mangelhaft (5,0)“ oder „nicht bestanden“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel im Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss den Prüfungskandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, wodurch der Prüfungsanspruch im Lehrgang erlischt.
  • Wer die Abnahme einer Prüfungsleistung stört, kann von den jeweiligen Prüfenden oder Aufsichtsführenden von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als mit „mangelhaft (5,0)“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
  • Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen.

Ungültigkeit von Prüfungsleistungen, Aberkennung des Expertengrads

Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erbringung einer Prüfungsleistung nicht erfüllt, ohne dass der Prüfungskandidat hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Prüfungskandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Rechtsfolgen.

Hat ein Prüfungskandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Bewertung für diejenige Prüfungsleistung, bei deren Erbringen der Prüfungskandidat getäuscht hat, entsprechend berichtigen und die Prüfungsleistung für nicht bestanden erklären.

Teilnehmerakte, Lehrgangsordner und Akteneinsicht

  • Für alle Studierenden/Teilnehmer wird eine Teilnehmerakte geführt in der alle wichtigen Unterlagen und auch die Ausarbeitung der Reflexionsarbeit archiviert wird.
  • Im Lehrgangsordner werden alle Prüfungsunterlagen (Fragebögen, Ergebnisblätter und Reflexionsarbeiten) aller Teilnehmer archiviert.
  • Über den Stand der Prüfungsergebnisse kann sich ein Prüfungskandidat im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten informieren.
  • Nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses wird jedem Prüfungskandidaten bzw. einem entsprechenden Bevollmächtigten auf schriftlichen Antrag (Formular der HELP Akademie) Einsicht in seine, in dieser Prüfung erbrachten schriftlichen Leistungen und die darauf bezogenen Korrekturvermerke der Prüfer sowie in die Protokolle zu mündlichen Prüfungen, gewährt.
    Da bei der Reflexionsarbeit die Bewertung/Feedback sofort nach dem Vortrag direkt mündlich von dem Prüfungsausschuss und der Akademieleitung in Anwesenheit aller Teilnehmer gegeben werden, gibt es hier keine nachträgliche Einsicht in die Notizen der Prüfenden.
  • Das weitere Verfahren der Einsichtnahme wird mit dem Prüfungsausschuss / Akademieleitung vereinbart. Eine Terminabsprache ist Pflicht. Kann der anberaumte Termin nicht wahrgenommen werden, so wird ein noch weiterer Termin anberaumt, danach ist eine Einsichtnahme nicht mehr möglich..
  • Nach Ablauf der festgelegten Uhrzeit am Tag des anberaumten Termins wird eine Zugabe von 15 Minuten gewährt. Danach ist die Einsichtnahme nur noch möglich, wenn ein Prüfungskandidat das Versäumen der Frist nachweisbar nicht zu vertreten hat.

Abmeldung, Säumnis und Rücktritt von Prüfungen

Ein Prüfungskandidat kann sich bis spätestens eine Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von der Modulprüfung oder Gesamtprüfung (Blockwochen) abmelden.

  • Ein Prüfungskandidat kann sich bis spätestens eine Wochen vor dem jeweiligen Termin der Reflexionsarbeit ohne Angabe von Gründen abmelden.
  • Nimmt ein Prüfungskandidat an einer zeitlich und örtlich festgesetzten Prüfung oder Reflexionsarbeit ohne triftigen Grund nicht teil oder tritt sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von dieser zurück, gilt die Prüfungsleistung als mit „mangelhaft (5,0)“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
  • Versäumt ein Prüfungskandidat die Teilnahme an einer Prüfung oder tritt sie oder er nach Beginn von der Prüfung zurück, kann der Prüfungsausschuss / Akademieleitung bei Vorliegen triftiger Gründe von der Bewertung der Prüfungsleistung mit „mangelhaft (5,0)“ oder „nicht bestanden“ absehen.
    Dasselbe gilt, wenn eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die für die Säumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss bzw. der Akademieleitung unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig.
    Gleiches gilt bei nachgewiesener Erkrankung eines von einem Prüfungs-kandidaten zu versorgenden Kindes oder eines zu pflegenden Ehegatten oder eines eingetragenen Lebenspartners.

