Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HELP Akademie Ltd. für Präsenzunterricht und Onlineunterricht

1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HELP Akademie Ltd.(nachfolgend HELP Akademie genannt), Betriebsstätte Deutschland, Fürstenrieder Str. 279 a, 81377 München und dem Kunden bzw. Teilnehmer.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen der Kunden bzw. Teilnehmer, vertragliche Leistungen vorbehaltlos ausführen.

(3) Es gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen, im Internet veröffentlichten Form.

(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

2 Vertragsinhalt – Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für die Informationen des Veranstalters auf der Webseite des Veranstalters zu Inhalt, Zeit, Ort, Leitung, Durchführung, Dozenten und Laufzeit der angebotenen Kurse. Die Angaben des Veranstalters im Internet stellen in keinem Fall ein verbindliches Angebot dar. Sie sind lediglich eine „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ durch den Kunden bzw. Lehrgangsteilnehmer.

Die Inhalte, die Durchführung sowie die Unterrichtszeiten der Bildungsmaßnahme richten sich nach dem von der Akademieleitung festgelegten Lehr- und Seminarplan im Rahmen der vereinbarten Qualifizierung. Die Dauer des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach der jeweiligen Laufzeit der vereinbarten Bildungsmaßnahme.

(2) Die Unterzeichnung des Teilnehmervertrages durch den Kunden bzw. Teilnehmers und Übersendung desselben an die HELP Akademie ist als Angebot nach § 145 BGB verbindlich. Der Kunde bzw. Teilnehmer muss sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit dem Teil-nehmervertrag anmelden.

Der Kunde bzw. Teilnehmer kann unmittelbar über das Online-Portal des Veranstalters auf dessen Webseite www.help-akademie.de zu dem jeweiligen Kurs eine Vorabanfrage über das Kontaktformular stellen.

(3) Ein Vertrag mit der HELP Akademie kommt erst durch Gegenzeichnung der HELP-Akademie, des vom Kunden bzw. Teilnehmer eingereichten Vertragsangebots bzw. der bestätigten Vertragsanfrage (Teilnehmervertrag) zustande und nicht schon durch den Zugang bei der HELP Akademie.

3 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung

Mit Abschluss des Teilnehmervertrags verpflichtet sich der Kunde bzw. Teilnehmer zur Zahlung der anfallenden Kursgebühren für die von ihm gewählten Kurse, Seminare, Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen.

Die im Vertrag bzw. auf der gültigen dazu gehörenden Preisliste angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen sind bindend. Hat der Kunde bzw. Teilnehmer sich für eine Teilzahlung entschieden, so gelten die Zahlungsmodalitäten dieser Vereinbarung bzw. die Zahlungsmodalitäten die mit der Akademieleitung im Einzelfall abgesprochen und genehmigt wurden. Die Grundlage zur Ratenberechnung ist dabei immer die Zahlungsstufe ZA 1 Vollpreis ohne Frühbucherrabatt. Der Zahlungsbeginn der Teilzahlungsraten ist dem Vertrag bzw. der Rechnung zu entnehmen. Werden die Teilzahlungsraten nicht wie vereinbart eingehalten so wird die gesamte Seminargebühr/Vollpreis der Rubrik ZA 1 (ohne Rabattierung oder Teilzahlungsmöglichkeiten) zur sofortigen Zahlung fällig.

Eine Erhebung von Mahngebühren erfolgt bei Buchungen der Zahlungsvereinbarungen gemäß ZA 1- 4 ab der zweiten Zahlungsaufforderung. Erst übermittelt der Veranstalter eine Zahlungserinnerung, dann die erste Mahnung. In der ersten Mahnung (= zweite Zahlungsaufforderung) kann also somit die Mahngebühr erhoben werden. Auf die erste Mahnung folgen sodann die zweite Mahnung mit der nochmaligen Erhebung der Mahngebühren und dann die 3. Mahnung mit den Mahngebühren wie folgt:

  1. Mahnung = 15,00 EUR
    2. Mahnung = 20,00 EUR
    3. Mahnung = 25,00 EUR

Bei Buchungen von Teilzahlungsraten beginnt die Berechnung der Mahngebühren bereits mit der ersten 1.Mahnung ohne weitere Erinnerungen.

Hat der Veranstalter den Teilnehmervertrag angenommen und der Kunde bzw. Teilnehmer sonstige Fördergelder beantragt, muss er den Gutschein fristgerecht vorlegen, oder mit dem ausgefüllten Teilnehmervertrag vorlegen. Bei Zahlung (z.B. Teile des Seminarpreises) mit einem Fördergutschein oder sonstiger Fördermittel sind die dort genannten Fristen zu beachten. Bei Kursumbuchungen oder Kursverschiebungen durch den Teilnehmer kann die Abrechnungsfrist verstreichen und der Gutschein seine Gültigkeit verlieren bzw. von der ausstellenden oder auszahlenden Behörde nicht mehr anerkannt werden. Insofern ist der Gutschein Teil der Zahlung und der vollständige Ausgleich der Rechnung kann dem Teilnehmer erst nach Prüfung und Genehmigung des Gutscheines durch die Behörde und Auszahlung auf das Veranstalterkonto bestätigt werden. Wird der Gutschein nicht mehr anerkannt oder verliert seine Gültigkeit, muss der Kursteilnehmer diese finanzielle Lücke selber schließen.

Bei Inanspruchnahme von Fördergeldern ist die Zahlung der Kursgebühr in mehreren Teilbeträgen nicht möglich ebenso entfallen die Frühbucherstufen ZA 4 bis ZA 2.

Bei einem Preisnachlass (Frühbucherstufe ZA 4, Last Minute Angebot, Sonderaktion etc.) der 10 % übersteigt, gilt der Kostenbeitrag des Informationsschnuppertag, sofern dieser vorher besucht wurde, als abgegolten.

