Wie finanziere ich meinen Lehrgang?

2022-03-24T17:25:12+01:00

Sehr oft ist das ein wesentliches Entscheidungskriterium vor Ihrem Beginn in eine neue und erfüllende Tätigkeit in der Seniorenassistenz, oder als Berufsbetreuer.

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Wie finanziere ich meinen Lehrgang?2022-03-24T17:25:12+01:00

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten

2022-03-25T12:34:25+01:00

Eine Frage die uns sehr oft gestellt wird und hier der Vergleich:

Wenn man tatsächlich vor der Wahl steht, ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach der Richtlinie § 53 c SGB XIzu bevorzugen.

Die Qualifizierung nach § 53 c ist wesentlich umfangreicher, dementsprechend grösser sind die späteren Einsatzmöglichkeiten.

Alle Ausbildungsinhalte des § 45b sind auch in § 53 c enthalten.

Als Betreuungskraft nach § 53 c kann man sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern. Eine Betreuungskraft in Vollzeit ist maximal für 20 Heimbewohner zuständig.

Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, ist eine Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Stunden zzgl. 2 Wochen Praktikum vorgeschrieben. In der Pflege werden die Betreuungskräfte nicht eingesetzt.

Mit einer Qualifikation nach § 53 c SGB XI ist zudem die Wahrscheinlichkeit viel höher eine Festanstellung zu finden anstatt nur einen 450,00 € Mini-Job

Der § 45 b SGB XI regelt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich, also für hilfebedürftige Menschen die nicht in einem Pflegeheim, sondern in ihrer eigenen Wohnung leben.

Dazu gibt es ein festgeschriebenes Schulungskonzept mit 40 Schulstunden.

Das bedeutet, dass nun auch dementen Menschen ohne Pflegestufe (= Pflegestufe 0) aber mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 45 b zusteht sowie Menschen mit Pflegestufe aber ohne „eingeschränkte Alltagskompetenz“. Besonders pflegende Angehörige sollen damit entlastet werden. Die Tätigkeit als Betreuungskraft nach  § 45 b wird auch als „niedrigschwelliges Angebot“ bezeichnet.

Die Qualifikation nach § 45 b SGB XI ist die richtige Wahl, wenn man nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben will.

Hier nochmals der Vergleich:

Betreuungskraft
nach § 45 b
Betreuungskraft
nach § 53 c
Berufsperspektive Gut – Besser –
Qualifizierungsmaßnahme Einfach Umfangreicher
Ausbildungsumfang 40 Stunden 160 Stunden + Praktikum
Ausbildungsanbieter wenige Angebote bessere Auswahl
Ausbildungskosten ~ 500 EUR ~ 1.480 EUR
Jährliche Fortbildung meist 8 Std. immer 16 Std.
Arbeiten bei ambulanten Pflegediensten Ja Ja
Arbeiten in Pflegeheimen Nein Ja
Tätigkeit Eher einfach Verantwortungsvoller
Verdienst oft 450,00 € Minijob meist Pflege-Mindestlohn
Selbstständigkeit möglich Ja Ja*

Als Betreuungsdienst, oder wenn man selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten möchte, benötigt man dafür eine behördliche Zulassung des Betreuungsangebots sowie eine Abrechnungsnummer für die Krankenkassen.

Die genaue Ausgestaltung ist den einzelnen Ländern überlassen und unterscheiden sich durchaus. In zwischen eröffnen aber immer mehr Länder den Zugang zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch für selbständige Erwerbstätige und lassen diese nach Landesrecht zu. Oft ist dabei eine Fachkraftüberwachung erforderlich, sowie eine jährliche Fortbildung von 8 Unterrichtsstunden.

Nun der Vergleich zu den Seniorenassistenten, ausgebildet bei der HELP Akademie:

Seniorenassistenten arbeiten grundsätzlich auf Honorarbasis und sind somit gewerblich selbständige (Klein-)Unternehmer. Ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten sind sehr viel vielfältiger als bei den Betreuungskräften § 45 b und 53 c. Auch sie pflegen dabei nicht.

