Öffentliche Förderungen zur Ausbildung

Ihre mögliche finanzielle Unterstützung durch öffentliche Förderungen.

Hinweis: Dies ist ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, nicht aber die zwingend die Bestätigng, dass die HELP Akademie mit allen diesen Förderungen arbeiten kann.

Hier finden Sie einen Auszug der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer in  Deutschland.

Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Seminarbuchung in Ihrem Bundesland bezüglich Ihrer Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Ausbildung zu der Seniorenassistenz  – zum HELP-zertifizierten Seniorenexperten, Seniorengesellschafter oder Senioren-Assistenten oder Berufsbetreuern  und allen weiteren HELP Ausbildungsangeboten –  zu erhalten.

Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel der Fördermaßnahmen zurecht zu finden.

HELP-Akademie Erwachsenenausbildung zu Berufsbetreuern oder Seniorenassistenten: Hier eine Darstellung der möglichen öffentlichen Förderungen in Deutschland

Sie möchten gerne wissen welche Förderungen Sie vom Bund und den Ländern erhalten können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen? Hier informieren wir Sie über die Möglichkeit staatliche Fördermittel zu erhalten – vom Bund, den einzelnen Bundesländern (entscheidend ist Ihr Wohnsitz) sowie auch individueller Förderungen durch den Arbeitgeber wie z. B. Bildungsurlaub.

Anspruch Bildungsurlaub: Gesetzesvorgaben der Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg
  • Auszubildende & Studierende der DHBW
  • Landesbeamte und -richter:innen

Voraussetzung

  • Mindestens 12 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich?

  • Arbeitnehmende in Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
  • Nicht genutzter Bildungsurlaub kann nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden und verfällt
  • Auszubildende und Studierende der DHBW: 5 Tage über die gesamte Lehrzeit

Welche Seminare kann ich buchen? 

  • Seminare zur politischen, beruflichen oder ehrenamtlichen Weiterbildung bei vom Bundesland anerkannten Anbietern
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Baden-Württemberg: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …
  • Auszubildende und Studierende der DHBW: Seminare nur in den Bereichen politische Bildung & Qualifizierung für Ehrenämter

Wo kann ich an Seminaren teilnehmen? 

  • Im eigenen Bundesland, anderen Bundesländern oder auch im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Schriftliche Antragsstellung spätestens 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende: Entscheid unverzüglich, aber spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch

Wann kann mein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden?

  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kolleg:innen und bereits genehmigte Urlaubsanträge (also bei extremer Personalknappheit)
  • Weniger als 10 Mitarbeitende: Es besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Ab 10 Mitarbeitenden: Anspruch auf 10 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Bildungsurlaub: Gesetz Bayern

In Bayern gibt es aktuell kein Bildungsurlaubsgesetz und somit auch keine Möglichkeit Bildungsurlaub zu beantragen.

Tipp: Viele Arbeitgebende unterstützen auch ohne Rechtsanspruch den Bildungsurlaub Ihrer Beschäftigten – unsere Erfahrung zeigt: Es lohnt sich trotzdem die Chefin oder den Chef darauf anzusprechen.

Berlin

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin
  • Auszubildende
  • Keine Beamte

Voraussetzung: Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich?

  • Für Beschäftigte bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren durch Vorgriff auf den Anspruch des kommenden Jahres

Was darf ich buchen

  • Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Berlin: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Veranstaltungsort

  • In Berlin, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Freistellung schriftlich oder elektronisch
  • Arbeitgebende: Antragsablehnung bis spätestens 2 Wochen nach Eingang unter Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch

Wann kann mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche Belange
  • Sozial wichtige Freistellungsansprüche von Kolleg:innen (also bei extremer Personalknappheit)
  • Betriebe in denen nicht mehr als 20 Beschäftigte arbeiten, müssen keinen Bildungsurlaub gewähren
  • Wenn zehn Prozent der sämtlichen Anspruchsberechtigten die insgesamt zustehende Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt bekommen ha

Kostenübernahme

  • Die Kosten für den Bildungsurlaub trägst du selbst – jedoch wird deine Weiterbildung dank des bezahlten Sonderurlaubs durch dein Unternehmen indirekt gefördert
  • Tipp: Seminarkosten lassen sich ggf. als Werbungskosten von der Steuer absetzen

Brandenburg

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Brandenburg
  • Auszubildende
  • Keine Beamte
  • Voraussetzung: Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich?

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage im Zeitraum von 2 Jahren

Was darf ich buchen?