Die angegebenen Preise sind Endpreise. Die Bildungsangebote sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Alle Zahlungen haben durch Überweisung auf das vom Veranstalter genannte Konto zu erfolgen. Solange die Zahlung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist, hat der Veranstalter das Recht, dem Kunden bzw. Teilnehmer die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen etc. zu verweigern. Der Kunde bzw. Teilnehmer wird hierdurch weder von seiner Zahlungspflicht bezüglich der verweigerten Unterrichtseinheiten noch hinsichtlich der gesamten Seminargebühr entbunden.

Der Kunden bzw. Teilnehmer kann mit eigenen Ansprüchen gegenüber Ansprüchen des Veranstalters nur dann aufrechnen, wenn die Ansprüche des Kunden bzw. Teilnehmers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Veranstalter anerkannt sind.

Soweit öffentliche oder andere Stellen Zuschüsse zur Finanzierung der Ausbildungskosten zusagen, hat dies auf die Zahlungspflichten des Kunden bzw. Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter keinen Einfluss. Dem Kunden bzw. Teilnehmer obliegt es, sich selbst um die Beschaffung der Mittel zu kümmern und die Voraussetzungen zu erfüllen, die für deren Gewährung bestehen. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers erlischt (oder reduziert sich) erst, wenn und in dem Umfange die Zahlungen auf die Kursgebühr auf dem Konto des Veranstalters ggf. durch einen Dritten (Finanzierer oder Förderer) eingegangen ist. Von eventuellen Rückforderungsansprüchen Dritter stellt der Kunde bzw. Teilnehmer den Veranstalter frei.

4 Leistungen des Veranstalters, Änderungsvorbehalte, Absage von Kursen, Haftungsausschluss

Das Seminar- bzw. Kursangebot des Veranstalters erfolgt regelmäßig in Gruppen mit einer Teilnehmerzahl von 8 bis 18 Teilnehmern. Eine Über- oder Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl obliegt der Einzelfallentscheidung des Veranstalters.

Die Inhalte, die Durchführung sowie die Unterrichtszeiten der Bildungsmaßnahme richten sich nach dem von der Akademieleitung festgelegten Lehr- und Seminarplan im Rahmen der vereinbarten Qualifizierung.

Die Akademieleitung ist im Rahmen ihres nach billigem Ermessen auszuübenden Leistungsbestimmungsrechts berechtigt, den Lehr- und Seminarplan aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern abzuändern, ggf. Stunden zusammenlegen oder verkürzen, als auch als Alternative zum Präsenzunterricht ein Webinar/Zoom-Meeting anzubieten, insofern da durch das ursprünglich vereinbarte Bildungsziel nicht im Wesentlichen berührt wird.

Gleiches gilt für einen Austausch der Dozenten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden bzw. Teilnehmer über die Personen der Dozenten getroffen wurde. Eine zumutbare Änderung (Verkürzung oder Verlängerung der Seminarzeiten insbesondere an den Prüfungstagen, sowie ein Zoom-Meeting) berechtigt den Kunden bzw. Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Kursgebühr. Er hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl an den Prüfungstagen, sowie in Zoom-Meetings, da diese bei unterschiedlicher Teilnehmerzahl abweichen kann.

Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Kurse zeitlich zu verlegen oder den Standort innerhalb einer zumutbaren Entfernung zu verlegen, sowie als Alternative ein Webinar/Zoom-Meeting anzubieten wenn dies aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B.: Präsenzverbot bei Pandemie) erforderlich ist.

Organisatorische bzw. wichtige Gründe für Seminar-Kursänderungen durch den Veranstalter liegen insbesondere dann vor, wenn

  1. der nach Planung und Ausschreibung vorgesehene Dozent krankheitsbedingt ausfällt und kein Ersatz rechtzeitig bereitsteht.
  2. Umstände, die außerhalb des Einflusses des Veranstalters liegen
  3. unvorhergesehenen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, (er die „Unmöglichkeit“ nach § 280/1 u. 276 BGB nicht zu vertreten hat) insbesondere höhere Gewalt wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen, Störungen im Betriebsablauf, oder Seminarraumverfügbarkeit wegen Probleme im Hause des Seminarraumanbieters.
  4. Maßnahmen von Behörden, (z.B. Corona-bedingte Betriebsunterbrechungen, Warnungen durch WHO oder Gesundheitsbehörden im Landkreis der Veranstaltung, Warnungen der Regierungen, Verbote) egal ob diese bereits mit einer geringen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren oder erst nach Kursbeginn eingetreten sind.
  5. infektiöse Krankheiten, Epidemien, Pandemien (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen -Infektionsschutzgesetz – IfSG)“

Die Zumutbarkeit der vorgenannten Seminar-, Kurs- und Stundenänderungen setzt insbesondere voraus, dass das Erreichen des im Rahmen der Kurs- und Leistungsbeschreibung benannten Kurszieles nicht gefährdet wird. Der Seminar-Kursteilnehmer wird über die jeweilige Änderung durch den Veranstalter unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte eine Seminar-, Kursänderung bei Vorliegen eines vorstehend genannten organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grundes dem Veranstalter nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter die Absage des Kurses vor, über die der Kunde bzw. Teilnehmer bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis gesetzt wird.

Bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist die Akademieleitung ferner berechtigt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn den bereits angemeldeten Teilnehmern einen Alternativtermin des nächsten, oder einem in der Zukunft liegenden Folgelehrgangs bzw. Moduls, auch an anderen Standorten anzubieten. Sollten die Teilnehmer den angebotenen Alternativtermin nicht wahrnehmen können, so wird ein weiterer alternativer Terminvorschlag angeboten. Innerhalb eines Jahres (12 Monate ab Kenntnis der Planungsänderung) muss die gebuchte Leistung, bzw. angebotene mögliche Alternativtermine in Anspruch genommen werden. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter auf Grund eines Standortwechsels bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden nicht erstattet.