Ihr Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 40,00 bis 50,00 € in der Stunde. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegrad von den Pflegekassen abrufen können und eine mögliche direkte Abrechnung des Entlastungsbetrages wir u.a. in der Ausbildung geschult.

Seniorenassistenten teilen sich Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben selbst ein und haben keinen Weisungsberechtigten. Meist unterstützen sie ca. 5 Senioren dauerhaft und regelmäßig. Dabei entlasten Sie die Angehörigen maßgeblich und auch die alleinstehenden Senioren begleiten sie fürsorglich, zuverlässig und empathisch durch alle Bereiche der täglichen Abläufe und Aktivitäten.

Sie werden in der HELP Akademie sehr umfangreich ausgebildet in 185 Schulstunden mit 4 Zwischenprüfungen und einem Zertifizierungstag. „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ ist dann die offizielle Bezeichnung auf dem persönlichen Zertifikat nach erfolgreichem Bestehen. Eine gesetzliche Vorschrift so wie bei den Betreuungskräften 53 c und 45 b gibt es hier nicht.

Seniorenassistenten sollen Lebensfreude und Mobilität zurückbringen, Freizeit gestalten, aber auch altersassoziierte Krankheiten, bis möglicher weise auch den palliativen Weg begleiten sowie den Angehörigen regelmäßig berichten.

Sie sind echte Allrounder und es sollten keine Fragen oder Wünsche offen bleiben. Wenn Sie eine Aufgabe selbst nicht lösen können, sollten sie ein gutes Netzwerk aufgebaut haben und eine weitere Person zuziehen können. Ihre Auftraggeber sind immer die Senioren, oder deren Angehörige, nur denen sind sie verpflichtet.

Seniorenassistenz ist eine echte Berufung bei der man neben der hochqualifizierten Weiterbildung der HELP Akademie, auch sehr viel Kreativität aus seiner eigenen Lebenserfahrung einbringen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft nach § 45b SGB XI, § 53c SGB XII und einem Seniorenassistenten2022-03-25T12:34:25+01:00

Den Abschied planen – Seniorenassistenten unterstützen mit Empathie auch diese wichtigen Überlegungen

2022-03-02T19:22:19+01:00

Über Beerdigungswünsche zu sprechen fällt schwer, besonders mit den nahestehenden Personen

Seniorenassistenten stehen Ihren Senioren auch bei diesen wichtigen und sehr persönlichen Überlegungen zur Seite, denn es ist für die trauernden Angehörigen eine große Erleichterung, wenn sie wissen was gewünscht ist und somit zu tun ist. Seniorenassistenten werden in der Weiterbildung zum zertifizierten „Experten & Gesellschafter“ in den Beriechen Seelsorge sowie auch in der palliativen Begleitung bei der HELP Akademie geschult.

Angehörige müssen nach dem Tod eines geliebten Menschen zuerst den Verlust verschmerzen. Umso entlastender wenn in dieser schweren ersten Trauerphase Fragen wie wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden, Sarg oder Einäscherung mit Urnenbestattung und welscher Rahmen ist für die Trauerfeier angemessen, schon bekannt sind. Seniorenassistenten wissen wie belastend diese Situation ist. Die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglichkeit etwas für den Verstorbenen zu tun. Für viele Angehörigen ist es eine enorme Hilfe zu wissen was der Verstorbenen selbst gewollt hätte.

Mit der Veränderung einer Gesellschaft, in der Tod ein Tabu ist, mit weniger religiöser Bindung, mehr Singlehaushalte, Familienmitglieder, die über Städte und Länder verstreut sind, wandelt sich auch unsere Bestattungskultur.