  • Seminare zur beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung
  • Darunter zählen auch: Sprachkurse, Yogakurse, EDV-Weiterbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, …

Veranstaltungsort

Bildungsurlaub in Brandenburg, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich
  • Arbeitgebende: Schriftliche Ablehnung unter Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche Belange
  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kollegen
  • In Betrieben bis 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf 30% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
  • Ab 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Kostenübernahme

  • Die Kosten für den Bildungsurlaub sind selbst zu tragen – jedoch wird der Bildungsurlaub durch bezahlten Sonderurlaub durch Deinen Arbeitgeber indirekt gefördert
  • Seminarkosten aber in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden

Gesetz Bremen

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Bremen
  • Auszubildende
  • Keine Landesbeamten

Voraussetzung 

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich? 

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren

Was darf ich buchen?

  • Seminare zur politischen, beruflichen, allgemeinen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Bremen: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Wo können Seminare stattfinden? 

  • In Bremen, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen & Formalitäten 

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende: Ablehnung innerhalb einer Woche

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche Belange
  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kolleg:innen

Hamburg

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg
  • Auszubildende
  • Keine Landesbeamten

Voraussetzung

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich?

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Hamburg: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Veranstaltungsort

  • Bildungsurlaub in Hamburg, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche Belange
  • Sozial wichtige Urlaubswünsche von Kollegen

Kostenübernahme

  • Die Kosten für den Bildungsurlaub trägst du selbst – jedoch wird deine Weiterbildung dank des bezahlten Sonderurlaubs durch dein Unternehmen indirekt gefördert
  • Tipp: Seminarkosten lassen sich ggf. als Werbungskosten von der Steuer absetzen

Hessen

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen
  • Auszubildende
  • Keine Landesbeamten

Voraussetzung 

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich? 

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren – mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgebenden bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres

Anerkannte Kurse. Was darf ich buchen?

  • Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Hessen: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …
  • Einschränkung Auszubildende: Kein Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildungen – nur politische Bildung und Ehrenamtsschulungen

Wo können Seminare stattfinden? 

  • Bildungsurlaub in Hessen, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich
  • Arbeitgebende: Schriftliche Antragsablehnung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang unter Angabe von Gründen

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden? 

  • Dringende betriebliche Erfordernisse (außer bei Auszubildenden)
  • Anspruch auf ⅓ der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Mecklenburg-Vorpommern

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in MV
  • Auszubildende
  • Landesbeamte

Wie viel Anspruch habe ich?

  • In Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage in zwei Jahren – der Zweijahreszeitraum startet dabei immer mit einem ungeraden Kalenderjahr
  • Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Ausbildung

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Mecklenburg-Vorpommern: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …
  • Einschränkung Auszubildende: Nur Kurse zur politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Einschränkung Landesbeamte: Nur Kurse zur politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung

Wo können Seminare stattfinden? 

  • Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmer und Auszubildende: Informieren Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich
  • Arbeitgeber: Schriftliche Ablehnung unter Angabe von Gründen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche Belange
  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kolleg:innen
  • In Betrieben bis 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf 30% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
  • Ab 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Niedersachsen

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen
  • Auszubildende
  • Keine Landesbeamten

Voraussetzung

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch auf Bildungsurlaub habe ich?

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage im Zeitraum von zwei Jahren

Was darf ich buchen?

  • Seminare zur politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Niedersachsen: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Wo können Seminare stattfinden? 

  • In Niedersachsen, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragstellung schriftlich, mindestens 4 Wochen vor dem Start des Bildungsurlaubs
  • Arbeitgebende: schriftliche Ablehnung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, sonst gilt der Antrag als bewilligt

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Wenn Zwingende betriebliche Belange vorliegen
  • Wenn sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kolleg:innen vorliegen (gilt nicht für Auszubildende)
  • Wenn 50% der Beschäftigten in einem Jahr bereits Bildungsurlaub beantragt haben

Nordrhein-Westfalen

Wer hat Anspruch? 

  • Angestellte mit Tätigkeitsschwerpunkt in NRW
  • Auszubildende
  • Keine Landesbeamten

Voraussetzung

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch auf Bildungsurlaub habe ich?

  • Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren – dafür bedarf es einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitgebenden bis zum 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres
  • Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Ausbildung

Welche Seminare kann ich buchen?

  • n NRW du darfst du an Bildungsurlauben zur politischen oder beruflichen Fortbildung teilnehmen
  • In NRW dürfen Bildungsurlaube von zertifizierten Anbietern Themen wie z.B. Sprachkurse, Yogakurse oder Stressbewältigungsseminare umfassen
  • Einschränkung für Auszubildende: Bildungsurlaube müssen der politischen Bildung dienen
  • Wichtig: In NRW braucht es bei der Kurswahl einen mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgebenden. Beispiel: Wer Italienisch lernen möchte, aber kein Italienisch im Beruf benötigt, muss auf die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebenden setzen. Seminare, welche die körperliche und mentale Gesundheit von Arbeitnehmenden fördern, zahlen jedoch auf das berufliche Potenzial ein

Wo können Seminare stattfinden? 