Die Akademieleitung ist ferner auch berechtigt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück zu treten wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl je Bildungsmaßnahme nicht erreicht wird und keine Alternative angeboten werden kann z. B. weil die Bildungsmaßnahme nicht mehr durchgeführt werden wird. Im Fall der Absage durch die Erklärung des Rücktritts des Veranstalters werden die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren innerhalb 30 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden nicht erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder der Absage eines Seminars, bestehen nicht. Dies gilt auch für Inhaltliche und zeitliche Änderungen.

Für Präsenzveranstaltungen gilt: Die Akademie unterliegt immer den aktuell gültigen Vorschriften die von der zuständigen Behörde (z. B. KVR) bzw. dem zuständigen Ministerium zur Corona Pandemie erlassen werden. Diese Verordnungen können sich ändern und die Akademieleitung ist verpflichtet dem entsprechend immer Folge zu leisten. Die 3 G bzw. 2 G Regel besagt geimpfte und genesene Personen sind zwingend verpflichtet am ersten Lehrgangstag die entsprechenden Impfnachweise (mit Boosterimpfung), oder die Bescheinigung zur Genesung vorzulegen.

3G Regel für den Präsenzunterricht: Personen die nicht vollständig geimpft oder genesen sind müssen einen negativen PCR Coronatest, immer gültig für den entsprechenden Tag, vorlegen. Ohne die Vorlage eines negativen PCR Coronatest, jeden 2.Tag, ist die Akademieleitung berechtigt den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Die von dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden ebenso nicht erstattet.

2 G Regel für den Präsenzunterricht: Sollte die 2 G Regel (vollständig geimpft bedeutet mit der 4.Boosterimpfung) von behördlicher Seite in Kraft getreten sein dürfen nicht geimpfte Personen nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Dieser behördlichen Anordnung muss strikt Folge geleistet werden und es ist somit kein Rücktrittsgrund durch den Teilnehmer, dem es offen steht sich impfen zu lassen. Im Fall der Absage durch die Erklärung des Rücktritts des Veranstalters auf Grund des nicht vorhandenen Impfnachweises oder der Bescheinigung zur Genesung (nicht älter als 6 Monate), werden die von den Teilnehmern bereits entrichteten Lehrgangsgebühren nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht – Hotel-, Fahrt-, Zug- oder Flugkosten werden ebenso nicht erstattet.

Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, können dann ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als 4 Wochen) dazu vorlegen und es kann auf dieser Basis möglicherweise (unverbindlich) eine Teilnahme geprüft und eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der übergeordneten behördlichen Stelle getroffen werden. Eine vom Teilnehmer evtl. gewünschte Verschiebung/Umbuchung ist mit einem solchen Attest ohne Umbuchungsgebühren möglich.

Bei einer Verschiebung/Umbuchung der bereits gebuchten und bezahlten Lehrgänge bzw. deren Module fallen für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen, die kein ärztliches Attest vorlegen können, Umbuchungsgebühren von 150,00 € pro Modul an. Die Verschiebung/Umbuchung wird immer auf den nächst möglich stattfinden Kurs/Lehrgang in dem Plätze verfügbar sind, erfolgen. Die von dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder der Absage eines Seminars, bestehen nicht.

Erscheint der Teilnehmer ohne eine Rückmeldung bei der Akademie- oder Seminarleitung, auf Grund der gültigen 2 G Regel, oder 3 G Regel zum gebuchten Kursteil nicht, ist der Anspruch auf Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt verwirkt.

5 Widerrufsrecht, Kündigung und Rückzahlung

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernab Geschäften (gemäß Fernab Gesetz) steht ausschließlich privaten Verbrauchern zu und ist im Muster-Widerrufsformular der Teilnehmerverträge geregelt. Der Widerruf ist schriftlich innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu erklären.

Rückzahlungen, falls es solche aus irgendwelchen Gründen geben sollte, erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung und der Vorlage der Erstattungskontonummer.

Eine ordentliche Kündigung des zeitlich befristeten Vertrags durch den Kunden bzw. Teilnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde bzw. Teilnehmer kann sich ausnahmsweise kostenfrei durch Vertragsübernahme vom Vertragsverhältnis lösen, wenn er vor Beginn der Bildungsmaßnahme bzw. des Lehrgangs einen für den Veranstalter akzeptablen Ersatzteilnehmer stellt und sämtliche Klauseln des Vertrages erfüllt sind bzw. von dem Eintretenden in vertragsgemäßer Weise erfüllt werden. Die Vertragsübernahme bedarf der Schriftform und der Unterschrift aller Beteiligten (z.B. Kunde, Veranstalter, Ersatzteilnehmer).

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Ein wichtiger Grund, der den Veranstalter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer in schwerwiegender Weise gegen Bestimmungen der Hausordnung des Veranstalters verstößt, oder den Unterricht bzw. die Lehrveranstaltung nachhaltig stört und dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Frist zur Leistung seiner Pflicht zur Zahlung der fälligen Kursgebühr nicht nachkommt. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der (anteiliger) Kursgebühren.

Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die berechtigte, begründete außerordentliche Kündigung seitens des Kunden bzw. Teilnehmers wird die unverbrauchte anteilige Kursgebühr für nicht begonnene Module oder Seminarteile erstattet. Bereits begonnene Module werden nicht erstattet. Diese Kündigung muss den berechtigten Grund (z.B. nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung seitens der Akademie) beschreiben. Ihr muss eine schriftliche Erinnerung oder Ermahnung zur Erfüllung der Vertragsinhalte gegenüber der Akademieleitung voraus gehen.

