Der Berufsbetreuerlehrgang zur Sachkunde ist jetzt nach BtRegV § 8 durch die Regierung von Mittelfranken seit 17.02.2023 zugelassen. Die Zulassung gilt bundesweit.
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Reservieren Sie zeitnah einen Platz im ersten Sachkundelehrgang nach dem neuen Betreuungsrecht. Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze wird dieser erste Lehrgang sehr schnell ausgebucht sein, da viele Übergangsbetreuer ab 2020 einzelne Module daraus in Absprache mit ihren Betreuungsstellen besuchen müssen.
Die Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuer*innen:
Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt, die aus unterschiedlichen Themenfeldern stammen können. Nur in den festgelegten Aufgabenbereichen dürfen Sie als Betreuer Ihre Klienten auch vertreten, in anderen Bereichen sollen Sie Ihre Klienten bei Bedarf beraten und unterstützen. Von der Vertretungsmacht soll nur Gebrauch gemacht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klienten.
Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:
- Gesundheitliche Behandlung sicherstellen:
Pflegedienste beauftragen
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen
in bestimmten Fällen (bei Einwilligungsunfähigkeit) müssen ggf. auch stellvertretende Entscheidungen über medizinische Behandlungen getroffen werden - Vermögen
Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
Unterhaltspflichten prüfen
Schuldenregulierung einleiten
Erbangelegenheiten regeln
Vermögen und Finanzen verwalten - Heime
Verträge prüfen und abschließen
Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten - Wohnen
Wohnraum erhalten
Mietverträge prüfen
Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen - Behörden
Unterstützung im Umgang mit Behörden
Beratung bei Anträgen
Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen
Dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die vom Betreuungsrichter individuell festgelegt werden können.
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