  • In NRW darf Bildungsurlaub maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Die Antragsstellung beim Arbeitgebenden sollte mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs in NRW schriftlich erfolgen
  • Arbeitgebende: Antragsablehnung muss innerhalb von 3 Wochen schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden? 

  • Wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange vorliegen
  • bereits Urlaubsanträge von Kolleg:innen vorliegen
  • Wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW
  • Bis zu 50 Mitarbeiter: Der Anspruch ist auf 10 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Rheinland-Pfalz

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz
  • Auszubildende
  • Landesbeamt:innen & Landesrichter:innen

Voraussetzung 

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich? 

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren – der Zweijahreszeitraum startet dabei immer mit einem ungeraden Kalenderjahr
  • Auszubildende: Beschränkt auf 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur beruflichen oder gesellschaftlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Rheinland-Pfalz: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …
  • Auszubildende: Beschränkt auf Seminare zur gesellschaftlichen Weiterbildung

Wo können Seminare stattfinden? 

  • Rheinland Pfalz, andere Bundesländer oder im Ausland

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Schriftliche Antragsstellung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende Schriftliche Antragsablehnung bis 3 Wochen vor Seminarbeginn

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
  • Nicht mehr als 5 Mitarbeitende: Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung

Saarland

Bildungsurlaub – was ist das?

  • Zusätzlich zum Erholungsurlaub haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf jährlichen Bildungsurlaub. Das Arbeitsentgelt wird während dieser Zeit vom Arbeitgebenden weitergezahlt.

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmer:innen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Saarland
  • Auszubildende
  • Landesbeamte & Landesrichter:innen

Voraussetzung 

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich? 

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Eine Zusammenfassung ist nur mit Genehmigung des Arbeitgebenden möglich, um an einer längeren Weiterbildung teilzunehmen
  • Ausnahme: Wurde dein Antrag abgelehnt, dann geht dein Anspruch per Gesetz auf das folgende Kalenderjahr über. In diesem Fall kannst du auch zwei einzelne, nicht zusammenhängende Veranstaltungen besuchen

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube im Saarland: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Veranstaltungsort

  • Bildungsurlaub im Saarland, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Beantragung beim Arbeitgebenden bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende: Antragsablehnung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kollegen
  • Weniger als 10 Beschäftigte: Anspruch auf ein Drittel der Beschäftigten pro Kalenderjahr beschränkt

Kostenübernahme

  • Die Kosten für den Bildungsurlaub trägst du selbst – jedoch wird deine Weiterbildung dank des bezahlten Sonderurlaubs durch dein Unternehmen indirekt gefördert
  • Tipp: Seminarkosten lassen sich ggf. als Werbungskosten von der Steuer absetzen

Sachsen

In Sachsen gibt es aktuell kein Bildungsurlaubsgesetz und somit auch keine Möglichkeit Bildungsurlaub zu beantragen.

Tipp: Viele Arbeitgebende unterstützen auch ohne Rechtsanspruch den Bildungsurlaub ihrer Beschäftigten – unsere Erfahrung zeigt: Es lohnt sich trotzdem die Chefin oder den Chef darauf anzusprechen, ob sie dir Bildungsurlaub freiwillig gewähren.

Sachsen-Anhalt

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmende
  • Auszubildende
  • Keine Beamte

Voraussetzung

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch auf Bildungsurlaub habe ich?

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich auf 10 Tage innerhalb von 2 Jahren

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Sachsen-Anhalt: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Wo können Seminare stattfinden? 

  • Sachsen Anhalt, andere Bundesländer oder im Ausland

Fristen + Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende: In der Regel innerhalb von drei Wochen soll eine begründete Ablehnung vorliegen; ist aber per Gesetz bis drei Arbeitstage vor Seminarstart schriftlich möglich

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
  • Genehmigter Urlaub von Kolleg:innen
  • In Betrieben bis 5 Beschäftigte: Kein Anspruch auf Bildungsurlaub

Schleswig-Holstein

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmer:innen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein
  • Auszubildende
  • Landesbeamt:innen & Landesrichter:innen

Voraussetzung 

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich? 

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren durch “Verblockung”

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur allgemeinen, politischen, kulturellen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Schleswig-Holstein: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Wo können Seminare stattfinden? 