Bewertungsschema und Musterlösung

  • Ein Bewertungsschema definiert das formale Raster für die Punktvergabe und erleichtert dadurch die Korrektur.
    Es hält in Form einer Tabelle fest, für welche Teile der Prüfung und nach welchen Kriterien, wie viele Punkte vergeben werden. So können beim Korrigieren die verschiedenen Prüfungsteile einheitlich gewichtet und nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. Als Kriterien für die Punktvergabe können Antworten sowohl konkret festgehalten (≪drei von vier Eigenschaften wurden erwähnt≫) als auch qualitativ umschrieben werden (≪Der Sachverhalt wurde umfassend begründet≫). Um eine objektivere und reliablere Bewertung zu ermöglichen gilt: ≪So konkret wie möglich, so offen wie nötig.≫
  • Die Musterlösung hält exemplarisch fest, wie sich die Aufgabensteller mustergültig bearbeitete Prüfungsaufgaben vorstellen. Es dient zur Orientierung für die Prüfungskorrektur.
    Zweitens erlaubt sie den Studierenden, nach der Prüfung und nach schriftlichem Antrag die Prüfungsergebnisse mit dem verantwortlichen Prüfungsleiter zum festgelegten Termin einzusehen und nachzuvollziehen, wie die Prüfungsaufgaben hätten gelöst werden können.
  • Korrektur und Auswertung: Den Weg oder das Ergebnis bewerten.
    Sowohl das Ergebnis einer Aufgabe als auch der Weg zum Ergebnis können bewertet werden. Das Ergebnis ist meist einfacher und effizienter zu bewerten. Die Studierenden wissen, was in der Aufgabe von ihnen erwartet wird. Außerdem werden auch ungewöhnliche, aber zielführende Problemlösungen angemessen belohnt. Das Bewerten des Bearbeitungsweges erlaubt eine differenziertere Bewertung von Leistungen, gerade wenn der Kompetenzerwerb noch nicht abgeschlossen oder unvollständig ist. Das Formulieren klarer Bewertungskriterien ist allerdings anspruchsvoller und das Korrigieren der Aufgabe im Allgemeinen zeitaufwendiger. Diese Methode birgt außerdem die Gefahr, dass dem / der Korrigierenden nicht vertraute oder unsympathische Lösungsansätze nicht angemessen belohnt werden.
  • Korrigieren von Prüfungen: Störfaktoren ausschalten:
    Die Lernziele beschreiben, was geprüft wird. Alle übrigen Aspekte sind Störfaktoren und ihr Einfluss auf die Prüfungsbewertung soll minimiert werden. Beispiele solcher Störfaktoren sind die Tagesform der Korrigierenden, Unterschiede von Person zu Person in der Art zu bewerten oder die Qualität der Sprache und Handschrift in den Antworten. Die folgenden sechs Maßnahmen helfen, die Auswirkungen solcher Störfaktoren in Grenzen zu halten.
  1. Prüfungen werden anonymisiert Papierprüfungen lässt man z.B. an vorbestimmten Stellen mit dem Namen kennzeichnen, welche vor der Auswertung überklebt, abgedeckt oder weggefaltet werden können. Bei Online-Prüfungen gestaltet sich das Anonymisieren besonders einfach.
  2. Teilen sich mehrere Personen die Korrekturarbeit, werden Prüfungsaufgaben und nicht Studierende untereinander aufgeteilt. Die unabhängige Bewertung jeder Aufgabe durch zwei Personen macht die Bewertung objektiver. Bei Veranstaltungen mit mehreren Prüfenden werden die Aufgaben gemäß inhaltlicher Expertise aufgeteilt.
  3. Die Reihenfolge der Bewertung von Studierenden wird mit jeder Aufgabe variiert.
  4. Macht man sich die möglichen Störfaktoren bewusst, so schränkt man ihren Einfluss allein damit bereits beträchtlich ein.
  5. Bewertungsschema und Musterlösung ermöglichen die konsistente und reproduzierbare Bewertung der Aufgaben nach einheitlichen Kriterien und schränken so den Einfluss von Störfaktoren ein. Bewertungsschema und Musterlösung werden vor der Prüfungskorrektur gemeinsam besprochen.
  6. Anhand einiger Referenzkorrekturen ≪eichen≫ die Korrigierenden ihre Bewertung von Prüfungsaufgaben.
    Die Korrekturen werden stichprobenartig auf Konsistenz überprüft.
    Störfaktoren dürfen keinesfalls nachträglich kompensiert werden. Dies wäre ein Akt der Willkür und würde zu einer weiteren Verschlechterung der Aussagekraft führen, da man der Messung lediglich einen neuen Störfaktor hinzufügt, welcher mit der eigentlichen Prüfungsleistung in keinem Zusammenhang steht.

