Achtung: Jetzt besteht die letzte Möglichkeit, eine Bildungsprämie als bundesweite Förderung für eine Weiterbildung zu beantragen!
Nutzen Sie diese Chance noch bis Dezember 2021! Ende der Gutscheinausgabe zum Ende Dezember 2021 und letzte Möglichkeit der Abrechnungen bis Ende Dezember 2022.
Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 in einer Beratungsstelle erhalten.
Ab Ausstellungsdatum haben die ausgegebenen Gutscheine eine Gültigkeitsfrist von sechs Monaten und können damit längstens bis Ende Juni 2022 für eine Weiterbildung bei Ihrem Anbieter eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die zu fördernden Weiterbildungen erst nach Abschluss abgerechnet werden können. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.
Abrechnung länger andauernder Maßnahmen
Da abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen vom Anbieter bis spätestens zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden müssen, sind längerfristige Maßnahmen ggf. jetzt schon nicht mehr förderfähig. Wenn die Maßnahme in inhaltlich und zeitlich abgrenzbare Abschnitte unterteilt ist, die einzeln bepreist und buchbar sind, besteht die Möglichkeit Prämiengutscheine nach einem solchen abgeschlossenen Modul bereits vor Abschluss der gesamten Weiterbildung abzurechnen. Bei der vorzeitigen Abrechnung ist es wichtig, dass die einzelnen Abschnitte der Weiterbildung im Kursprogramm ersichtlich sind. Die maximale Fördersumme von 500 Euro könnte dann noch ausgeschöpft werden, wenn ein Großteil der Kosten bereits zu diesem Zeitpunkt entstanden ist.
Beispiel: Eine Weiterbildung besteht aus vier Abschnitten. Ein Abschnitt (z.B. Semester) kostet 400 Euro. Am Ende des dritten Abschnitts sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.200 Euro entstanden. Dies entspricht einem Eigenanteil von 700 Euro und einem Gutscheinwert von 500 Euro. Wenn der dritte Abschnitt auch inhaltlich abschließt, kann der Prämiengutschein nun zur Abrechnung eingereicht werden. Mit dem Ende des zweiten Abschnitts wären nur Kosten von 800 Euro erreicht worden und damit nur 400 Euro Gutscheinwert erstattungsfähig. Eine vorzeitige Abrechnung würde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Förderung um 100 Euro reduzieren.