  • Schleswig Holstein, andere Bundesländer oder im Ausland

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung beim Arbeitgebenden spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Arbeitgebende: Eine Ablehnung ist dem oder der Arbeitnehmenden unverzüglich schriftlich mit Angabe von Gründen mitzuteilen

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Betriebliche oder dienstliche Gründe
  • Sozial wichtige Urlaubsansprüche anderer Kolleg:innen (bei Personalknappheit)

Thüringen

Wer hat Anspruch? 

  • Arbeitnehmer:innen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Thüringen
  • Auszubildende
  • Landesbeamt:innen und Richter:innen

Voraussetzung

  • Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

Wie viel Anspruch habe ich?

  • Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
  • Nicht genutzter Bildungsurlaub kann nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden und verfällt – außer nach Ablehnung oder Verschiebung eines geplanten Bildungsurlaubs durch den Arbeitgebenden
  • Auszubildende bei Vollzeitbeschäftigung: 3 Tage im Jahr

Was darf ich buchen?

  • Kurse zur gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung
  • Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Thüringen: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …

Veranstaltungsort

  • Bildungsurlaub in Thüringen, anderen Bundesländern oder im Ausland

Fristen & Formalitäten

  • Arbeitnehmende: Antragsstellung beim Arbeitgebenden mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich
  • Arbeitgebende: Schriftliche Ablehnung unter Angabe von Gründen spätestens 4 Wochen nach Antragseingang

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Versäumte Antragsfrist
  • Dringende betriebliche Belange
  • Genehmigte Urlaubsansprüche von Kolleg:innen
  • In Betrieben bis 5 Mitarbeitern: kein Anspruch auf Bildungsurlaub
  • In Betrieben von 6 – 25 Mitarbeitern: Ablehnung möglich, wenn bereits 5 Tage Bildungsurlaub genehmigt wurden
  • In Betrieben von 26 – 50 Mitarbeitern: Bildungsurlaub auf 10% der Mitarbeitenden pro Jahr beschränkt
  • In Betrieben ab 50 Mitarbeitern: Bildungsurlaub auf 20% der Mitarbeitenden pro Jahr beschränkt

Kostenübernahme

  • Die Kosten für den Bildungsurlaub sind selbst zu tragen – jedoch wird der Bildungsurlaub durch bezahlten Sonderurlaub durch Deinen Arbeitgebenden indirekt gefördert
  • Seminarkosten aber in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden

Förderungen durch den Bund

1. Der Bildungs­gutschein

Mit dem Bildungs­gutschein fördert die Bundes­agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung aller Arbeit­suchenden. Beantragen können ihn Arbeits­lose, Berufs­-Rück­kehrer (wenn sie arbeitslos gemeldet sind) sowie Beschäftigte, denen die Entlassung droht oder deren Arbeits­vertrag ausläuft. Der Gutschein wird bewil­ligt, wenn der Arbeits­berater eine Weiterbildung für notwendig hält.

Im Vordergrund stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rück­kehr in den Arbeits­markt wahr­scheinlicher machen oder eine konkret drohende Arbeits­losig­keit abwenden. Welche Bildungs­ziele die einzelnen Arbeits­agenturen fördern, legen sie – je nach Entwick­lung des Arbeits­markts der Region – jährlich neu fest. Viele Agenturen veröffent­lichen ihre Planung im Internet, zu finden über die Webseite-Such­e „Bildungs­zielplanung“.Wird die Förderung bewil­ligt, vermerkt der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit auf dem Gutschein das Bildungs­ziel, die Gültig­keits­dauer des Gutscheins und die Region des Kurses.

Damit sucht sich der Antrag­steller einen Kurs aus und meldet sich an. Die Agentur über­nimmt dann im besten Fall alle Kosten der Weiterbildung. Dazu zählen nicht nur die Kurs­gebühren, sondern auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern. Wer Arbeits­losengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.Auf www.arbeitsagentur.de müssen Interes­sierte einen Beratungs­termin vereinbaren.

2.  Bildungsprämie

Endspurt Bildungsprämie 2021

Achtung: Jetzt besteht die letzte Möglichkeit, eine Bildungsprämie als bundesweite Förderung für eine Weiterbildung zu beantragen!

Nutzen Sie diese Chance noch bis Dezember 2021!

Ende der Gutscheinausgabe zum Ende Dezember 2021 und letzte Möglichkeit der Abrechnungen bis Ende Dezember 2022.

3. Weiterbildungs­stipendium

Das Stipendien­programm richtet sich an engagierte Fach­kräfte unter 25 Jahren. Voraussetzung sind eine abge­schlossene Berufs­ausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf, etwa der Abschluss der Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser. Neben Arbeitnehmern sind auch Arbeits­lose und Selbst­ständige förderfähig. Die Alters­grenze kann sich zum 28. Lebensjahr verschieben, falls zum Beispiel Eltern­zeit oder Freiwil­ligen­dienste anrechenbar sind.

Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum Techniker, Fachwirt, oder zur Betreuungskraft nach § 87b. Gefördert werden aber auch fach­über­greifende Qualifizierungen wie Sprach-, Rhetorik- und Computer­kurse oder Senioren-Assistenten/Gesellschafter -Fortbildungen. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist auch ein berufs­begleitendes Studium förderfähig. Stipen­diaten erhalten bis zu 6.000,- € – verteilt auf drei Jahre – für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Pro Jahr gibt es also bis zu 2.000,- € – bei einem Eigen­anteil von 10 Prozent werden damit also 90% der Gebühren gefördert. Neben den Kurs­gebühren werden hier auch Ausgaben für Arbeits­mittel, Fahrten zum Kursort und Unterkunft bezu­schusst.

Wer eine anerkannte Ausbildung nach Berufs­bildungs­gesetz (ausdrücklich auch im Gesundheitswesen) absol­viert hat, wendet sich an seine zuständige Stelle, also die Institution, die den Ausbildungs­vertrag genehmigt hat – in der Regel eine Kammer. Wer einen Beruf im Gesund­heits­wesen erlernt hat, bewirbt sich bei der Stiftung Begabten­förderung berufliche Bildung, Stipendieninformation für Gesundheitsfachberufe www.weiterbildungsstipendium.de Dort erhalten Sie weitere Informationen.

4. Bildungs­kredit

Der Bildungs­kredit ist ein Darlehen, dass die Bundes­regierung mit der KfW-Bank und dem Bundes­verwaltungs­amt anbietet.

Alle Personen unter 36 Jahren, die sich im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung befinden oder dies planen, zum Beispiel während einer Umschulung oder eines Fern­studiums, können diesen beantragen. Der Bildungs­kredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem von Eltern und Ehepartner gewährt. Er ist für die finanzielle Unterstützung der Ausbildung zum Senioren-Assistenten interessant.

Es gibt ihn z.B. für eine Zweit- oder Folge­ausbildung oder für ein Zusatz-, Ergän­zungs-, Aufbau- oder Fern­studium. Die Antragsteller müssen sich allerdings in der Ausbildungszeit in Voll­zeit ausbilden lassen. Teil­zeit- und berufs­begleitende Studien­gänge sind nicht förderfähig. Dieser Kredit wird in monatlichen ausgezahlt, es können also mehrere Weiterbildungen beantragt werden, wenn sie aufeinanderfolgen und einen Zusammenhang darstellen. Bewil­ligt werden können bis zu max. 24 Auszahlungsraten a. 300,- €, also maximal 7.200,- €. Viele Banken lassen aber nach der Zusage der KFW auch über andere Zusätzliche Modalitäten mit sich reden. Vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate ist der KFW-Kredit mit 120 Euro monatlich zurück­zuzahlen, eine ggf. weitere Kreditierung der Hausbank ist dann ggf. zu anderen Konditionen rückzahlbar.

Der ­Kredit ist beim Bundes­verwaltungs­amt in Köln beantraget werden – entweder schriftlich oder über das Onlineformular. Mit der Bewil­ligung kann der Antrag­steller einen Darlehens­vertrag mit der KfW-Bankengruppe abschließen oder sich zuvor von seiner Hausbank beraten lassen. (nur öffentliche Institute)

Förderungen durch die Länder

Grundvoraussetzungen:

Einige Bundes­länder unterstützen Sie bei der beruflichen Weiterbildung und beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Um in den Genuss dieser Zuwendungen zu kommen, müssen sie entweder im jeweiligen Bundes­land wohnen oder dort arbeiten.

Diese Länder bieten Fördermaßnahmen an:

1. Brandenburg, hier gibt es den Bildungs­scheck

Damit werden Weiterbildungen von Arbeitnehmern, die ihren Haupt­wohn­sitz in Brandenburg haben, unterstützt. Der Bildungs­scheck gilt für berufliche Weiter- und Fortbildungen inklusive der Prüfungs­gebühren. Es gibt Zuschüsse von bis zu 70 Prozent zu den Kosten der Weiterbildung. Allerdings muss der Kurs inklusive Prüfungs­gebühren mindestens 1. 000,- € kosten. Der Bildungs­scheck ist bis zu zweimal im Jahr erhältlich. Anträge kann man hier Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen, und zwar mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Der Kurs oder das Seminar darf erst nach der Förderzusage der ILB gebucht werden.