Nachbereitung: Prüfungseinsicht:

Die Prüfungskorrektur enthält differenzierte Informationen über die studentische Leistung. Die Prüfungseinsicht ermöglicht den Studierenden, diese Informationen für ihr weiteres Lernen zu nutzen. Ferner kann die Prüfungseinsicht, durch kritisches und konstruktives Feedback der Studierenden, einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Prüfungen leisten. Schließlich erfüllt die Prüfungseinsicht auch eine rechtliche Funktion.

Nachkorrekturen aufgrund der Prüfungseinsicht sollen nur mit äußerster Zurückhaltung vorgenommen werden. Sie sind nur bei offensichtlich falschen Bewertungen oder schweren Ermessensfehlern in Härtefällen angezeigt.

Lehrgangsabschluss und Abschlussdokumente

  • Der Lehrgang ist abgeschlossen, wenn sämtliche geforderten Prüfungsleistungen bestanden sind. Über den bestandenen Lehrgang wird eine Teilnahme- und Prüfungsbestätigung ausgestellt. Die Teilnahme- und Prüfungsbestätigung wird von dem Prüfungsausschuss und/oder der Seminarleitung und/oder der Akademieleitung unterzeichne. Sie enthält den Namen des Studiengangs, die Inhalte der einzelnen Module mit Unterrichtseinheiten, die  Reflexionsarbeit und die Bewertung „erfolgreich bestanden“.
  • Zusammen mit der Teilnahme- und Prüfungsbestätigung wird dem Absolventen das Zertifikat ausgehändigt, sofern alle Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
  • Hat ein Studierender den Lehrgang nicht, oder endgültig nicht bestanden,, oder abgebrochen, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung (Transcript of Records) über die abgelegten Prüfungen sowie die Ergebnisse ausgestellt. Sie muss gegebenenfalls erkennen lassen, dass die Prüfung nicht, beziehungsweise endgültig nicht bestanden ist.

Prüfungsreview:

Folgende Schritte empfehlen sich bei einer Nachbereitung:

  • Eine Item-Analyse hilft, zu anspruchsvolle oder zu einfache Aufgaben sowie Aufgaben mit fehlerhafter Bewertung für eine weitere Überprüfung zu identifizieren
  • Bei einem inhaltlichen Review wird die inhaltliche Korrektheit der Aufgabenstellung sowie der Bewertungen überprüft. Anschließend wird geprüft, ob die unterschiedlichen Antworten der Studierenden tatsachlich Unterschieden in der Erreichung der Lernziele entsprechen und ob sich diese Unterschiede mit dem verwendeten Bewertungsschema zuverlässig erfassen lassen.
  • Ein Vergleich mit früheren Prüfungen oder Prüfungen ähnlicher Veranstaltungen bieten zusätzliche Anhaltspunkte für allfällige Anpassungen.
  • Allfällig notwendige Änderungen an den Lernzielen werden vorgenommen.
  • Die Aufgabenschwierigkeit beschreibt, welcher Anteil der Studierenden eine Aufgabe erfolgreich bearbeitet hat. Zu viele zu schwierige und / oder zu einfache Aufgaben können die Reliabilität der Prüfung durch Boden- und Deckeneffekte beeinträchtigen.

