Wie finanziere ich meinen Lehrgang?

2022-03-24T17:25:12+01:00

Sehr oft ist das ein wesentliches Entscheidungskriterium vor Ihrem Beginn in eine neue und erfüllende Tätigkeit in der Seniorenassistenz, oder als Berufsbetreuer.

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Wie finanziere ich meinen Lehrgang?2022-03-24T17:25:12+01:00

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten

2022-03-25T12:34:25+01:00

Eine Frage die uns sehr oft gestellt wird und hier der Vergleich:

Wenn man tatsächlich vor der Wahl steht, ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach der Richtlinie § 53 c SGB XIzu bevorzugen.

Die Qualifizierung nach § 53 c ist wesentlich umfangreicher, dementsprechend grösser sind die späteren Einsatzmöglichkeiten.

Alle Ausbildungsinhalte des § 45b sind auch in § 53 c enthalten.

Als Betreuungskraft nach § 53 c kann man sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern. Eine Betreuungskraft in Vollzeit ist maximal für 20 Heimbewohner zuständig.

Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, ist eine Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Stunden zzgl. 2 Wochen Praktikum vorgeschrieben. In der Pflege werden die Betreuungskräfte nicht eingesetzt.

Mit einer Qualifikation nach § 53 c SGB XI ist zudem die Wahrscheinlichkeit viel höher eine Festanstellung zu finden anstatt nur einen 450,00 € Mini-Job

Der § 45 b SGB XI regelt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich, also für hilfebedürftige Menschen die nicht in einem Pflegeheim, sondern in ihrer eigenen Wohnung leben.

Dazu gibt es ein festgeschriebenes Schulungskonzept mit 40 Schulstunden.

Das bedeutet, dass nun auch dementen Menschen ohne Pflegestufe (= Pflegestufe 0) aber mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 45 b zusteht sowie Menschen mit Pflegestufe aber ohne „eingeschränkte Alltagskompetenz“. Besonders pflegende Angehörige sollen damit entlastet werden. Die Tätigkeit als Betreuungskraft nach  § 45 b wird auch als „niedrigschwelliges Angebot“ bezeichnet.

Die Qualifikation nach § 45 b SGB XI ist die richtige Wahl, wenn man nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben will.

Hier nochmals der Vergleich:

Betreuungskraft
nach § 45 b
Betreuungskraft
nach § 53 c
Berufsperspektive Gut – Besser –
Qualifizierungsmaßnahme Einfach Umfangreicher
Ausbildungsumfang 40 Stunden 160 Stunden + Praktikum
Ausbildungsanbieter wenige Angebote bessere Auswahl
Ausbildungskosten ~ 500 EUR ~ 1.480 EUR
Jährliche Fortbildung meist 8 Std. immer 16 Std.
Arbeiten bei ambulanten Pflegediensten Ja Ja
Arbeiten in Pflegeheimen Nein Ja
Tätigkeit Eher einfach Verantwortungsvoller
Verdienst oft 450,00 € Minijob meist Pflege-Mindestlohn
Selbstständigkeit möglich Ja Ja*

Als Betreuungsdienst, oder wenn man selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten möchte, benötigt man dafür eine behördliche Zulassung des Betreuungsangebots sowie eine Abrechnungsnummer für die Krankenkassen.

Die genaue Ausgestaltung ist den einzelnen Ländern überlassen und unterscheiden sich durchaus. In zwischen eröffnen aber immer mehr Länder den Zugang zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch für selbständige Erwerbstätige und lassen diese nach Landesrecht zu. Oft ist dabei eine Fachkraftüberwachung erforderlich, sowie eine jährliche Fortbildung von 8 Unterrichtsstunden.

Nun der Vergleich zu den Seniorenassistenten, ausgebildet bei der HELP Akademie:

Seniorenassistenten arbeiten grundsätzlich auf Honorarbasis und sind somit gewerblich selbständige (Klein-)Unternehmer. Ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten sind sehr viel vielfältiger als bei den Betreuungskräften § 45 b und 53 c. Auch sie pflegen dabei nicht.

Ihr Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 40,00 bis 50,00 € in der Stunde. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegrad von den Pflegekassen abrufen können und eine mögliche direkte Abrechnung des Entlastungsbetrages wir u.a. in der Ausbildung geschult.

Seniorenassistenten teilen sich Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben selbst ein und haben keinen Weisungsberechtigten. Meist unterstützen sie ca. 5 Senioren dauerhaft und regelmäßig. Dabei entlasten Sie die Angehörigen maßgeblich und auch die alleinstehenden Senioren begleiten sie fürsorglich, zuverlässig und empathisch durch alle Bereiche der täglichen Abläufe und Aktivitäten.