Die wesentlichen Fragen dabei sind:

  • Erd- oder Feuerbestattung – wer soll die Organisation übernehmen?
  • Eine Ruhestätte ohne Grabpflege (z.B. ein Friedwald, Memoriam Garten, Urnenkirche), oder mit Grabpflege (Friedhof – Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab) – wer soll sich kümmern?
  • Eine Bestattungsverfügung erstellen und mit dem Testament aufbewahren?
  • Die Finanzierung klären und selbst vorab bezahlen durch einen Vorsorgevertrag (zweckgebunden und sicher vor dem Sozialamt mit einem Bestsatter oder einer Treuhandgesellschaft?
  • Sterbegeldversicherung (monatliche Beiträge), oder besser ein Sperrkonto (Einmalbetrag)?
  • … und vieles mehr.

Seniorenassistenten der HELP Akademie sind geschult in all diesen Fragen kompetent und mit großer Einfühlsamkeit zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen – die Senioren selbst aber auch zusammen mit den Angehörigen.

Den Abschied planen – Seniorenassistenten unterstützen mit Empathie auch diese wichtigen Überlegungen2022-03-02T19:22:19+01:00

Neues Angebot der HELP Akademie: Fernlehrgang ohne Präsenztage

2022-01-05T17:11:14+01:00

Ein neues Angebot der HELP Akademie, buchbar ab 15. Januar 2022:

Grundlagenwissen der Seniorenassistenz

Lernen Sie autodidaktisch (Fernlehrgang ohne Präsenztage) die wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Begleitung und Betreuung Ihrer Senioren.

Dieses Selbststudium im Bereich der Seniorenbetreuung bietet allen Interessenten die räumlich weit entfernt sind, oder aus familiären Gründen an keinem Präsenzlehrgang teilnehmen können, die Möglichkeit in der Seniorenbetreuung tätig zu sein.

Grundlagenwissen der Seniorenassistenz
ist „die kleine Schwester“ des Präsenz-Lehrgangs „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz werden“

Dieses Lernangebot endet ohne Prüfung am Ende der Studienzeit mit einer Urkunde als Bestätigung der Teilnahme und nicht mit einem Zertifikat wie im Präsenzlehrgang. Sie lernen in Ruhe für sich zu Hause ohne Terminzwang und ohne Anreise und Übernachtung, wann immer Ihre Zeit es erlaubt.

Den Zugang zum internen Bereich unserer Akademie Homepage erreichen Sie mit einem Benutzernamen und einem Passwort, das Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zusammen mit einer Lehrbroschüre, zum späteren Nachlesen der einzelnen Fächer, erhalten. Dieser Zugang ist 8 Wochen ab Passwortvergabe für Sie verfügbar. Die Inhalte werden von den gleichen Dozenten die auch im Präsenzlehrgang tätig sind erläutert und vorgetragen. Am Ende beantworten Sie 10 Verständnisfragen über ein Formular, das Sie uns übersenden und Sie erhalten dann Ihre persönliche Urkunde zum Fachwissen.

Praktische Fächer wie Basale Stimulation, Fitness für Senioren, Vernetzung im Quartier, Selbst und Zeitmanagement, Firmengründung mit Businessplan und Berufshaftpflichtversicherung sowie Marketing und Gesprächstraining können hier leider nicht präsentiert werden, da diese Fächer praktischen Übungen beinhalten, die hier entfallen müssen. Fragen Sie gerne bei Interesse nach den Konditionen des entsprechenden Moduls aus dem Präsenzunterricht. Besonders Modul 5 „Firmengründung und Marketing“ ist hier zu empfehlen.

Fazit:

Der Präsenzlehrgang „Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ ist immer der Königswegum in diesem verantwortungsvollen Aufgabenbereich tätig zu sein. Er beinhaltet einige wichtige praxisorientierte Fächer mit vielen Übungen und endet mit Prüfung und einem hochwertigen Zertifikat. Sie erhalten auch noch einen Weiterbildungspass, den ersten Flyer für Ihren Außenauftritt und Sie können in die Liste „Seniorenassistenten finden“ auf unserer 2. Homepage „HELP Seniorenassistenz“ eingetragen werden.