Umgang mit Fehlern in Prüfungen bei der Korrektur

Es kann vorkommen, dass man im Nachhinein bei einzelnen Aufgaben gravierende Designfehler entdeckt oder dass sich eine Prüfung als zu anspruchsvoll oder zu einfach herausstellt.

Prüfungsaufgaben mit einem Designfehlerdürfen nachträglich nicht einfach aus der Prüfungsbewertung ausgeschlossen werden. Häufig kann eine Neubewertung aufgrund modifizierter Musterlösungen Abhilfe schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese im Einklang mit Bewertungsschema und -kriterien bleiben, welche den Studierenden kommuniziert wurden. Ist dies nicht möglich, kann man allen Studierenden die maximale Punktzahl für die Aufgabe geben, muss dabei aber sicherstellen, dass hieraus keinen Studierenden, welche die Aufgabe ganz oder in Teilen erfolgreich gelöst hatten, Nachteile entstehen.

Bei einer Neubewertung von Aufgaben gelten die gleichen Good-Practice-Regeln wie bei der ursprünglichen Bewertung.

Bestehen aufgrund der Notenverteilung oder aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der Prüfungsschwierigkeit oder des Notenmaßstabes, wird

  1. deren Angemessenheit und Korrektheit inhaltlich in einer Nachbereitung überprüft.
  2. aufgrund der Nachbereitung das Bewertungsschema korrigiert, und die Aufgaben werden neu bewertet.
  3. aufgrund der Nachbereitung wird der Notenmaßstab inhaltlich neu festgelegt.
    Bei Kriteriums orientierten Prüfungen wird der Notenmaßstab vor der Prüfung festgelegt.
    Nachkorrekturen, wie oben beschrieben, sollten Ausnahmefalle sein. Werden Nach-Korrekturen zur Regel, prüft man de facto normorientiert.

Prüfungen sind auf Lehr- und Lernaktivitäten abgestimmt

Lernen ist ein aktiver Prozess, bei welchem neue Informationen mit bestehendem Wissen in Beziehung gesetzt wird. Neue Kompetenzen entwickeln sich durch neue Erfahrungen aus bestehenden heraus. Prüfung und Lehr-Lernaktivitäten sind so aufeinander abgestimmt, dass sie die Studierenden optimal in ihrem Lernen unter- stützen.

Prüfen aus einem Guss (Alignment)

Die Unterrichtenden gestalten das Lernen durch die Vorgabe klarer Lernziele, die Gestaltung zielführender Aktivitäten sowie einer passenden Evaluation der Zielerreichung, indem Lernziele, Lehr-Lernaktivitäten sowie Prüfungsaufgaben in Form und Inhalt aufeinander abgestimmt werden. Diese Abstimmung bezeichnet man als ‹Alignment›.

Durch Alignment wird sichergestellt, dass Studierende auf die Prüfung hin wesentliche, in den Lernzielen festgehaltene Kompetenzen erwerben. Prüfungsaufgaben mit gutem Alignement werden von den Studierenden als relevant wahrgenommen, setzen positive Anreize und sorgen so für eine bessere Lernmotivation. Dies wiederum bewirkt, dass Studierende intensiver und aus-dauernder lernen.

Wann ist eine Prüfung gut? (Gütekriterien)

Eine Prüfung ist dann gut, wenn sie in der Lage ist, studentische Kompetenzen zu messen. Dies ist nie exakt möglich, da grundsätzlich jede Messung verschiedenen Messfehlern unterliegt. Durch das Einhalten der Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität können die Messfehler klein gehalten werden.

Der Einfluss dieser Faktoren wird durch das Anonymisieren der Prüfungen ausgeschlossen.