Sie werden in der HELP Akademie sehr umfangreich ausgebildet in 185 Schulstunden mit 4 Zwischenprüfungen und einem Zertifizierungstag. „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ ist dann die offizielle Bezeichnung auf dem persönlichen Zertifikat nach erfolgreichem Bestehen. Eine gesetzliche Vorschrift so wie bei den Betreuungskräften 53 c und 45 b gibt es hier nicht.

Seniorenassistenten sollen Lebensfreude und Mobilität zurückbringen, Freizeit gestalten, aber auch altersassoziierte Krankheiten, bis möglicher weise auch den palliativen Weg begleiten sowie den Angehörigen regelmäßig berichten.

Sie sind echte Allrounder und es sollten keine Fragen oder Wünsche offen bleiben. Wenn Sie eine Aufgabe selbst nicht lösen können, sollten sie ein gutes Netzwerk aufgebaut haben und eine weitere Person zuziehen können. Ihre Auftraggeber sind immer die Senioren, oder deren Angehörige, nur denen sind sie verpflichtet.

Seniorenassistenz ist eine echte Berufung bei der man neben der hochqualifizierten Weiterbildung der HELP Akademie, auch sehr viel Kreativität aus seiner eigenen Lebenserfahrung einbringen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten2022-03-25T12:34:25+01:00

Die HELP Akademie ist Fördermitglied im Berufsverband der freien Berufsbetreuer

2022-01-05T17:14:37+01:00

BVfBDie HELP Akademie ist Fördermitglied im BVfB, dem  Berufsverband für freie Berufsbetreuer.

Wir empfehlen allen freien Berufsbetreuern sich diesem Verband anzuschließen und die dortige Kompetenz und Unterstützung für eine hohe Qualität in der Tätigkeit als Berufsbetreuer zu nutzen. Werden Sie Mitglied und Sie erhalten immer die neuesten Informationen.

SAVE THE DATE: BVfB-Mitgliederversammlung am 14.11.2019 und der 10. Tag des freien Berufsbetreuers am 15./16.11.2019 zum Thema „Rechtliche Betreuung quo vadis? – Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge“

BVfB – Kompetenz an Ihrer Seite

Das „f“ in unserem Namen macht den Unterschied! Der BVfB ist der Berufsverband für Freiberufler und Rechtliche Betreuer auf dem Weg in die Selbständigkeit. Seit 25 Jahren steht der BVfB für eine kompetente und persönliche Beratung. Wer bei uns anruft, landet nicht in der Warteschleife!

Berufspolitisch steht der BVfB für die Stärkung der Rechte von freiberuflich tätigen Betreuern. Mit Sitz in Berlin sind wir da, wo die wichtigen, politischen Entscheidungen getroffen werden.

Der BVfB e.V. ist der Berufsverband der freien rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer körperlich, geistig oder seelisch behinderter und psychisch kranker Menschen im Sinne des § 1896 BGB. Der BVfB ist ein demokratisch verfasster, professioneller Berufsverband, der sich für die existenziellen Interessen der freien rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie für hohe Qualität der beruflichen Betreuung einsetzt.

Der BVfB e.V. ist der einzige Berufsverband der ausschließlich und dezidiert die berufsständischen Interessen selbständiger rechtlicher Betreuer vertritt.

Lesen Sie mehr zur Kooperation der Akademie HELP mit dem BVfB HIER.

Die HELP Akademie ist Fördermitglied im Berufsverband der freien Berufsbetreuer2022-01-05T17:14:37+01:00

HELP-zertifizierte Expertin & Gesellschafterin Michaela Hirsch gewinnt Innovationspreis

2022-01-05T17:14:40+01:00

HELP-zertifizierte Expertin & Gesellschafterin Michaela Hirsch gewinnt InnovationspreisWir gratulieren Frau Michaela Hirsch zu Ihrem tollen Erfolg zur Gewinnerin des Innovationspreises der Stadt Ingolstadt im sozialen Bereich!

Frau Hirsch hat den Lehrgang und alle Prüfungen zur zertifizierten „Expertin & Gesellschafterin in der Seniorenassistenz“ im November 2018 erfolgreich bestanden und abgeschlossen. Das war Michaela Hirsch aber nicht genug. Sie hat dann im Frühjahr 2019 bewiesen, dass die Inhalte der Ausbildung, auch in dem Modul Existenzgründung, der HELP Akademie durchaus elementar wichtig und zielführend sind. Sie ist mit ganzem Herzen und Leidenschaft Seniorenassistentin in Ingolstadt.

Lesen Sie mehr über den Erfolg der HELP-zertifizierten Expertin & Gesellschafterin Michaela Hirsch und den Gewinn des Innovationspreises in der Presse:

  • Der Gründerpreis wird weiblicher

    Jury würdigt vielversprechende Geschäftsideen aus vier Kategorien

    Ingolstadt (DK) Durchweg großer Beifall für die Preisträger, und wie immer haben allein durch ihre Teilnahme auch die gewonnen, die letztlich keine Trophäe in Händen hielten: Bei der Verleihung des Ingolstädter Gründerpreises 2019 sind vielversprechende Geschäftsideen aus vier Wirtschaftsbereichen gewürdigt worden. Dreimal fiel die Wahl der Jury auf Gründerinnen.

