Persönlichen Voraussetzungen

Für eine Weiterbildung zum “Experten & Geselschafter in der Seniorenassistenz” mit integrierten Inhalten zum Betreuungsassistenten bzw. zu Alltagsbegleitern nach § 45 a SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen.

Dazu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation für soziale und unterstützende Tätigkeiten, Wertschätzung für ältere Menschen, Geduld, gute kommunikative Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Einfühlungsvermögen und Sensibilität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Als Seniorenassistent ebenso wie als Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI braucht man keine bestimmten Vorkenntnisse, sondern einfach nur etwas freie Zeit, Empathie-Fähigkeit, Geduld und die Leidenschaft, zu helfen.

Bevor man die Tätigkeit übernehmen kann, sollte man eine gute Weiterbildung absolviert haben, die Sie auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige vorbereitet. Da der tagtägliche Umgang mit älteren Menschen psychisch belastend sein kann, ist es ebenfalls wichtig, dass man Berufliches und Privates trennen kann und die Arbeit nach dem Feierabend nicht mit nach Hause nimmt.

Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Abrechnung des Entlastungsbetrages zu entsprechen muss, wie hier angedacht eine Weiterbildung mit den vorgeschriebenen Inhalten zu Betreuungsassistenten/Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI absolviert werden. Diese 40 Schulstunden sind komplett in dem Seniorenassistentenlehrgang integriert.

Der Lehrgang wird in 3 Modulen als Zoom Meeting/Webinar also online abgehalten und nur Modul 4 findet in Präsenz statt. Er kann also bequem berufsbegleitenden absolviert werden.

Qualifizierung zum “Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz” mit eingebundenen Inhalten zum Betreuungsassistenten nach 45 a SGB XI

Hochbetagte Menschen, oft mit Demenz, oder psychischen Erkrankungen möglicherweise auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Sinne des § 45a SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf. Wir bieten Ihnen hier die, auf diese Anforderungen, zugeschnittenen Weiterbildung für Ihren optimalen Einstieg in dieses Aufgabengebiet.

Als Grundlage für die integrierten Inhalte der Alltagsbegleitung dient die Richtlinie, die als Schulungskonzept von dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 01.01. 2019 in Kraft getreten ist.

Die Schulung zum Alltagshelfer nach §45a SGB XI umfasst 40 Unterrichtseinheiten, diese sind in den Seniorenassistentenlehrgang mit 152 Unterrichtseinheiten eingearbeitet, so dass Sie beide Ausbildungsziele in einem Lehrgang ereichen und nutzen können. Sie lernen über Betreuung pflegebedürftiger Menschen, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger. Als Seniorenassistenten beginnen Sie aber schon weit früher mit den rüstigen Senioren und arbeiten gegen deren Einsamkeit. Sie begleiten Freizeitangebote wie kleine Ausflüge und Reisen, den Besuch in Kaffee oder Restaurant, oder in ein Konzert. Sie sorgen für Lebensfreude und Mobilität und schaffen somit neue Lebenqualität.

Aufgabe der Seniorenassistenten mit integrierter Altagsbegleitung ist es Senioren zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäsche -und Wohnungspflege, vor allem auch zur Entlastung der Angehörigen, spielen dabei eine große Rolle.

Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, die zu betreuenden Menschen zu respektieren und ihre Ressourcen zu erhalten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Sie sind körperlich und geistig für eine solche Tätigkeit fit und geeignet.
  • Sie bringen deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift mit.
  • Berufliche Vorbildung ist nicht vorgeschrieben, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung in einem betreuenden Beruf sind von großem Vorteil.
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses im Lehrgang bis spätestens dem Abschlusstag, das nicht älter als 3 Monate ist.
  • Eine 1. Hilfe Schulung, die nicht älter als 12 Monate ist, ist bis zum Abschlusstag Voraussetzung, da Sie dabei Notfallsituationen erkennen, Vitalzeichen prüfen, Soforthilfe leisten und einen Notruf absetzten erlernen

Das sind die Inhalte aus der Verordnung  § 45 a SGB XI, die in den Lehrgang Seniorenassistenz integriert sind.

  • 40 Schulstunden Theorie (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten):
    1. Betreuung pflegebedürftiger Menschen
    2. Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen
    3. Unterstützung bei der Haushaltsführung
    4. Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger

Ihre Karriere nach der Weiterbildung

Die Seniorenassistenten mit integrierten Alltagsbegleiter nach §45 a SGB XI sind für die Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag zuständig. Diese sind Entlastungsleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und generell in der Tagesbetreuung in Privathaushalten.

Diese Weiterbildung ( 40 Schulstunden) ist komplett, wie vorgeschrieben, in die umfangreichere Ausbildung zur Seniorenassistenz (152 Schulstunden) integriert, die von der HELP Akademie so aktuell angeboten wird. Sie können mit dieser  Weiterbildung zum zertifizierten „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz” beide Wege gehen und als Betreuungskraft, als auch als Seniorneassistent tätig sein.

Wer als Betreuungskraft nach §45 a SGB XI in Bayern tätig sein möchte und somit mit den Entlastungsbetrag von 125,00 € direkt abrechnen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, eine Überwachungskraft zu verpflichten:  Die Fachkraft verfügt über eine geeignete mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung, oder geeignete Studienabschlüsse im Sinne des § 6 Abs. 1 AnFöVO. Das gilt auch innerhalb des Seniorenassistentenlehrgangs.

Haben Sie weitere Fragen zur  HELP Akademie, oder speziellen Leistungen, zur Seniorenassistenz mit den Inhalten der Betreuungskraft nach § 45 a SGB XI oder anderen Themen, so stehen wir Ihnen über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.