2. Bremen, hier bekommen Sie den Weiterbildungsscheck

Mit dem Weiterbildungsscheck werden an- und ungelernte Arbeitnehmer gefördert, deren zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000,- € beträgt (bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- €). Darüber hinaus stehen Arbeitslose sowie Personen, die keine Ausbildung aber mehrjährige Berufserfahrung haben und nachträglich einen Berufsabschluss erwerben wollen im Vordergrund. Zur Zielgruppe gehören außerdem Personen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, der hier nicht anerkannt wird. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Den Scheck gibt es für berufliche Weiterbildungen oder für Qualifizierungen, die zu einem späteren Berufsabschluss führen. Die Zuschüsse variieren allerdings. An- und ungelernte Beschäftigte erhalten für die berufliche Weiterbildung 500,- €. Dabei muss der Kurs mindestens 1.000,- € kosten. Bei Arbeitslosen wird die Hälfte der Kurskosten übernommen, maximal aber 500,- €. Die ausgewählte Weiterbildung darf dann nicht mehr als 1.000,- € kosten. Einen Überblick über die Modalitäten gibt es auf der Webseite der Stadt Bremen.

Der Weiterbildungsscheck ist nach einem persönlichen Beratungsgespräch in zentralen Anlaufstellen erhältlich. Ansprechpartner finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Bremen unter Weiter mit Bildung und Beratung . Achtung: Die Angebotsdauer von Bremen wird jedes Jahr neu festgelegt, daher ist die Information regelmäßig zu überprüfen.

3. Hamburg, hier ist es der Weiterbildungs­bonus

Mit dem Weiterbildungsbonus von Hamburg werden Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gefördert. Beantragen können ihn auch Beschäftigte in Elternzeit, Geringqualifizierte und Aufstocker Im Vordergrund stehen Beschäftigte, die im Rahmen des „Hamburger Modells“ wieder zu arbeiten beginnen. Antragsteller müssen entweder in Hamburg leben oder dort arbeiten. Je nach Zielgruppe sind nicht nur berufliche Weiterbildungen und Seminare förderfähig, sondern auch einfache Coachings.

Je nach Personengruppe gibt es Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent, maximal aber 2.000,- €. Antragsteller müssen sich bei teureren Maßnahmen an den Kosten beteiligen. Der Weiterbildungsbonus muss vor Beginn eines Kurses zu beantragt werden.
Weitere Informationen auf www.weiterbildungsbonus.net.

4. Hessen, hier gibt es den Qualifizierungs­scheck

Der Schwerpunkt in Hessen liegt im Bereich Nachqualifizierung. Den Qualifizierungsscheck erhalten deshalb Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit vier Jahren oder länger nicht mehr ausüben. Der Wohnsitz des Antragstellers muss in Hessen liegen.

Den Qualifizierungsscheck gibt es für Berufliche Weiterbildungen, die mehr als 1.000,- € Euro kosten und zu einem Berufsabschluss oder einer staatlich anerkannten Berufsform führen. Der Kurs muss bei einem zertifizierten Bildungsanbieter stattfinden. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren übernommen, maximal aber 4.000,- €. Der Rest ist vom Antragsteller selbst oder ggf. auch von seinem Arbeitgeber zu tragen. Zuständig ist der Verein Weiterbildung Hessen. Er stellt den Scheck aus – nach einer kostenlosen Beratung bei einem sog. Bildungscoach, der auf Wunsch auch ins Unternehmen des Antragstellers kommt, oder in eine der zahlreichen mobilen Nachqualifizierungsstellen. Informationen finden Sie hier: www.proabschluss.de.

5. Nord­rhein-West­falen, hier wird der Bildungs­scheck angeboten

Der Bildungsscheck lässt sich für viele individuelle berufliche Weiterbildungen nutzen. Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Der Betrieb des Antragstellers darf höchstens 249 Mitarbeiter haben, und das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers darf 30 000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 60 000 Euro) nicht übersteigen. Das Angebot schließt Beschäftigte in Elternzeit ein. Ferner erhalten auch Berufsrückkehrer den Scheck. Er kann für berufliche Weiterbildungen eingesetzt werden, die fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene innerbetriebliche Qualifizierungen wie etwa Schulungen etc. Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt. 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren werden abgedeckt, maximal aber 500,- €. Die geplante Weiterbildung muss hier mindestens 500,- € kosten. Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrten zum Kursort, Unterbringung und Verpflegung muss jeder aus eigener Tasche bezahlen. Der Bildungsscheck kann höchstens alle zwei Jahre beantragt werden.Informationen gibt es bei einer Bildungsberatungsstelle an ihrem Wohnort, im Internet zu finden auf www.weiterbildungsberatung.nrw.