  • Dienstleister auf dem Vormarsch

    Gründerpreis 2019: Bewerber stellten sich und ihre Geschäftsideen im EGZ vor

    Ingolstadt (DK) Welche Idee zur Selbstständigkeit trägt langfristig, wer hat einen Zukunftsmarkt aufgetan, wer eine ganz neue Dienstleistung anzubieten? Um diese Fragen dreht sich jedes Jahr der Ingolstädter Gründerpreiswettbewerb, der heuer zum achten Mal in reformierter Form ausgetragen wird. Am Donnerstagabend haben sich die Teilnehmer in der sogenannten „Nacht der Bewerber“ vorgestellt.

  • Gleich vier preiswürdige Gründer

    Verleihung des Gründerpreis 2019

    Ingolstadt (DK) Die Sieger des Ingolstädter Gründerpreiswettbewerbs 2019 stehen fest: Gestern Abend wurden im Entwickler- und Gründerzentrum (EGZ) an der Marie-Curie-Straße die Inhaber von vier jungen Unternehmen ausgezeichnet, deren Geschäftsideen und Businesspläne die Juroren besonders überzeugt haben.

HELP-zertifizierte Expertin & Gesellschafterin Michaela Hirsch gewinnt Innovationspreis2022-01-05T17:14:40+01:00

Finanzielle Unterstützung und zeitliche Freistellung ihres Arbeitgebers: Bericht einer Seniorenassistentin

2022-01-05T17:14:45+01:00

Finanzielle Unterstützung ihres Arbeitgebers: Bericht einer SeniorenassistentinEine Seniorenassistentin berichtet über die Unterstützung ihres Arbeitgebers zur HELP Ausbildung in der Seniorenassistenz

Frau Sabine Goth wurde als „Expertin & Gesellschafterin in der Seniorenassistenz“ im März 2019 zertifiziert und erhielt dafür sogar finanzielle Unterstützung und zeitliche Freistellung Ihres Arbeitgebers um diese Ausbildung zu besuchen.

Mai 2018 – Ein ganz normale Montag, dachte ich.

Am Wochenende hatte ich mich wieder ehrenamtlich um eine Seniorin an meinem Wohnort gekümmert und die Frage nach der Sinnhaftigkeit meiner Berufstätigkeit beschäftigte mich wieder die ganze Zeit.

Im Frühjahr hatte ich mich ja auf dem Info-Tag der HELP Akademie, München über die Möglichkeiten bzgl. einer Ausbildung zur Senioren Assistentin informiert und mich auch bereits dafür entschieden. Ob ich mich aber wirklich jemals trauen werde, meinen gutbezahlten und sicheren Job aufzugeben, um dann als selbständige Senioren Assistentin zu arbeiten?

Doch es kam schneller, als gedacht. Denn an diesem Montag fasste ich einen Entschluss und bat die Personalabteilung kurzfristig um einen Gesprächstermin. Und ehe ich dreimal „Potzblitz“ sagen konnte, waren wir uns eigentlich einig. Fakt war: Ich war nicht mehr glücklich mit meiner Tätigkeit und dem hohen Zeitaufwand; gerne würde ich meine Arbeitszeit reduzieren, um etwas sinnvolleres zu tun. Und auf die Frage „Ja, was willst du denn dann machen?“ erklärte ich der Personalchefin die Aufgaben und Funktionen einer Senioren Assistentin. Und was soll ich sagen – sie war hellauf von dieser Idee begeistert und bat um ein paar Tage Zeit, damit sie sich Gedanken dazu machen könne.

Kurze Zeit später machte man mir ein Angebot, welches ich nicht ablehnen konnte und wollte.

Ich erhielt eine finanzielle Unterstützung, um u.a. die Kursgebühren für die Ausbildung zur Senioren Assistentin zu bezahlen. Ausserdem stellte man mich von meinen Aufgaben frei, so dass ich umgehend und stressfrei an den Kursen teilnehmen und innerhalb kurzer Zeit auch meine Prüfung ablegen konnte.
Doch damit nicht genug – man hat mich auch eingeladen, meine früheren Kollegen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Tätigkeiten einer Senioren Assistentin zu informieren, ggf. auch für deren Angehörige konkrete Angebote zu erstellen und auf diesem Weg kostenlos Werbung für mich und meine Dienstleistung zu machen.

Tja, ein ganz normaler Montag. Dachte ich.

Finanzielle Unterstützung und zeitliche Freistellung ihres Arbeitgebers: Bericht einer Seniorenassistentin2022-01-05T17:14:45+01:00
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