6 Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

  1. a) Rücktritt

Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag nach 611 BGB. Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar oder Kurs ist bis 14 Tage nach der Anmeldung (Widerruf) kostenfrei möglich, es sei denn, der Kursteilnehmer hat innerhalb dieser Zeit den Kurs, also die Leistung, bereits in Anspruch genommen. (Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn). Für den Widerruf gilt dann das Eingangsdatum des Widerrufsformulars per E-Mail, per Fax oder Post. Wird der Vertrag danach storniert, fallen Gebühren an. Bis 5 Monate vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarpreises. Erfolgt die Stornierung später, also in weniger als 5 Monate vor Seminar / Kursbeginn, ist die gesamte Seminargebühr fällig.

Die HELP Akademie empfiehlt eine Seminar-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

  1. b) Umbuchungen

Die Umbuchung eines Seminars, Modul, oder Lehrgangsbeginn auf einen anderen zukünftigen Seminartermin ist kostenlos und einmalig möglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, mit der Erklärung, dass der Teilnehmer krankheitsbedingt zu dem Zeitpunkt des Seminar-, Modul- oder Lehrgangsbeginns nicht in der Lage ist an dem gebuchten Seminar, Modul oder Lehrgang teilzunehmen. Umbuchungen aus sonstigen Gründen sind nicht kostenlos. Umbuchungen sind bei kurzfristigen Buchungen grundsätzlich nicht möglich.
Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen auf ein Seminar des gleichen Inhalts vorgenommen werden. Alle anderen Gründe für eine Umbuchung werden pauschal mit 150,- Euro Kostenerstattung pro Modul berechnet. Auch diese Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden, ein neues 14-tägiges Rücktrittsrecht entsteht nach Umbuchungen nicht, es ist hierbei also immer ausgeschlossen. Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht anrechenbar oder erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen müssen zusätzlich zur Umbuchungspauschale aufgezahlt werden. Sonderveranstaltungen, Einzelseminare oder Vertiefungsfortbildungen etc. können nicht umgebucht werden. Bei den Umbuchungen sind die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare wie bei dem ursprünglich gebuchten Seminar zu erfüllen. Die Zahlungsfristen der ursprünglichen Buchung gelten auch für das umgebuchte Seminar.

Sollte der Teilnehmer ohne den Nachweis eines ärztlichen Attestes nicht zum Unterricht erscheinen, verfällt sein Anspruch auf den gebuchten Unterricht bzw. auf den Lehrgang und die Seminargebühr wird nicht erstattet.

  1. c) Ersatzteilnehmer

Es können Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare erfüllen. Ersatzteilnehmer müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an HELP Akademie Ltd., Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München per Post, Fax oder Mail gemeldet werden. Die Aufwandsgebühren bei der Stellung eines Ersatzteilnehmers werden mit pauschal 150,-€ berechnet.

7 Versäumte Unterrichtsinhalte, Teilnahmebestätigung, Teilnahme- und Prüfungsbestätigung, Zeugnisse und Zertifikate und Weiterbildungspass, sowie Profileinstellung auf der HELP Seniorenassistenten HP und Flyer 

(1) Kunden bzw. Teilnehmer, die aus Gründen, die nicht der Veranstalter zu vertreten hat Unterrichtseinheiten während eines laufenden Lehrgangs oder Modul versäumen, können diese auf Wunsch, im Umfang bis zu einem Tag und nur nach Absprache mit dem Veranstalter im darauffolgenden Lehrgang, oder Modul nachholen sofern dann Plätze verfügbar sind. Die Aufwandsgebühr beträgt dafür 100,00 €.

(2) Für den Fall einer Erkrankung, oder einer anderen vergleichbar dringlichen Verhinderung, die durch ärztliches Attest oder entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen sind, ist der Kursteilnehmer berechtigt, einmalig, im versäumten Umfang eine andere vergleichbare Veranstaltung der Akademie ohne weitere Kosten zu besuchen. Er wird dann nach Absprache in einem anderen Lehrgang bei verfügbaren Plätzen eingeplant. Die Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen berechtigt nicht zu Kürzungen von Kursgebühren.

(3) Der Kunde bzw. Teilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen ohne Abschluss durch eine Prüfung (z.B. Vertiefungsfortbildungen BB) oder einzelne Module des Basislehrgangs Seniorenassistenz, oder der Sachkunde Berufsbetreuer nach gültiger Verordnung BtReg V, sowie dem Zertifikatlehrgang Coaching & Businesscoachingeine eine Teilnahmebestätigung. Bei mehrteiligen Kursen und sofern nicht mehr als 10 % der vorgesehenen Unterrichtsstunden versäumt wurden, wird diese Teilnahmebestätigung ausgestellt, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer dem Veranstalter die Teilnahme an allen Seminar- bzw. Kursabschnitten, gegebenenfalls nach Absprache mit dem Veranstalter den Besuch eines Ersatzseminarkurses, nachweist. In anderen Fällen wird für als Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung im Regelfall eine Nachholung verlangt. Nach BtRegV dürfen Teilnehmer des Sachkundelehrgangs mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium teilweise Inhalte auch autodidaktisch erlernen. Das selbstständige Lernen hat keine Kostenerstattung, oder einen Nachlass zur Folge, da die zu vermittelnden Inhalte, also Skripte und somit der Aufwand der HELP Akademie gleich bleiben.

Bei einigen Lehrgängen z. B.: Berufsbetreuer (BtReg V) erfolgt am Ende eines jeden Moduls eine schriftliche Prüfung, oder eine Fallarbeit im Coaching & Businesscoaching Lehrgang bzw. bei der Seniorenassistenz eine schriftliche Prüfung am Ende zum Nachweis des während der Teilnahme erworbenen Wissensstandes sowie die Reflexionsarbeit. Eine Prüfungsgebühr bzw. eine Zertifizierungsgebühr, wie im Teilnehmervertrag genannt, müssen vor Abnahme einer jeden Prüfung und der Zertifizierung (Seniorenassistenz) beglichen sein. Der Teilnehmer erhält dann nach bestandenen Prüfungen bzw. vorgetragener Reflexionsarbeit (Seniorenassistenz) eine Teilnahme- und Prüfungsbestätigung, ein Zeugnis (Berufsbetreuer) und ein Zertifikat. Die Teilnehmer des Berufsbetreuerlehrgangs erhalten aus der Summe aller Noten der bestandenen Zwischenprüfungen, die jeweils am Ende der einzelnen Module sattfinden, eine Gesamtnote die den Sachkundenachweis dokumentiert.