Aspekte der zu beurteilenden Arbeit, ohne direkten Zusammenhang mit den eigentlichen Lernzielen, wie Lange, Bestimmtheit und Layout der Antworten, sprachliche Gewandtheit, etc. Konkrete, objektive Bewertungskriterien im Bewertungsschema schränken solche Einflüsse ein.

Die Qualität der Handschrift hat einen starken Einfluss auf die Bewertung von Aufgaben.

Dieser Störfaktor kann minimiert werden, indem man Fragen stellt welche nur relativ kurze Antworten erfordern und indem handschriftliche Prüfungen ohne Zeitdruck stattfinden. Prüfungen am Computer eliminieren den Störfaktor Handschrift gänzlich.

Sich ändernde innere Zustände und Verfassung der korrigierenden Person führen zu inkonsistenten Bewertungen. Man bewertet strenger am frühen Morgen, bei schlechter Laune und vor dem Mittag, wenn man Hunger hat. Man bewertet die ersten Aufgaben nach besonders guten Arbeiten strenger. Umgekehrt bewertet man besonders nachsichtig vor Feierabend, bei guter Laune, nach dem Mittagessen und bei den letzten Aufgaben, wenn man müde ist. Man bewertet weniger streng, wenn man zuvor eine eher schlechte Arbeit korrigiert hat.

Durch regelmäßige Pausen anhand einiger Referenzbewertungen von Aufgaben können diese Störfaktoren verringert werden. Indem man eine Aufgabe nach der anderen, jeweils für alle Studierenden, bewertet und dabei bei jeder Aufgabe die Reihenfolge der Studierenden, zufällig oder systematisch, variiert, kann man die Störfaktoren gleichmäßig auf alle Studierenden verteilen.

Unterschiedliche Personen beurteilen dieselbe Arbeit unterschiedlich.

Teilen sich mehrere Personen die Korrekturarbeit werden Prüfungsaufgaben untereinander aufgeteilt.

Bewertungsschema und Musterlösung werden vor der Prüfungskorrektur gemeinsam besprochen, um eine einheitliche Umsetzung in der Korrektur zu gewährleisten. Die unabhängige Bewertung jeder Aufgabe durch zwei Personen und die wenigstens stichprobenartige Überprüfung der Korrekturen auf Konsistenz helfen die Bewertungen einheitlicher und objektiver zu machen. Bei Veranstaltungen mit mehreren Prüfenden werden die Aufgaben gemäß inhaltlicher Zuständigkeit, beziehungsweise gemäß Expertise aufgeteilt.

HELP Akademie Ltd.

Ursula M. Mayr 10/2020

Hausordnung der HELP Akademie

für einen störungsfreien Ausbildungsbetrieb

Allgemeines:

Um jedem Seminar- oder Kurseilnehmer einen kontinuierlichen, störungsfreien und erfolgreichen Ablauf seines Studiums zu ermöglichen, den Dozenten einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen und die Vorschriften der AZAV-Kontrollstelle zu erfüllen, gilt die folgende Hausordnung.

