Studienkredit, Darlehen und Zuschüsse.

Ihre finanzielle Unterstützung zur Existenzgründung in der Senioren-Assistenz – der richtige Weg in die Selbständigkeit.

Hier finden Sie einen Auszug der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel der Fördermaßnahmen zurecht zu finden.

Hier eine Darstellung der Möglichkeiten in ganz Deutschland für Ihren Weg in die Selbständigkeit:
Sie möchten sich als Senioren-Betreuer oder Senioren-Gesellschafter oder anderweitig selbständig machen? Benötigen Sie dazu Liquidität, um Ihr Vorhaben zu verwirklichen?
Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse und öffentlich geförderter Darlehen.

Die Finanzierungshilfen im Überblick

Die Seminarfinanzierung:

Wir haben eine passende Studienfinanzierung  für unsere Seminarteilnehmer gefunden.

Die Rahmenbedingungen sind einfach und flexibel:

  • maximales Kapital: 1 500,-€
  • Rückzahlung flexibel, bei dem 1500,-€ Darlehn = ca. 75,-€ /Monat*
  • kein Einkommensnachweis erforderlich.
  • Anmeldung über Video-Ident-Verfahren.
  • Entscheidung innerhalb weniger Minuten (Bonität vorausgesetzt)
  • Auszahlung am nächsten Tag

Senden Sie uns eine Mail über das Kontaktformular, dann erhalten Sie von uns die weiteren Informationen und Zugangsdaten.

* Kreditrahmen € 1.500 für Auszahlungen auf Bankkonten
Vertragslaufzeit frei wählbar und unbefristet
Ratenfälligkeit monatlich
Monatliche Mindestrate bitte aktuell erfragen
Nominaler Sollzinssatz bitte aktuell erfragen
Effektiver Zinssatz bitte aktuell erfragen
Kosten & Gebühren keine
Zwischentilgung/Sonderzahlungen

Kündigung & Gesamttilgung

jederzeit & ohne Gebühren

jederzeit & ohne Gebühren

Öffentliche Darlehen

Für alle öffentlichen Finanzierungshilfen für die Ausbildung z.B. zum zertifizierten Seniorenassistenten oder der Vorbereitung auf eine Selbständigkeit z.B. als Seniorenbetreuer oder Seniorengesellschafter gilt das Hausbankprinzip. Gründer können ihr Darlehen nicht direkt über die öffentlichen Förderbanken, sondern nur über ein Kreditinstitut ihrer Wahl beantragen.

Der Darlehensantrag muss dabei immer grundsätzlich vor Beginn des Finanzierungsvorhabens gestellt werden (sog. Vorbeginnklausel). Öffentliche Darlehen bieten in der Regel besonders günstige Konditionen, also extrem niedrige Zinsen, lange Laufzeiten mit tilgungsfreien Anfangsjahren und die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung (Bürgschaft durch die öffentlichen Geldgeber).

Beispiele:

  • LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern ist eine landeseigene Förderbank, die sich auf eine nachhaltige und gezielte Wirtschaftsförderung in Bayern konzentriert. Sie bietet Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen langfristige zinsverbilligte Darlehen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen oder Garantien und Beteiligungsfinanzierungen an.

  • KfW-Bankengruppe

Die KfW unterstützt bundesweit mittelständische Unternehmen, Gründer, Freiberufler und Start-ups mit Krediten, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Beratung. Die KfW bietet dabei auf die Projekte zugeschnittene Finanzierungshilfen vom ERP-Gründerkredit-Startgeld Förderschwerpunkte sind dabei Gründungs-, Investitions- und Innovationsfinanzierung.

Staatliche Zuschüsse:

Der Staat gewährt bestimmten Zielgruppen oder Vorhaben Zuschüsse. So können Gründer, die z.B. ihre Arbeitslosigkeit durch die neue berufliche Orientierung z.B. zum Seniorenbetreuer beenden, über die Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses unterstützt werden. Interessierte und junge Unternehmen können so staatlich geförderte Schulungs-Programme nutzen.

  • Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und umfasst zwei Förderphasen. In den ersten sechs Monaten erhalten Gründer – also z. B selbständige Seniorenassistenten – pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im Anschluss können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn die intensive hauptberufliche Geschäftstätigkeit z.B. als Seniorenassistent nachgewiesen und glaubhaft dargelegt wird.

Die Voraussetzungen für die Förderung sind in einem umfangreichen Katalog festgelegt. So müssen Gründer bei Beantragung des Zuschusses noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Notwendig sind zudem eine Tragfähigkeitsbescheinigung auf Grundlage des Businessplans und der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigen.

Diese arbeiten wir in dem HELP-Akademie Seminarteil zur Existenzgründung mit den Interessenten präzise durch und bereiten Sie auf das Erstgespräch mit der Bundesagentur vor. Ein direkter Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte Selbständigkeit ist jedoch für dieses Programm nicht möglich. Außerdem werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen.

  • Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine Förderung für Unterstützungsbedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, und dient der Unterstützung zum Einstieg in die Selbstständigkeit – z. B. als Senioren-Gesellschafter – oder auch bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung, z. B in einem Seniorenheim als Seniorenbetreuer. Die geplante selbstständige Tätigkeit muss auch hierzu hauptberuflich ausgeübt werden.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und Kenndaten, die die Agentur für Arbeit ermittelt (z.B. die Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden) und wird für maximal 24 Monate gewährt. Daneben können (bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro) auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern – bei Seniorenassistenten z.B. ein Kraftfahrzeug – an künftige Selbstständige gewährt werden.

Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Jobcenter zu beantragen.

  • Weitere Zuschüsse

z.B. für Jungunternehmer finden Sie in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums: www.foerderdatenbank.de

Förderfähig sind sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel für oder nach der Gründung des neuen Unternehmens bis ein Jahr nach der Unternehmensgründung. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Stadtsparkasse München und muss vor Beginn des Finanzierungsvorhabens erfolgen. Ein schlüssiges Konzept mit Businessplan, Vorhabenplanung, Konzept-Analyse etc. muss vorgelegt werden. Die Informationen dazu erhalten Sie bei HELP-Akademie im Seminarteil zur Existenzgründung.

Mikrofinanzierung

Wenn eine klassische Bankfinanzierung für unternehmerische Aktivitäten nicht in Frage kommt, bietet sich die Möglichkeit der Mikrofinanzierung an.

Hierbei handelt es sich um kleinere Kreditvolumen, die bei erfolgreicher Rückzahlung bis zu maximal 20.000 Euro erhöht werden können. Der Weg zur Mikrofinanzierung führt über ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut.

Mikrofinanzierer betreuen und beraten die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt und empfehlen der GLS Bank die Kreditvergabe. Ein eigens vom Bund eingerichteter Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab. Neben einem bundesweit einheitlichen effektiven Zinssatz und festen Konditionen entscheiden die Mikrofinanzierer selbst, welche Sicherheiten sie von den Kreditnehmer/innen verlangen, denn ausgefallene Kredite stellt der Fonds den Mikrofinanzinstituten in Rechnung.

Deutsches Mikrofinanz Institut (DMI)
Mein Mikrokredit

Stand: 30.09.2016

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne:
Rufen Sie uns an unter 089-21543302 oder sprechen Ihr Anliegen auf die Mailbox und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.