Generell gilt: Sollte die vorherige Kursteilnahme 90 % der prüfungsrelevanten Unterrichtszeit unterschritten haben, kann an der Prüfung erst teilgenommen werden, wenn die versäumten Unterrichtsinhalte nachgeholt worden sind. Die Akademieleitung und/oder Seminarleitung und/oder Prüfungsausschuss begleitet diese Prüfung/Zwischenprüfung. Dabei werden zu den Kursinhalten Fragen gestellt, die im Multiple-Choice Verfahren unter Aufsicht beantworten werden müssen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Punktestand von 50 % ( Seniorenassistenz und Coaching) sowie 70 % Berufsbetreuung der erreichbaren Punkte erreicht wurde. Es gilt die Prüfungsordnung der HELP Akademie. Ist das Gesamtergebnis aus der Abschlussprüfung bzw. allen Modulprüfungen (Berufsbetreuung) und der Reflexionsarbeit (Seniorenassistenz), Fallarbeit im Coachimglehrgang zusammen mangelhaft/Note 5 kann das Ergebnis durch eine mündliche Zusatzprüfung verbessert werden. In den Zoom Unterrichtseinheiten werden auch die Modulprüfungen als Zoom-Prüfung abgenommen.

Eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung bei der Verfehlung der o. g mündlichen Zusatzprüfungen ist möglich, nach Absprache u. U. auch an einem anderen Standort. Die Kosten entsprechen den jeweiligen Prüfungsgebühren im Teilnehmervertrag. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einer Prüfung ist ebenfalls eine kostenpflichtige Nachholung möglich.

Bei einem notwendigen Wechsel des Präsenzunterrichts in ein Webinar/Zoom-Meeting (z.B. wegen Pandemie, Epidemie) kann die schriftliche Prüfung (Multiple Choice) auch als ZOOM Prüfung abgenommen werden, nicht aber die Reflexionsarbeit, diese muss bis zu einem nächst möglichen Termin der Präsenz verschoben werden. Die Teilnahmebestätigung und das Zertifikat können dann erst nach komplett bestandener Prüfung übergeben werden.

(4) Jeder Teilnehmer in der Seniorenassistenz erstellt nach Teilnahme an dem gesamten Basislehrgang in einem Themenbereich seiner Wahl eine Reflexionsarbeit und präsentiert diese am Zertifizierungstag der Ausbildung in einem 10 bis 15 Minuten Vortrag, mit frei wählbaren technischen Hilfsmitteln wie z. B. Power Point, Flip Chart, usw. Diese Arbeit wird ebenfalls durch die Akademieleitung und/oder der Seminarleitung und/oder einer Person des Prüfungsausschusses bewertet.

(5) Nach Abschluss jedes Basislehrgangs erhält jeder Teilnehmer eine endgültige Teilnahme- und Prüfungsbestätigung mit einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Unterrichtseinheiten sowie die Angabe der Bewertung „erfolgreich bestanden“. Die tatsächlichen Punkte/Noten sowie die Note der Reflexionsarbeit bzw. der praktischen Prüfung werden intern verwaltet und können auf Antrag eingesehen werden (Es gilt grundsätzlich die Prüfungsordnung der HELP-Akademie, die auch im Lehrgangsordner im Kurs vorliegt und auf Anfrage einzusehen ist).

Die Teilnehmer des Berufsbetreuerlehrgangs zur Sachkunde erhalten eine endgültige Teilnahme- und Prüfungsbestätigung mit einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Unterrichtseinheiten. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis mit allen Zwischenbenotungen der Module und einer Gesamtnote sowie ein Zertifikat bei der Teilnahme an allen 11 Modulen.

Die Teilnehmer des Coaching & Businesscoach Lehrgangs durchlaufen zum Abschluss ein Kolloquium mit Fallpräsentation und eine Supervision. Der Prüfungsausschuss und /oder die Akademieleitung  beurteilen die Abschlussarbeit. Bei Teilnahme an allen 7 Modulen entsteht der Anspruch an einem Zertifikat und der Teilnahmebescheinigung.

Der Teilnehmer der Seniorenassistenz erhält nach Abschluss des Lehrgangs in der Regel auch ein Zertifikat. Die Aushändigung von Zertifikaten ist an Voraussetzungen geknüpft, die in der jeweiligen Ausschreibung des Seminarkurses bzw. der Weiterbildungsveranstaltung niedergelegt sind. Hierzu gehören regelmäßig die vollständige Teilnahme an allen Seminarabschnitten, das Erstellen und Vortragen einer schriftlichen Reflexionsarbeit und das Bestehen der Abschlussprüfung und möglicherweise der praktischen Prüfung. Eine zusätzliche weitere Teilnahmebestätigung, oder ein zusätzliches Zeugnis, muss schriftlich beantragt werden und wird gegen eine Gebühr von je 80,00 € zzgl. MwSt, während des Sachkundelehrgang als Zwischenbestätigung für die Betreuungsstellen, oder am Ende des Lehrgangs, mit dem Zertifikat ausgehändigt. Wünscht der Teilnehmer eine Zweitschrift des Zertifikates und/oder Teilname- und Prüfungsbestätigung, sowie des Zeugnisses so wird jeweils eine Gebühr von 80,00 € zzgl MwSt fällig. Ebenso wenn eine Zweitschrift der zusätzlichen Teilnahmebestätigung später nochmals angefordert wird.

