Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.

Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen

Das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen soll deutlich gestärkt werden, indem diese in sämtliche Stadien eines Betreuungsverfahrens eingebunden werden und ein Recht auf Information haben sowie ein Mitspracherecht bei der gerichtlichen Entscheidung.

Die Betroffenen sollen auch bei der Auswahl des konkreten Betreuers ihre Vorstellungen einbringen können und hierbei so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer

Durch einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle – meist durch den Rechtspfleger – sollen Pflichtwidrigkeitendes Betreuers, die das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten beeinträchtigen, besser erkannt und gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Hierdurch soll ein höherer Qualitätsstandard der Betreuungerreicht werden.

Neues Betreuerregister

Mit einem neu eingeführten formalen Registrierungsverfahren werden persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer eingeführt. Es werden nur solche Betreuer im Betreuerregister registriert, die die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit besitzen.

Synopsen (vergleichende Gegenüberstellung von Texten), hierbei altes und neues Recht, wurden dazu bereits erstellt. Diese werden von der HELP Akademie auch für den Unterricht, sobald die Dozenten diese empfehlen, verwendet und als Arbeitsgrundlage in der Übergangszeit für Sie auch empfohlen.

Literaturempfehlung: Joecker, Das neue Betreuungsrecht 978-3-8462-1228-8 – erscheint demnächst.

Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das vollständig neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)ersetzt. Mit dem BtOG wird erstmals eine vom Einzelfall unabhängige förmliche Anerkennung als Berufsbetreuer eingeführt. Zugleich wird das Betreuerregister der Berufsbetreuer eingeführt, das bei der Betreuungsbehörde zu führen ist

Erstmals werden jetzt gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung als Berufsbetreuer geschaffen.

Diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ist wesentlich wichtig für die Zukunft und möglicherweise dann auch für die Entwicklung der Vergütung.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?