6. Rhein­land-Pfalz, hier kann man einen „QualiSch­eck“ beantragen

Mit dem QualiScheck werden Arbeitnehmer gefördert, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen sich auf mehr als 20.000,- € (gemeinsam Veranlagte: 40.000,- € ) beläuft. Beschäftigte mit geringerem Verdienst werden nur dann gefördert, wenn die Weiterbildung qualitativ hochwertig ist und mehr als 1.000,- € inklusive Mehrwertsteuer kostet. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Rheinland-Pfalz liegen. Der QualiScheck gilt für alle berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen vermitteln und mindestens 100,- € kosten. Es werden 50 Prozent der Seminarkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) übernommen, maximal jedoch 500 €. Kosten für Lehrmaterial, Fahrten zum Kursort, Unterbringung und Verpflegung sind nicht förderfähig. Den Quali-Scheck kann man jedes Jahr bekommen. Er ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz zu beantragen – und zwar spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung.  Wichtig: Die Anmeldung zur Weiterbildung ist erst nach Erhalt des QualiSchecks zulässig. Der Zuschuss wird nach Abschluss des Kurses erstattet.

7. Sachsen, wie Bremen der Weiterbildungs­scheck

Der Weiterbildungsscheck ist gedacht für Auszubildende und Berufsfachschüler über 18 Jahre, für geringfügig Beschäftigte, die bis zu 450,- € im Monat verdienen, an Berufsrückkehrer, die arbeitslos oder -suchend gemeldet sind, und an Arbeitslose, die keine Leistungen der Arbeitsagentur beziehen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Arbeitnehmer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst förderfähig. Der Hauptwohnsitz der Antragsteller muss in Sachsen liegen. Die Zuschüsse zu beruflichen Weiterbildungen werden nur erstattet, wenn die Weiterbildungen bei Bildungsdienstleistern stattfinden.

Je nach Zielgruppe werden 50 bis 80 Prozent der Kosten inklusive Prüfungsgebühren übernommen. Den Rest muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen. Auch Kosten für Fahrten zum Seminarort und die Unterbringung muss jeder selbst tragen. Bei Arbeitnehmern und geringfügig Beschäftigten müssen die förderfähigen Kosten mindestens 1.000,- € betragen, bei allen anderen Personengruppen mindestens 300,- €. Anträge müssen vor Beginn der Weiterbildung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank eingereicht werden. Achtung: Die Auswahl der Weiterbildung erfolgt nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit, es müssen Interessenten ihrem Antrag mindestens drei inhaltlich und preislich vergleichbare Angebote von den Bildungsanbietern beiliegen. Bei ähnlichen Preisen wird das Institut oder der Anbieter mit der höheren Qualität bevorzugt.

8. Sachsen-Anhalt, hier heißt das Angebot „Weiterbildung direkt“

Das Programm richtet sich an Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575,- €, an Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und Berufsrückkehrer. Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Weiter gilt das Angebot für Auszubildende in Betrieben und Schüler von Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen über 18 Jahren. Ausbildungsbetrieb oder Berufsfachschule müssen in Sachsen-Anhalt liegen. Arbeitnehmer, Arbeitslose und Berufsrückkehrer erhalten Zuwenungen für individuelle berufliche Weiterbildungen, weiterbildende Studiengänge und Coachings, die über 1.000,- € kosten. Auszubildende und Schüler an Berufsfachschulen bekommen Finanzspritzen für die Teilnahme an Lehrgängen, die Zusatzqualifikationen vermitteln, zum Beispiel für Sprach- und IT-Kurse oder für Lehrgänge, die soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen trainieren. Die ausgewählten Kurse müssen mindestens 500,- € kosten. Es werden 60 bis 90 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung übernommen. Dazu zählen zum Beispiel auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Übernachtungen und Kinderbetreuung. Bei Auszubildenden und Berufsfachschülern ist der Zuschuss auf bis zu 3.000,- € begrenzt. Bei den übrigen Zielgruppen beträgt die Zuwendung bis zu 25.000,- €. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

9. Schleswig-Holstein, auch hier kann der „Weiterbildungs­bonus“ beantragt werden

Den Weiterbildungsbonus können Auszubildende und Arbeitnehmer, sogar Aufstocker, beantragen, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Von der Förderung profitieren auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Den Bonus gibt es für berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind, sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen zum Beispiel einzelne Module eines Studiengangs. Ein Vollzeitstudium wird jedoch nicht gefördert, nur Weiterbildungsmaßnahmen. Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden.

Bis zu 50 Prozent der Kosten können übernommen werden, maximal jedoch 2.000,- €. Die übrigen 50 Prozent muss der Arbeitgeber zahlen. Weitere Bedingung: Die förderfähigen Kurskosten incl. Prüfungen und Lehrmaterial müssen mindestens 160,- € betragen. Kosten für Reisen zum Kursort und für die Unterbringung sind nicht förderfähig.