Der Veranstalter kann die Aushändigung der Teilnahmebestätigung bei Kursen ohne Prüfung bzw. des Zertifikates verweigern, wenn sich der Kunde bzw. Teilnehmer mit der Zahlung fälliger Kursgebühr(en) in Verzug befindet. Erst nach vollständiger Bezahlung der Seminargebühren und Prüfungs- sowie Zertifikatsgebühren) auf dem Konto der Akademie werden die o. g. Nachweise ausgehändigt. Der Veranstalter kann die Aushändigung des Zertifikates ferner dann verweigern, wenn das vertragsgemäße polizeiliche Führungszeugnis (SA, CO) und Personalausweis noch nicht vorgelegt wurde, oder sich daraus Eintragungen ergeben, die den Teilnehmer als „Experte und Gesellschafter in der Senioren-Assistenz“ oder als Coach ungeeignet erscheinen lassen. Ebenso wenn die Auffrischung des 1. Hilfe Kurses ( SA) bzw. eine Kopie des Personalausweises (SA CO und BB) nicht vorgelegt wurde

(6) Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer aller Zertifikatslehrgänge zusammen mit dem Zertifikat einen, an diesen gebundenen, persönlichen Weiterbildungspass, in dem alle besuchten Fortbildungen eingetragen und von der Akademieleitung bestätigt werden. Der Weiterbildungspass enthält eine fortlaufende Nummer und auch die Zertifikatsnummer, da er an das Zertifikat gebunden ist. Bei Verlust des Weiterbildungspass erstellt die Akademieleitung gegen eine Gebühr von 80,00 € zzgl. MwSt und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust einen neuen Weiterbildungspass. Die in der Vergangenheit eingetragenen Fortbildungen können dabei aber nicht wieder eingetragen werden. Um die hohe Qualifikation unserer Teilnehmer durch die Ausbildung auch dauerhaft zu erhalten, empfehlen wir laufende Fortbildungen zu den einzelnen Fächern zu besuchen. Somit ist gewährleistet, dass die Teilnehmer immer auf dem aktuellen Stand und über gesetzliche Veränderungen informiert sind.

(7) Die HELP Akademie gibt den Experten & Gesellschaftern die, die Abschlussprüfung bestanden und das Zertifikat erhalten haben, die Möglichkeit ihr persönliches Profil mit Portrait-Foto auf der HELP Seniorenassistenten HP einzustellen um von den Senioren und Angehörigen besser gefunden zu werden.

Dabei ist wesentlich, dass die Maske, die über einen Link mit einem Passwort zugesandt wird, ausgefüllt und zusammen mit einem Bild an die HELP Akademie zurück gesendet wird. Diese Unterlagen werden an unseren WEB-Betreuer weitergeleitet, der dann das Profil erstellen wird. Dafür wird eine Gebühr von 80,00 € zzgl. MwSt. fällig. HELP Akademie übersendet dazu eine Rechnung und nach Begleichung den Link zur weiteren Bearbeitung. Es kann dann ab sofort auch auf Gegenseitigkeit die persönliche HP mit der großen HP der HELP Akademie verlinkt werden um besser bei Google und den Suchmaschinen gefunden zu werden. Wünschen die Teilnehmer nach der Ersteinstellung der Profilseite spätere Änderungen auf dieser Seite fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zzgl. MwSt. an. Sollte das Profil auf Wunsch des Teilnehmers komplett entfernt werden und erneut nochmals eingestellt werden so fällt auch die Gebühr von 80,00 € zzgl. MwSt. erneut an.

Die kostenfreie Veröffentlichung der Kontaktdaten der Seminarteilnehmer erfolgt nach Abschluss des Seminars und bestandener Prüfung automatisiert auf der HELP Seniorenassistenten-Seite. Wenn der Seminarteilnehmer dies nicht wünscht ist ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers erforderlich.

Einige unterschriebenen Vereinbarungen zu HELP unterstützenden Marketingmaßnahmen wie Profil, Flyer usw. lösen eine Rechnungsstellung mit sofortiger Fälligkeit, wie oben beschrieben, an die HELP Akademie aus. Nach Eingang des Betrages muss innerhalb 3 Monaten die Leistung abgerufen werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf die Erfüllung der gewünschten Leistung. Eine Rückerstattung bzw. das 14-tägige Widerrufsrecht ist nicht anzuwenden, da die Vereinbarungen und deren Inhalte ausführlich und persönlich in den Lehrgängen erläutert werden.

(8) Generell gilt für die Zoom Unterrichtseinheiten, dass die Teilnehmer für Ihre technische Ausstattung selbst verantwortlich sind. Einen Laptop, ein Tablet oder einen Rechner, möglicher weise auch eine Kamera und ein Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung sind Voraussetzung für alle Lehrgänge. Die Teilnahme über ein Smartphone wird ausdrücklich nicht empfohlen. Bei technischen Problemen der Teilnehmer haftet die HELP Akademie nicht. Es wird ein allgemeiner Technik-Check rechtzeitig vor Beginn der Lehrgänge durchgeführt, so dass alle Teilnehmer noch Gelegenheit haben eventuell fehlende Voraussetzungen nachzubessern. Die Teilnahme an dem angebotenen Technik Check ist steht allen Teilnehmern frei und gehört nicht zum eigentlichen Unterricht.

8 Gewährleistung

Einen Lernerfolg können wir nicht garantieren, dies gilt für alle Durchführungsvarianten. Es hängt vom Teilnehmer ab, inwieweit er von der Ausbildung profitieren wird. Für die Präsenzlehrgänge gilt: Mobiltelefone, und Smartphones für Telefonate, dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden und sind ausgeschaltet zu belasse. Es sei denn, der Dozent fordert ausdrücklich zur Nutzung auf. Tablets und Laptops dürfen zum Unterricht auch bezüglich der heruntergeladenen Skripte benutzt werden.