Grundlagenwissen der Seniorenassistenz ist vergleichsweise ein Selbststudium im Bereich der Seniorenbetreuung. Dieses bietet allen Interessenten die räumlich weit entfernt sind, oder aus familiären oder anderen Gründen nicht in München vor Ort sein können, die Möglichkeit trotzdem mit den Grundlagen einer hochqualifizierten Weiterbildung in der Seniorenbetreuung tätig zu sein.

Dieses Angebot ist buchbar ab 15.01.2022.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und beantworten gerne vorab Ihre Fragen dazu.

Neues Angebot der HELP Akademie: Fernlehrgang ohne Präsenztage2022-01-05T17:11:14+01:00

Aufruf zur Impfung

2022-01-05T17:11:18+01:00

Angesichts täglich rasant steigender Covid-19-Infektionen rufen wir alle, das gesamte Team der HELP Akademie, eindringlich zur Impfung auf:

Wir appellieren eindringlich an alle ungeimpften Menschen sich spätestens jetzt impfen zu lassen und an alle Geimpften sich die Booster Impfung zur Auffrischung jetzt geben zu lassen!

Wir schließen uns ganz klar unserem Bundespräsidenten an, der gestern sagte: „Es geht um die Zukunft Ihres Landes“.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ruft die gesamte Bevölkerung mit Nachdruck zum Impfen auf.

Zitat: „Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel, und sie gefährden uns alle. Ich bitte Sie noch einmal: Lassen Sie sich impfen! Es geht um Ihre Gesundheit, und es geht um die Zukunft Ihres Landes!“

Diesem Aufruf möchten wir uns anschließen. Wir erleben alle eine Situation, die bei mehr Impfbereitschaft nicht so hätte kommen müssen.

Es sind vor allem Ungeimpfte, die sich in diesem Herbst mit dem Virus infizieren, und es sind vor allem Ungeimpfte, die auf den Intensivstationen um ihr Leben kämpften:

Teilweise Menschen, die trotz allem noch immer bestreiten, dass es dieses Virus gibt. Teilweise Menschen die sehr seltsame Verschwörungstheorien in den Sozialen Medien verbreiten. Teilweise Menschen, die aus Trotz bezüglich Ihrer eigenen Freiheiten sich nicht impfen lassen wollen. Teilweise Menschen, die „Angst“ vor Impfstoffen haben der mittlerweile weltweit verimpft wurden und wie erwiesen einen echten Schutz vor einer wirklich schrecklichen Krankheit bieten.

Unglaublich, wie wir finden!

Die Konsequenzen:

Andere schwer erkrankte Patienten können jetzt oft in den Krankenhäusern nicht mehr aufgenommen und behandelt werden. Ärzte müssen über die Priorität der Behandlungen und somit möglicherweise über Leben oder Sterben entscheiden. Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen ist körperlich und mental komplett an seinen Grenzen angelangt.

Durch die jetzt wiederkehrenden, aber notwendigen und deutlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens stehen viele kleine und mittlere Unternehmen nun endgültig am Rande Ihrer Existenz.

Was muss noch geschehen damit spätestens jetzt jeder einzelne Mitmensch die Gefahren und die damit verbundenen Konsequenzen für uns alle durch Covid-19 versteht?

Sie alle, egal ob Sie Berufsbetreuer oder Seniorenassistenten sind, oder noch werden möchten, üben eine wichtige, verantwortungsvolle und wertvolle Dienstleistung aus, in der Sie unweigerlich sehr nahe mit den besonders gefährdeten Personenkreisen zu tun haben.

Wir bitten Sie eindringlich sich dieser hohen Verantwortung bewusst zu sein. Das bedeutet selbst geimpft zu sein und auch andere dazu zu motivieren. Es geht um unser aller Zukunft!

Aufruf zur Impfung2022-01-05T17:11:18+01:00

Endspurt Bildungsprämie 2021

2022-01-05T17:11:24+01:00

Achtung: Jetzt besteht die letzte Möglichkeit, eine Bildungsprämie als bundesweite Förderung für eine Weiterbildung zu beantragen!