Anträge müssen vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Antragsformulare finden Sie hier: www.ib-sh.de/

10. Thüringen: wie Sachsen und Bremen erhalten Sie den „Weiterbildungs­scheck“

Den Weiterbildungsscheck erhalten nur Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000,- € und 40.000,- € liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,- € und 80.000,- €). Gefördert werden Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem Qualifizierten Bildungsinstitut stattfinden. Es gibt einen Zuschuss zu der Weiterbildung von bis zu 500,- €. Der Weiterbildungsscheck kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.Anträge können vor der Buchung bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen Gestalt werden. Antragsformulare hier: www.gfaw-thueringen.de. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung ausgezahlt, er kann dem Anbieter abgetreten werden.

Individuelle Förderungen und Unterstützungen

1. Bildungsurlaub (Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub zur beruflichen Weiterbildung)

Leider auch noch länderabhängig, denn in Bayern und Sachsen besteht auf ein solches Angebot derzeit kein Rechtsanspruch. Unter Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung versteht man den gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für berufliche oder z.B auch politische Weiterbildungen. Arbeitgeber müssen die Beschäftigten freistellen, damit diese an Kursen oder Weiterbildungen teilnehmen können. Lohn oder Gehalt fließen in dieser Zeit weiter, die Kosten für den Kurs trägt der Mitarbeiter jedoch selbst. Bislang haben Arbeitnehmer in 13 Bundesländern ein Recht darauf. Meist stehen Mitarbeitern fünf Tage pro Jahr zu. Oft lässt sich der Anspruch eines Jahres mit ins folgende nehmen – für zehn Tage am Stück.Thüringen bringt gerade ein Gesetz dazu auf den Weg. Nur in Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen Bildungsurlaub. Eine Übersicht über die Gesetze der einzelnen Bundesländer steht auf www.iwwb.de/links/bildungsurlaub . Arbeitnehmer beantragen ihn bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei ihrem Arbeitgeber. Dem Antrag ist die Anerkennung des Kurses für den Bildungsurlaub beizulegen. Diese stellt der Kurs- bzw. Seminaranbieter aus. Der Chef kann den Bildungsurlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

2. Förderung durch den Arbeitgeber

Von der beruflichen Weiterbildung eines Mitarbeiters profitiert ja meist auch der Arbeitgeber. Einige Firmen unterstützen deshalb das Engagement ihrer Arbeitnehmer ganz individuell und genehmigen Bildungsurlaub auch in den Bundesländern, in denen es nicht gesetzlich geregelt ist. Einige Bundesländer unterstützen zudem Unternehmen mit Zuschüssen, damit diese ihre Beschäftigten qualifizieren. Individuelle Absprachen sollten aber immer versucht werden. Viele Arbeitgeber unterstützen das Engagement ihrer Mitarbeiter zur Weiterbildung mit zusätzlich freier Zeit oder gar Zuschüssen. Schließlich profitiert ja das Unternehmen, wenn sich die Mitarbeiter weiterbilden. Arbeitnehmer sollten sich also nicht scheuen, ihren Chef anzusprechen und individuelle Lösungen auszuhandeln. Beschäftigte können den Arbeitgeber aber auch direkt fragen, ob er die Weiterbildung ganz oder teilweise bezahlt oder ein Darlehen zur Finanzierung gewährt. Auch über reduzierte Arbeitszeiten oder eine Freistellung lässt sich oft reden (siehe „Bildungsurlaub“). Egal, auf welches Modell sich die Beteiligten einigen – die meisten Arbeitgeber verlangen für ihre Investition eine Gegenleistung. Meist erwarten sie, dass sich der Beschäftigte für eine bestimmte Zeit an die Firma bindet. Kündigt er innerhalb der vereinbarten Zeit, muss er die Kosten des Kurses zurückzahlen. Überzeugen Sie Ihren Chef mit guten Argumenten von Ihrer Motivation und dem Nutzen der Weiterbildung. Warum möchten Sie sich weiterbilden? Haben sich Beruf oder Branche verändert? Wie profitiert die Firma von Ihrem neuen Wissen?

3. Geld für Unternehmen, die Ihre Weiterbildung unterstützen

In mehreren Bundesländern können Unternehmen auch Fördergelder erhalten, um Mitarbeiter zu qualifizieren. In einigen Bundesländern sind doppelte Zuwendungen möglich: Sie fördern Einzelpersonen bei der individuellen Weiterbildung (Geld vom Land) und die Unternehmen mit der betrieblichen Förderung. Das Unternehmen beantragt dann das Geld für die Mitarbeiter. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fördern in diesem Rahmen neben Arbeitnehmern auch die Selbstständigen.

Stand: 30.09.2016

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