9 Hausordnung, Haftung, Schadensersatzansprüche

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, ihn (ggf. unter Benachrichtigung des Kostenträgers) von der Bildungsmaßnahme auszuschließen. Der Veranstalter haftet dem Kunden bzw. Teilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den Inhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, ist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht bei nicht von ihm verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für vorsätzlich oder fahrlässig von ihm verursachte Schäden jeder Art.

10 Urheberrechte

Durch diesen Vertrag werden keinerlei immaterielle Schutzrechte (z.B. Urheberrechte) oder Namensrechte vom Veranstalter auf Kunden bzw. Seminarteilnehmer übertragen. Dem Urheberrecht unterliegen auch vom Veranstalter übergebene Handouts und ausgestellte Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse, Urkunden und Zertifikate, bzw. auch alle Down Loads, die die Teilnehmer über den geschlossenen Bereich der Homepage herunterladen dürfen. Dem Kunden bzw. Seminarteilnehmer ist die Vervielfältigung von Lehrmaterial des Veranstalters und sonstiger im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses überlassener Dokumente, USB Datenträger und Downloads ausschließlich zum privaten und eigenen Gebrauch gestattet. Verboten ist insbesondere die Vervielfältigung und/oder Weitergabe von Lehrmaterial an Dritte. Dies gilt auch für alle Inhalte des Fernlehrgangs und Prüfungsunterlagen

Im Besonderen gilt: Alle Inhalte unserer Seminare, insbesondere ausgehändigte und gezeigte Vorträge und Vortragsinhalte, Fotos und Grafiken der Präsentationen, Texte, Fotos und Grafiken (jeglicher Art) sowie Handouts, Downloads, Prospekte und Flyer, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der HELP Akademie (Frau Ursula Mayr) und dem jeweiligen Dozenten.

Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt kopiert oder sonst wie verwendet und/oder an Dritte weitergibt, macht sich gem. 106 ff Urhebergesetz strafbar. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere der unberechtigten Weitergabe oder Veränderung der Unterlagen, behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zu sperren, eine außerordentliche Kündigung des Vertrages auszusprechen, den Ausschluss von zukünftigen Lehrgängen zu veranlassen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand verfolgt werden.

Es dürfen einzelne ZOOM Meetings aufgezeichnet werde um Sie ausschließlich den Teilnehmern, die an der Teilnahme verhindert waren, für eine kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist ein gültiger Teilnahmevertrag des Betroffenen und die gesamte Bezahlung aller Kosten des Lehrgangs, oder der gebuchten Module.

11 Übertragung von Rechten

(1) Die HELP Akademie gibt den Seminarteilnehmern, die die Abschlussprüfung bestanden und das Zertifikat im Präsenzlehrgang erhalten haben (Seniorenassistenten), die befristete Erlaubnis der Nutzung des HELP Seniorenassistenten LOGO (in Farbe und Form geschützte Wort-Bildmarke des Logos mit und ohne untere Textzeile) und HELP Akademie LOGO (in Farbe und Form geschützte Wort-Bildmarke des Logos mit und ohne untere Textzeile) um damit in die Öffentlichkeits-Werbung gehen zu können. Teilnehmer des Fernlehrgang sind davon ausgeschlossen.

Diese o. g. Wort-Bildmarke ist bei dem deutschen Patent- und Markenamt geschützt und darf nicht verändert werden

Die Urheberrechte liegen alleine bei der HELP Akademie.

Diese „HELP-Seniorenassistenten“ Wort-Bildmarke oder „HELP Akademie Wort-Bildmarke“ darf nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung durch die Geschäftsleitung der HELP Akademie übertragen werden. Eine eigenmächtige Weitergabe an andere Personen ist strikt untersagt. Die Voraussetzungen der Nutzung ist mindestens eine Teilnahme pro Jahr an einer HELP – Weiterbildung (Beginn im Folge-Jahr nach der Zertifizierung!) die kostenpflichtig ist. Der Nachweis wird in den persönlichen HELP – Weiterbildungspass eingetragen. Das Profil auf der HELP – Homepage/ Rubrik „Seniorenassistenten finden“ ist eingetragen. Beim Verstoß gegen diese Vorgaben kann die Erlaubnis zur Nutzung ohne Einräumung einer Frist untersagt werden bzw. endet diese Nutzungserlaubnis zum Ende des Jahres, in dem keine Weiterbildung besucht wurde. Gleiches gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte an Druckunterlagen jeglicher Art.

(2) Die Veröffentlichung der Kontaktdaten der Seminarteilnehmer des Präsenzlehrgangs erfolgt nach Abschluss des Seminars und bestandener Prüfung automatisiert auf der HELP Seniorenassistenten-Seite. Wenn der Seminarteilnehmer dies nicht wünscht ist ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers zwingend erforderlich.

(3) Die Verwendung der Vorlage/Druckdatei der Broschüre „Lebensqualität“ durch die HELP- zertifizierten Experten & Gesellschafter ist wie folgt festgelegt: HELP Akademie stellt das Layout/PDF-Druckdatei der Broschüre „Lebensqualität“ den Teilnehmern des Präsenzlehrgangs, die die Prüfungen bestanden und das Zertifikat erhalten haben, kostenfrei zur Verfügung. Dabei ist wesentlich, dass lediglich die persönlichen Kontaktdaten auf der letzten Seite der Broschüre von den Nutzern der Vorlage selbst ergänzt bzw. in das dafür vorgesehene Feldeingetragen werden dürfen. Alle anderen Inhalte dürfen nicht verändert werden!

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen HELP Akademie und Kunde bzw. Seminarteilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde bzw. Seminarteilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden bzw. Seminarteilnehmers und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.