Nutzen Sie diese Chance noch bis Dezember 2021! Ende der Gutscheinausgabe zum Ende Dezember 2021 und letzte Möglichkeit der Abrechnungen bis Ende Dezember 2022.

Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 in einer Beratungsstelle erhalten.

Ab Ausstellungsdatum haben die ausgegebenen Gutscheine eine Gültigkeitsfrist von sechs Monaten und können damit längstens bis Ende Juni 2022 für eine Weiterbildung bei Ihrem Anbieter eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die zu fördernden Weiterbildungen erst nach Abschluss abgerechnet werden können. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Abrechnung länger andauernder Maßnahmen

Da abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen vom Anbieter bis spätestens zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden müssen, sind längerfristige Maßnahmen ggf. jetzt schon nicht mehr förderfähig. Wenn die Maßnahme in inhaltlich und zeitlich abgrenzbare Abschnitte unterteilt ist, die einzeln bepreist und buchbar sind, besteht die Möglichkeit Prämiengutscheine nach einem solchen abgeschlossenen Modul bereits vor Abschluss der gesamten Weiterbildung abzurechnen. Bei der vorzeitigen Abrechnung ist es wichtig, dass die einzelnen Abschnitte der Weiterbildung im Kursprogramm ersichtlich sind. Die maximale Fördersumme von 500 Euro könnte dann noch ausgeschöpft werden, wenn ein Großteil der Kosten bereits zu diesem Zeitpunkt entstanden ist.

Beispiel: Eine Weiterbildung besteht aus vier Abschnitten. Ein Abschnitt (z.B. Semester) kostet 400 Euro. Am Ende des dritten Abschnitts sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.200 Euro entstanden. Dies entspricht einem Eigenanteil von 700 Euro und einem Gutscheinwert von 500 Euro. Wenn der dritte Abschnitt auch inhaltlich abschließt, kann der Prämiengutschein nun zur Abrechnung eingereicht werden. Mit dem Ende des zweiten Abschnitts wären nur Kosten von 800 Euro erreicht worden und damit nur 400 Euro Gutscheinwert erstattungsfähig. Eine vorzeitige Abrechnung würde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Förderung um 100 Euro reduzieren.

Endspurt Bildungsprämie 20212022-01-05T17:11:24+01:00

Ältere Menschen mag ich gerne, aber was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung?

2022-01-05T17:11:28+01:00

Betreuungskraft nach§ 45 a SGB XI, Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz, oder Betreuungsassistent nach § 53 c SGB XI in der stationären Einrichtung?

Die Unterschiede der Tätigkeiten und der Weiterbildungen – ein kurzer Vergleich:

Der Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI könnte mit der Seniorenassistenz verglichen werden, da beide auf selbständiger Basis arbeiten möchten.

Die Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI durchlaufen meist nur eine kurze Weiterbildung von nur ca. 40 Stunden und bieten haushaltsnahe Dienstleistungen an. Oft ist das Ziel selbständig zu arbeiten und über die Abrechnung mit den Pflegekassen den Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich zu erhalten. Ambulante Pflegedienste qualifizieren ebenfalls oft ihre Mitarbeiter mit dieser kurzen Weiterbildung um eben auch diesen Entlastungsbetrag bei den Kassen abrechnen und diese Dienstleistung ebenfalls anbieten zu können.

Im Hause der HELP Akademie empfehlen wir diesen beruflichen Weg der Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI allerdings nicht als hauptberufliche selbständige Tätigkeit. Das Einkommen davon zu bestreiten wird für den Einzelnen selbständig tätigen sehr schwierig. Für die Senioren mit wenig finanziellen Mitteln kann es aber durchaus eine wichtige zusätzliche Unterstützung sein.

Die Seniorenassistenz bietet hier bei weitem vielfältigere Möglichkeiten für die Senioren sowie auch für die tätigen Damen und Herren selbst. Werden Sie also Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz.

