Höchstes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgezeichnete Fachkenntnis durch die Weiterbildung der HELP Akademie!
Zum 01.01.1992 wurde das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgeschafft und durch das neu formulierte Betreuungsrecht, mit dem neu geschaffenen Institut der „Betreuung“ ersetzt. Dieses stellt das Wohl der Betreuten, ihre Selbstbestimmung und Menschenwürde in den Vordergrund. Die aktuelle, derzeitige und erstmalig gesetzliche Regelung des Fachkundenachweises, gültig ab 01.01.2023 knüpft genau daran an: Das Wohl der Betreuten hat oberste Priorität.
Das Klientel betreuerischen Handelns sind die Menschen, für die eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet ist. Seit dem 01.01.1999 gilt als Berufsbetreuer, wer mehr als 10 Betreuungen führt oder mindestens 20 Wochenstunden für seine Betreuertätigkeit aufwendet. Ab Januar 2023 gilt als Berufsbetreuer wer neben seiner persönlichen Eignung auch den vorgeschriebenen Sachkundenachweis vorweisen kann.
Berufsbetreuer/gerichtlich bestellte Betreuer
- sind in ihrer Berufsausübung unabhängig
- besitzen eine besondere Handlungskompetenz in einem breiten Handlungsspektrum
- haben ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den ihnen anvertrauten Personen und
- erbringen ihre Leistungen individuell auf den jeweils Betreuten bezogen.
Diese Persönlichkeitsmerkmale des beruflichen Betreuers sind dabei besonders wichtig:
- Menschenkenntnis bzw. praktische Lebens- oder Berufserfahrung
- Selbstbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion und Selbstkritik
- hohe Frustrationstoleranz und Bereitschaft, auch solche Verhaltensweisen des Betreuten zu akzeptieren, die den eigenen Werten widersprechen.
- Empathie (Einfühlungsvermögen), Kreativität und Phantasie zur sensiblen Erkundung des Willens und des Wohls des Betreuten
- moralische Integrität
- soziale Kompetenzen in der verbalen und nonverbalen Kommunikation und Interaktion (z. B. Gesprächsführung, Verhandlungsgeschick, Auftreten) mit Akteuren aus vielen unterschiedlichen, Sozialkontexten.
- Motivation zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Arbeiten, mit unverzichtbarer Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit, Entscheidungskompetenz sowie einem ausgeprägten Organisationstalent.
Zur professionellen Führung von Betreuungen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
- Zur Ermittlung von Wohl und Wille des Klienten sind Kenntnisse in den Methoden qualifizierter Beratungs- und Unterstützungsarbeit nötig.
- Kern der Betreuungstätigkeit ist die rechtliche Vertretung. Deshalb sind einschlägige Rechtskenntnisse zur Berufsausübung unabdingbar.
- Die Nutzung der Möglichkeiten der Rehabilitation der psychisch kranken bzw. körperlich, geistig oder seelisch behinderten Betreuten ist eine der Pflichten des Betreuers. Folglich sind medizinische, psychiatrische und psychologische Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Gesundheitssorge notwendig.
- Wirtschaftliche und kaufmännische Grundkenntnisse sind für die Daseinssicherung und die Vermögenssorge erforderlich.
- Die Nutzung der Möglichkeiten zur sozialen Reintegration erfordert humanwissenschaftliche Kenntnisse.
- Von beruflichen Betreuern wird nicht nur die Kenntnis des Ressourcennetzwerks der lokalen bzw. regionalen Hilfeinstitutionen erwartet. Vielmehr ist es unerlässlich, dass Berufsbetreuer selbst als Teil dieses Hilfenetzwerkes aktiv sind.
- Für die Führung von Betreuungen ist Planungs- und Kommunikationsfähigkeit gefordert.
Zur Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung gehören:
- Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung,
- Anwendung und Entwicklung von Standards in der beruflichen Betreuungsarbeit,
- Verpflichtung zur professionellen Arbeitsweise,
- Verpflichtung zur kollegialen Zusammenarbeit.
Neu:
- Ab 01.01.2023 der behördlich geforderte Sachkundenachweis mit den vorgegebenen Unterrichtsstunden und Modulprüfungen
- Die jährliche Rückmeldung bei den Stammbehörde
Professionell arbeitende Betreuer zeichnen sich jetzt und in Zukunft aus durch:
- Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes für jeden Klienten,
- gewissenhafte Dokumentation ihrer Arbeit
- regelmäßigen fachlichen Austausch bzw. die Kooperation mit Kollegen
- regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- Reflexion ihres Tuns in Form von Fallbesprechungen und Supervision
- Vorsorge für eine problemlose Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall
- adäquate Ausstattung ihres Betreuerbüros.