Öffentliche Förderungen zur Ausbildung

Ihre mögliche finanzielle Unterstützung durch öffentliche Förderungen.

Hinweis: Dies ist ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, nicht aber die zwingend die Bestätigng, dass die HELP Akademie mit allen diesen Förderungen arbeiten kann.

Hier finden Sie einen Auszug der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer in  Deutschland.

Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Seminarbuchung in Ihrem Bundesland bezüglich Ihrer Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Ausbildung zu der Seniorenassistenz  – zum HELP-zertifizierten Seniorenexperten, Seniorengesellschafter oder Senioren-Assistenten oder Berufsbetreuern  und allen weiteren HELP Ausbildungsangeboten –  zu erhalten.

Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel der Fördermaßnahmen zurecht zu finden.

HELP-Akademie Erwachsenenausbildung zu Berufsbetreuern oder Seniorenassistenten: Hier eine Darstellung der möglichen öffentlichen Förderungen in Deutschland

Sie möchten gerne wissen welche Förderungen Sie vom Bund und den Ländern erhalten können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen? Hier informieren wir Sie über die Möglichkeit staatliche Fördermittel zu erhalten – vom Bund, den einzelnen Bundesländern (entscheidend ist Ihr Wohnsitz) sowie auch individueller Förderungen durch den Arbeitgeber wie z. B. Bildungsurlaub.

Anspruch auf Bildungsurlaub in Deutschland (Überblick 2026)

Allgemeine Grundprinzipien (fast alle Bundesländer mit Gesetz)

In den meisten Bundesländern gilt:

  • Anspruch: 5 Arbeitstage pro Jahr (oder 10 Tage in 2 Jahren)
  • Wartezeit: meist 6 Monate Beschäftigung beim Arbeitgeber
  • Zweck: berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung (je nach Land unterschiedlich erweitert)
  • Entgelt: wird während der Freistellung weitergezahlt (Sonderurlaub)
  • Kosten: Seminarkosten trägt in der Regel die arbeitnehmende Person
  • Geltung: nur im jeweiligen Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz

Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch

Diese Länder haben kein Bildungsurlaubsgesetz:

  • Bayern
  • Sachsen

In diesen Ländern ist Bildungsurlaub nur freiwillig durch Arbeitgeber möglich.

Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

  • Anspruch: Arbeitnehmer:innen, Azubis, DHBW-Studierende, Beamte
  • Wartezeit: 12 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr (nicht übertragbar)
  • Inhalt: beruflich, politisch, ehrenamtlich
  • Frist Antrag: i. d. R. 9 Wochen vorher
  • Besonderheit: starke Anerkennung beruflicher Weiterbildung, keine Übertragung ins Folgejahr

Berlin

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10 Tage/2 Jahre
  • Besonderheit: kein Beamtenanspruch
  • Ablehnung nur bei:
    • dringenden betrieblichen Gründen
    • bereits genehmigter Urlaub

Brandenburg

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Inhalt: beruflich, politisch, kulturell
  • Besonderheit: relativ großzügige Anerkennung von Kursen
  • Ablehnung: betriebliche Gründe + Terminüberschneidungen

Bremen

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Inhalt: beruflich, politisch, ehrenamtlich
  • Frist Antrag: meist 4 Wochen
  • Besonderheit: relativ kurze Reaktionsfristen Arbeitgeber

Hamburg

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Inhalt: beruflich, politisch, ehrenamtlich
  • Besonderheit: sehr klar geregelte Anerkennung von Seminaren

Hessen

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Besonderheit (wichtig):
    • Auszubildende: eingeschränkte Inhalte (meist politische Bildung)
    • Bildungszusammenfassung nur mit Erklärung bis 31.12.
  • Ablehnung: nur bei dringenden betrieblichen Gründen

Mecklenburg-Vorpommern

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Besonderheit:
    • Beamte eingeschränkt (nur politische/ehrenamtliche Bildung)
    • Blockregel im 2-Jahreszeitraum

Niedersachsen

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Genehmigung: gilt als erteilt, wenn Frist zur Ablehnung verstreicht

Nordrhein-Westfalen

    • Wartezeit: 6 Monate
    • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
    • Inhalt: beruflich + politisch + teilweise persönliche Entwicklung

    Besonderheit: Anerkennung muss „beruflich verwertbar“ sein (weit ausgelegt)

Rheinland-Pfalz

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Besonderheit:
    • Auszubildende eingeschränkt auf gesellschaftliche Bildung
  • Regelung: relativ stabile und klassische Bildungsfreistellung

Saarland

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr
  • Besonderheit:
    • teilweise strengere Regelungen zur Zusammenfassung
    • Übertragungen nur eingeschränkt möglich

Sachsen-Anhalt

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Besonderheit:
    • kleinere Betriebe können Einschränkungen haben
  • Fristen: relativ flexible Ablehnungsfristen

Schleswig-Holstein

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr oder 10/2 Jahre
  • Inhalt: sehr breit (auch kulturell)
  • Besonderheit: „Blockbildung“ erlaubt

Thüringen

  • Wartezeit: 6 Monate
  • Umfang: 5 Tage/Jahr (Azubis: meist 3 Tage/Jahr)
  • Besonderheit:
    • klare Staffelung nach Betriebsgröße bei Ablehnung
  • Wichtig: keine Übertragung ins Folgejahr (außer Sonderfälle)

Förderungen für Weiterbildung in Deutschland (Bund & Länder) – Stand 2026

Bundesweite Förderungen (aktuell gültig)

1. Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)

Wer wird gefördert?