Sowohl der Freizeitbereich bei den rüstigen Senioren ist dabei sehr beliebt und gefragt, als auch ungeheuer wichtig gegen die Einsamkeit. Alleine unternimmt man nichts mehr und verlässt das eigene zu Hause nur noch selten. Soziale Kontakte nehmen ab, Mobilität und Lebensqualität geht verloren.

Durch empathische und fürsorgliche Seniorenassistenten kehrt aber die Lebensfreude wieder zurück! Eine unglaublich wertvolle Dienstleistung, die nicht nur durch Freude sondern auch monitär von den finanziell unabhängigen Senioren geschätzt wird.

Auch die weitere Betreuung bei entstehenden altersassoziierten Krankheiten und somit die Entlastung der Angehörigen, als auch die Begleitung des letzten Weges werden in dieser umfangreichen Weiterbildung zum „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ geschult. Sie sind die zuverlässigen Vertrauenspersonen in allen Bereichen und für alle Belange der Senioren im Kampf gegen die Einsamkeit und für einen schönen erfüllten Lebensabend sowie die steigende Vorfreude auf die nächste gemeinsame Unternehmung. Das alles geht weit über das Angebot der haushaltsnahen Dienstleistungen hinaus und fordert auch die Kreativität und das Einfühlungsvermögen der ausgebildeten Seniorenassistenten.

Senioren-Assistenten werden im Hause der HELP Akademie neben der umfangreichen fachlichen Unterrichtung auch auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Selbständigkeit vorbereitet. Dabei geht es z. B. um Liquiditäts- und Businessplanung, Zuschüsse zur Gründung, Berufshaftpflichtversicherung, Marketing und Firmenpräsentation sowie das selbstbewusste Umsetzten der Honorargespräche.

Der Verdienst, das Honorar richtet sich nach örtlichen und marktüblichen Gegebenheiten. Es ist aber deutlich interessanter als bei den selbständigen Alltagsbegleitern nach § 45 a SGB XI, sowie auch bei den angestellten Betreuungskräften in den stationären Einrichtungen und liegt bei ca. 40 bis 50 € pro Std. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegraden dazu bei der Pflegekasse selbst noch abrufen können. Welche Beträge steuerlich grundsätzlich geltend gemacht werden dürfen, ist ebenfalls ein Teil der Weiterbildung um die Kosten für die Senioren in einer Mischkalkulation zu senken.

Sie üben eine sehr anspruchsvolle sowie äußerst wertvolle Dienstleistung aus und dürfen sich dessen nicht nur bewusst, sondern auch wirklich stolz darauf sein.

Angestellt in stationären Einrichtungen oder bei mobilen Pflegediensten zu sein, ist ebenfalls eine erfüllende Möglichkeit Senioren empathisch zu unterstützen, als Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI mit der Sicherheit der Sozialleistungen durch den Arbeitgeber: Wer sich also in der Selbständigkeit nicht wohlfühlt sondern lieber die Sicherheit durch ein Unternehmen im Rücken und den Sozialleistungen dabei schätzt, ist als abhängig beschäftigter hier am richtigen Platz.

Die zusätzlich dringend benötigten Betreuungskräfte, auch Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI genannt, werden nach der Richtlinie § 53c SGB XI für die im § 43b SGB XI bezeichnete zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ausgebildet. Diese Personen pflegen nicht, sondern werden für die Beschäftigung und Aktivierung der Senioren eingesetzt. Betreuungsassistenten sind dabei überwiegend in der stationären Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen tätig.

Die Schwerpunkte der Unterrichtsinhalte sind deshalb Demenz, Validation, Krankheitslehre und Pflege, Betreuung und Aktivierung, Dokumentation, Rechtskunde.

Eine Ausbildung zum Betreuungsassistenten dauert laut der Richtlinie nach § 53 c SGB XI 160 Unterrichtsstunden und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Es muss ein 80-stündiges Praktikum und eine 1.Hilfe Auffrischung bis zur Abschlussprüfung vorgelegt werden. Der Verdienst bewegt sich in der Regel deutlich unterhalb des Einkommensgefüges der examinierten Pflegefachkräfte. Eine unterste Grenze beim Verdienst zieht aber der gesetzliche Pflegemindestlohn in seiner jeweils geltenden Höhe.