12 a Anwendbares Recht und Gerichtsstand zum Fernlehrgang

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, es sei denn, dass zwingende Rechtsvorschriften im Land des Wohnsitzes des Teilnehmers dem entgegenstehen. Das Studienangebot ist grundsätzlich beschränkt auf Teilnehmer mit Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten unter diesem Vertrag ist der am Wohnsitz des Teilnehmers im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz, ansonsten am Sitz der Help Akademie in München. In jedem Fall kann der Teilnehmer auch am Gerichtsstand der HELP Akademie in München Ansprüche geltend machen. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einer solchen Online-Streitbeilegung weder bereit noch verpflichtet sind. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@help-akademie.de.

(2). Die Gültigkeit der Studienanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem wirtschaftlichen Zweck und Interessen der Vertragsparteien entspricht.

Ausgabestand 12/2025
Akademieleitung

Hausordnung der HELP Akademie

für einen störungsfreien Ausbildungsbetrieb

Allgemeines:

Um jedem Seminar- oder Kurseilnehmer einen kontinuierlichen, störungsfreien und erfolgreichen Ablauf seines Studiums zu ermöglichen, den Dozenten einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen und die Vorschriften der AZAV-Kontrollstelle zu erfüllen, gilt die folgende Hausordnung.

  1. Der Vorlesungs- und Pausenplan (Stundenplan) ist zwingend einzuhalten.
  2. Alle Studierenden nehmen regelmäßig und pünktlich an den Veranstaltungen entsprechend der gebuchten und vertraglichen Vorgaben teil. Auf Verspätungen einzelner Teilnehmer  kann keine Rücksicht genommen werden.
  3. Bei Krankheit ist bis 08:00 Uhr eine Information an die HELP-Akademie notwendig. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Tag nach Krankschreibung der Akademie vorliegen. Sollte jemand trotzdem an der Lehrveranstaltung teilnehmen wollen, so geschieht dies auf eigenes Risiko, ohne das gegenüber der Bildungseinrichtung rechtliche Ansprüche jeglicher Art geltend gemacht werden können. Nach korrekter Krankmeldung ist ein Nachholen des Lehrstoffs möglich.
  4. Für eine Freistellung während eines Kurses ist ein Freistellungsantrag bei der Studienorganisation zu stellen, um eine Nach- oder Wiederholung zu ermöglichen. Freistellungen sind rechtzeitig (5 Tage vor dem Termin) zu beantragen.
  5. Unentschuldigtes Fehlen, dauerndes oder wiederholtes zu spätes Erscheinen, Störungen des Unterrichtes, stiften von Unfrieden unter den Teilnehmern oder fachfremde und zeitraubende Diskussionen, die die Lehrpläne stören, sind Zuwiderhandlungen gegenüber den Vorgaben der HELP Akademieleitung. Sie haben nach einer ersten Abmahnung oder Aufforderung zur Unterlassung bei erneuter Zuwiderhandlung den sofortigen Abbruch des Studiums bzw. Ausschluss aus dem Studium ohne Anspruch auf Kostenerstattung zur Folge.
  6. Jeder Studierende übernimmt Selbstverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichts- und Pausenräumen während und nach der Unterrichtszeit. Abfälle bzw. Leergut sind bei Verlassen des Unterrichtsraumes zu entsorgen.
  7. Das Essen während des Unterrichts sowie auch während der Prüfungen, insbesondere auch während der Vorträge der Reflexionsarbeiten durch die Mitteilnehmer ist strengstens untersagt und nur in den regelmäßig eingeplanten Pausen erlaubt. Es stört die anderen Teilnehmer und auch die Dozenten! Bei Zuwiderhandlung des oder der Teilnehmer kann auch ohne Abmahnung  zum sofortigen Verlassen des Raumes aufgefordert werden. Die Dozenten sind befugt, dies im Auftrag der Akademieleitung umzusetzen.
  8. Mit dem Veranstaltereigentum ist pfleglich umzugehen. Für Wertsachen und Lernmittel wird keine Haftung übernommen. Handys sind während der Lehrveranstaltungen auszuschalten, Fotos dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Akademieleitung gefertigt und veröffentlicht bzw. verwendet werden.
  9. Die Räume und Arbeitsplätze sind in einem aufgeräumten Zustand der nachfolgenden zu verlassen. Im gesamten Gebäude besteht Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Das Rauchen ist nur an der gekennzeichneten Stelle außerhalb des Gebäudes gestattet. Es sind die dort bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen.
  10. Das Betreiben von Wasserkochern und/oder Kaffeemaschinen sowie sonstiger elektrischer Geräte in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet. Die Nutzung derartiger Geräte – sofern vom Veranstalter zur Verfügung gestellt- ist nur in den Pausen zulässig. Das Mitbringen und Benutzen von eigenen Geräten ist nicht erlaubt.
  11. Das Mitbringen von Kindern und Haustieren ist untersagt.
  12. Die ausführlichen Vorschriften zum Brandschutz liegen in den jeweiligen Büros zur Einsicht bereit, bzw. sind in den Fluren ausgehängt.
  13. Die Teilnehmer sind nicht befugt,Dritten Anweisungen
  14. Im Übrigen gelten die vertraglichen Seminar- und Kursbedingungen.

Den Anordnungen des Lehr-, Verwaltungs- und Aufsichtspersonals des Bildungsträgers und den Vorgaben des Raumvermieters, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Lehrgangsbetriebes notwendig sind, ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

Diese Hausordnung kann nicht diskutiert oder in Frage gestellt werden.

Bei regelmäßigem Verstoß in einem Seminar werden die Semiarleitung und/oder der Dozent ermächtigt, diese Hausordnung noch einmal allen Teilnehmern vorzulegen oder auch vorzulesen und um strikte Einhaltung aufzufordern.

Jeder diesen Vorgaben nicht folgeleistende kann unverzüglich aus dem Seminarraum entfernt werden.

Gültig ab 01.12. 2018  die Akademieleitung

Download Hausordnung

Haben Sie weitere Fragen zur Akademie HELP oder speziellen Leistungen, stehen wir Ihnen über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.