  1. Der Vorlesungs- und Pausenplan (Stundenplan) ist zwingend einzuhalten.
  2. Alle Studierenden nehmen regelmäßig und pünktlich an den Veranstaltungen entsprechend der gebuchten und vertraglichen Vorgaben teil. Auf Verspätungen einzelner Teilnehmer  kann keine Rücksicht genommen werden.
  3. Bei Krankheit ist bis 08:00 Uhr eine Information an die HELP-Akademie notwendig. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Tag nach Krankschreibung der Akademie vorliegen. Sollte jemand trotzdem an der Lehrveranstaltung teilnehmen wollen, so geschieht dies auf eigenes Risiko, ohne das gegenüber der Bildungseinrichtung rechtliche Ansprüche jeglicher Art geltend gemacht werden können. Nach korrekter Krankmeldung ist ein Nachholen des Lehrstoffs möglich.
  4. Für eine Freistellung während eines Kurses ist ein Freistellungsantrag bei der Studienorganisation zu stellen, um eine Nach- oder Wiederholung zu ermöglichen. Freistellungen sind rechtzeitig (5 Tage vor dem Termin) zu beantragen.
  5. Unentschuldigtes Fehlen, dauerndes oder wiederholtes zu spätes Erscheinen, Störungen des Unterrichtes, stiften von Unfrieden unter den Teilnehmern oder fachfremde und zeitraubende Diskussionen, die die Lehrpläne stören, sind Zuwiderhandlungen gegenüber den Vorgaben der HELP Akademieleitung. Sie haben nach einer ersten Abmahnung oder Aufforderung zur Unterlassung bei erneuter Zuwiderhandlung den sofortigen Abbruch des Studiums bzw. Ausschluss aus dem Studium ohne Anspruch auf Kostenerstattung zur Folge.
  6. Jeder Studierende übernimmt Selbstverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichts- und Pausenräumen während und nach der Unterrichtszeit. Abfälle bzw. Leergut sind bei Verlassen des Unterrichtsraumes zu entsorgen.
  7. Das Essen während des Unterrichts sowie auch während der Prüfungen, insbesondere auch während der Vorträge der Reflexionsarbeiten durch die Mitteilnehmer ist strengstens untersagt und nur in den regelmäßig eingeplanten Pausen erlaubt. Es stört die anderen Teilnehmer und auch die Dozenten! Bei Zuwiderhandlung des oder der Teilnehmer kann auch ohne Abmahnung  zum sofortigen Verlassen des Raumes aufgefordert werden. Die Dozenten sind befugt, dies im Auftrag der Akademieleitung umzusetzen.
  8. Mit dem Veranstaltereigentum ist pfleglich umzugehen. Für Wertsachen und Lernmittel wird keine Haftung übernommen. Handys sind während der Lehrveranstaltungen auszuschalten, Fotos dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Akademieleitung gefertigt und veröffentlicht bzw. verwendet werden.
  9. Die Räume und Arbeitsplätze sind in einem aufgeräumten Zustand der nachfolgenden zu verlassen. Im gesamten Gebäude besteht Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Das Rauchen ist nur an der gekennzeichneten Stelle außerhalb des Gebäudes gestattet. Es sind die dort bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen.
  10. Das Betreiben von Wasserkochern und/oder Kaffeemaschinen sowie sonstiger elektrischer Geräte in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet. Die Nutzung derartiger Geräte – sofern vom Veranstalter zur Verfügung gestellt- ist nur in den Pausen zulässig. Das Mitbringen und Benutzen von eigenen Geräten ist nicht erlaubt.
  11. Das Mitbringen von Kindern und Haustieren ist untersagt.
  12. Die ausführlichen Vorschriften zum Brandschutz liegen in den jeweiligen Büros zur Einsicht bereit, bzw. sind in den Fluren ausgehängt.
  13. Die Teilnehmer sind nicht befugt,Dritten Anweisungen
  14. Im Übrigen gelten die vertraglichen Seminar- und Kursbedingungen.

Den Anordnungen des Lehr-, Verwaltungs- und Aufsichtspersonals des Bildungsträgers und den Vorgaben des Raumvermieters, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Lehrgangsbetriebes notwendig sind, ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

Diese Hausordnung kann nicht diskutiert oder in Frage gestellt werden.

Bei regelmäßigem Verstoß in einem Seminar werden die Semiarleitung und/oder der Dozent ermächtigt, diese Hausordnung noch einmal allen Teilnehmern vorzulegen oder auch vorzulesen und um strikte Einhaltung aufzufordern.

Jeder diesen Vorgaben nicht folgeleistende kann unverzüglich aus dem Seminarraum entfernt werden.

Gültig ab 01.12. 2018  die Akademieleitung

Download Hausordnung

Haben Sie weitere Fragen zur Akademie HELP oder speziellen Leistungen, stehen wir Ihnen über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.

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