Zurück zur Frage vom Anfang dieses Beitrags: Was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung:

Eine kurze Analyse und diese Fragen sollten Sie sich stellen um Ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen:

  • Was kann ich gut, was eher nicht?
  • Was will ich erreichen und was unbedingt vermeiden?
  • Was treibt mich an?
  • Welche Werte sind mir in meiner Arbeit wichtig?
  • Passen meine Werte und meine Arbeit zusammen?
  • Möchte ich als Selbständige/r arbeiten?
  • Erzähle ich Fremden gerne was, wie und wo ich arbeite?

Je besser die persönlichen Werte im Einklang mit der beruflichen Tätigkeit stehen umso zufriedener und ausgeglichener fühlen Sie sich dabei.

Erfinden Sie sich neu! Die HELP Akademie unterstützt Sie dabei gerne und wir freuen uns Sie kennen zu lernen.

Ältere Menschen mag ich gerne, aber was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung?2022-01-05T17:11:28+01:00

5 Jahre Seniorenassistenten-Ausbildung der HELP Akademie

2022-01-05T17:11:32+01:00

200 zertifizierte „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ stehen ihren Senioren mit Rat und Tat zur Seite. Sie können schon bald dazu gehören!

Mit einer qualifizierten beruflichen Weiterbildung stellen Sie die Weichen für Ihre erfolgreiche Zukunft und füllen die Lücke in der Seniorenbetreuung! Es ist die Voraussetzung für Ihren späteren Erfolg und die Zufriedenheit Ihrer Klienten.

Eine neue Lebensqualität für alle Senioren und Best-Ager!

Alle Menschen, die Wert auf eine niveauvolle Gesellschaft legen schätzen diese unverzichtbare Dienstleistung bereits im rüstigen Alter. Mit einer qualifizierten Person Ihres Vertrauens meistern sie Ihren Alltag besser und werden so lange wie möglich im eigenen zu Hause begleitet und sogar betreut:

Die Seniorenassistenten füllen die Lücke in der Seniorenbetreuung mit wertvoller Zeit für all Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnissen!

Oft isolieren sich Senioren und vereinsamen schließlich ganz, oder wenden sich dann verstärkt an Familienmitglieder. Diese können aber wegen eigener starker beruflicher und familiärer Beanspruchung oft nicht ausreichend helfen.

HELP-Zertifizierte Senioren- Experten haben die Zeit und die Kompetenz, sich um alle Belange der Senioren zu kümmern.

Die Senioren behalten ihre Eigenständigkeit und dadurch mehr Lebensqualität. Sie können den Alltag in Ihrem eigenen Zuhause lange Zeit meistern. Die Angehörigen können beruhigt darauf vertrauen, dass Sie in besten Händen sind und ihrem eigenen Wunsch entsprechend daheim älter werden können. Gleichzeitig ist dieses individuelle Betreuungssystem finanziell deutlich günstiger als jeder Heimaufenthalt.

Im Frühjahrslehrgang Seniorenassistenz ab 02.02.2022 sind derzeit noch Plätze verfügbar. 

Werden Sie Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz!

5 Jahre Seniorenassistenten-Ausbildung der HELP Akademie2022-01-05T17:11:32+01:00

Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023: Allgemeine Informationen der HELP Akademie und wie es weitergeht

2022-01-05T17:13:58+01:00

Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.

Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen

Das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen soll deutlich gestärkt werden, indem diese in sämtliche Stadien eines Betreuungsverfahrens eingebunden werden und ein Recht auf Information haben sowie ein Mitspracherecht bei der gerichtlichen Entscheidung.