  • Arbeitssuchende (ALG I & II)
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer:innen (bei Arbeitslosmeldung)
  • teilweise Beschäftigte in Umstrukturierung

Voraussetzungen

  • Beratung durch die Agentur für Arbeit
  • Weiterbildung muss notwendig für Integration in den Arbeitsmarkt sein
  • Kurs muss AZAV-zertifiziert sein

Leistungen

Übernommen werden in der Regel:

  • Lehrgangskosten (vollständig)
  • Fahrtkosten
  • Unterkunft & Verpflegung (bei Bedarf)
  • Kinderbetreuung
  • ggf. Fortzahlung ALG I / Bürgergeld

Ablauf

  • Beratung → Ausstellung Bildungsgutschein
  • Auswahl eines zertifizierten Kurses
  • Einlösung bei Bildungsträger

2. AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Zusatzinstrument (oft neben Bildungsgutschein relevant)

Fördert:

  • Coaching
  • Bewerbungstraining
  • berufliche Orientierung
  • Existenzgründungsberatung

Besonders wichtig für schnelle Integration in Arbeit!

3. Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)

Zielgruppe

  • Fachkräfte unter ca. 25 Jahren (Ausnahmen bis ~28 möglich)
  • sehr gute Ausbildungsleistungen (z. B. Abschluss besser als 1,9)
  • beruflich Engagierte nach Ausbildung

Förderung

  • bis zu ca. 8.000 €+ Gesamtförderung (über 3 Jahre)
  • 90 % Zuschuss, 10 % Eigenanteil

Förderfähig:

  • Techniker-, Meister-, Fachwirt-Weiterbildungen
  • Sprach- und IT-Kurse
  • berufsbegleitende Studiengänge (unter Bedingungen)

Zuständig:

  • Kammern (IHK/HWK) oder
  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

4. Bildungskredit (KfW / Bund)

Zielgruppe

  • unter 36 Jahre
  • in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung

Wichtig:

  • einkommensunabhängig
  • auch unabhängig von Eltern

Leistungen

  • bis zu 7.200 € gesamt
  • Auszahlung: 300 € monatlich (max. 24 Monate)

Rückzahlung

  • beginnt ca. 4 Jahre nach erster Auszahlung
  • günstige Konditionen (staatlich unterstützt)

5. Weitere aktuelle Bundesinstrumente (ergänzend)

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

  • Förderung von Beschäftigten im Job
  • besonders bei Digitalisierung / Strukturwandel
  • Zuschüsse zu Lohn + Weiterbildung möglich

Landesförderungen (Stand 2026 – stark regional unterschiedlich)

Wichtig: Viele klassische Programme wie „Bildungsscheck“ wurden in den letzten Jahren teilweise eingestellt oder neu aufgelegt.

Daher gilt:

  • Förderung ist nicht bundesweit einheitlich
  • Programme ändern sich regelmäßig (ESF-Förderzyklen!)

Aktuell typische Fördermodelle in den Ländern

  1. Hamburg – Weiterbildungsbonus
  • Förderung für Beschäftigte & Elternzeit
  • Zuschüsse meist 50–100 %
  • Fokus: kleine & mittlere Unternehmen
  1. Hessen – Qualifizierungsscheck
  • Ziel: Nachqualifizierung ohne Berufsabschluss
  • Förderung bis ca. 50 % der Kosten
  • Fokus auf Berufsabschluss nachholen
  1. Sachsen-Anhalt – „Weiterbildung direkt“
  • Zuschüsse für Beschäftigte & Rückkehrer
  • Förderung abhängig vom Einkommen
  • hohe Förderquoten möglich (60–90 %)
  1. Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus (teilweise)
  • Förderung für Beschäftigte & KMU
  • Zuschüsse je nach Programmphase
  1. Rheinland-Pfalz – QualiScheck
  • ca. 50 % Förderung
  • Fokus auf berufliche Weiterbildung
  • Einkommensgrenzen beachten
  1. Bremen – Weiterbildungsschecks (regional begrenzt)
  • Zielgruppen: gering Qualifizierte / Arbeitslose
  • Zuschüsse variieren stark nach Programm
  1. Brandenburg / Sachsen / Thüringen
  • frühere Bildungsschecks sind teilweise ausgelaufen oder umgestellt
  • Förderung erfolgt oft nur noch über:
    • ESF Plus Programme
    • individuelle Landesrichtlinien
  1. Zentrale Realität 2026 (wichtigster Überblick)

Das ist aktuell entscheidend:

Bundesweit stabil verfügbar:

  • Bildungsgutschein
  • AVGS
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungskredit (KfW)
  • Qualifizierungschancengesetz

Regional unterschiedlich / wechselnd:

  • Bildungsschecks der Länder
  • Zuschussprogramme
  • ESF-Projekte

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne:
Rufen Sie uns an unter 089-21543305 oder sprechen Ihr Anliegen auf die Mailbox und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.