Die Betroffenen sollen auch bei der Auswahl des konkreten Betreuers ihre Vorstellungen einbringen können und hierbei so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer

Durch einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle – meist durch den Rechtspfleger – sollen Pflichtwidrigkeitendes Betreuers, die das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten beeinträchtigen, besser erkannt und gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Hierdurch soll ein höherer Qualitätsstandard der Betreuungerreicht werden.

Neues Betreuerregister

Mit einem neu eingeführten formalen Registrierungsverfahren werden persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer eingeführt. Es werden nur solche Betreuer im Betreuerregister registriert, die die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit besitzen.

Synopsen (vergleichende Gegenüberstellung von Texten), hierbei altes und neues Recht, wurden dazu bereits erstellt. Diese werden von der HELP Akademie auch für den Unterricht, sobald die Dozenten diese empfehlen, verwendet und als Arbeitsgrundlage in der Übergangszeit für Sie auch empfohlen.

Literaturempfehlung: Joecker, Das neue Betreuungsrecht 978-3-8462-1228-8 – erscheint demnächst.

Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das vollständig neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)ersetzt. Mit dem BtOG wird erstmals eine vom Einzelfall unabhängige förmliche Anerkennung als Berufsbetreuer eingeführt. Zugleich wird das Betreuerregister der Berufsbetreuer eingeführt, das bei der Betreuungsbehörde zu führen ist

Erstmals werden jetzt gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung als Berufsbetreuer geschaffen.

Diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ist wesentlich wichtig für die Zukunft und möglicherweise dann auch für die Entwicklung der Vergütung.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?

Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023: Allgemeine Informationen der HELP Akademie und wie es weitergeht2022-01-05T17:13:58+01:00

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?

2022-01-05T17:14:04+01:00

Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist).

Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.

Leider werden viele wichtigen Details erst im 4. Quartal durch Verordnungen bekannt gegeben werden. Weder die Betreuungsstellen, noch die beiden großen Verbände wissen derzeit von wem und wo die Sachkundeprüfungen abgenommen werden soll, und wie viele Unterrichtsstunden tatsächlich ab01.01. 2023 gefordert werden – zurzeit spekuliert man zwischen 300 und 360 Unterrichtsstunden.

Soweit wir es Stand heute überblicken können haben wir in er HELP Akademie die dort geforderten Themen bereits in unserem Grundlehrgang überwiegend abgebildet und müssen diese dann entsprechend ausweiten.

Für unsere Lehrgänge ist das Folgende wichtig:

Wir schulen derzeit inklusive unseres Klausurtages 206 Stunden (ohne Klausur 200 Stunden) in 6 Modulen und empfehlen deshalb dringend das derzeit fakultative Modul 6 unbedingt mit zu besuchen. Der nächste Lehrgang startet am 11.September 2021.

Die Betreuungsstellen und die Verbände raten uns derzeit so weiter zu schulen und mit dem Hinweis an alle jetzt aktuellenTeilnehmer, dass sie erst noch ein Jahr nach altem Recht arbeiten müssen. Im Laufe des nächsten Jahres werden von der HELP Akademie Weiterbildungsmodule zum neuen Recht d.h. zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten, so dass Sie alle auf diese optimal vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist werden die Dozenten jetzt schon in den kommenden Lehrgängen Hinweise geben wo sich Inhalte verändern werden.

Alle Teilnehmer unserer Lehrgänge ab 01.01.2020 bis heute werden wir über die Notwendigkeit der Zusatzmodule zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung informieren und diese anbieten

Alle Teilnehmer aus 2019 bis 01.01.2020 haben, sofern Sie aktiv und als Berufsbetreuer tätigt sind, Bestandsschutz und müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, sich aber ebenfalls registrieren. Wir werden auch diese Gruppe zu den Weiterbildungen zum neuen Recht einladen.

Die HELP Akademie und unsere Dozenten halten diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ebenfalls sehr wichtig für die Qualität und das Image dieser so wichtigen Tätigkeit.

Wir freuen uns Sie Sie in den kommenden Lehrgängen kennen zu lernen.

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?2022-01-05T17:14:04+01:00
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