Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere hochqualifizierte Ausbildung zum Berufsbetreuer bzw. rechtlichen Betreuer in München.

Grundlagen für eine berufliche Betreuung oder rechtliche Betreuung.

Zwei Prozent der Erwachsenen sind betroffen – bei rund 68 Millionen Erwachsenen Einwohnern in Deutschland sind es aktuell etwa 1,3 Millionen Betreuungen in Deutschland durch Berufsbetreuer.

Die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Statistik zählt jährlich 220.000 Erstbestellungen für eine Berufsbetreuung bzw. rechtliche Betreuung. Diese teilen sich auf in Berufsbetreuer, Familienangehörige, sonstige Ehrenamtliche und Vereinsbetreuer. Zu den Erstbestellungen kommen zahlreiche Betreuerwechsel. Obwohl die Gesamtzahl auf hohem Niveau seit einigen Jahren etwa gleich bleibt, so zeigt sich eine Verschiebung, weg von der Familie und vom Ehrenamt, hin zu beruflich ausgeführter Betreuung.

Gingen 2007 etwa 75.000 Betreuungen an Berufsbetreuer, waren es 2012 schon 100.000

Durchschnittlich dauert eine rechtliche Betreuung 5,5 Jahre. Damit kann angenommen werden, dass in Deutschland zeitgleich etwa 450.000 Erwachsene unter rechtlicher Betreuung von selbstständigen Berufsbetreuern stehen. Insgesamt, also mit Einschluss der von der Familie und im Ehrenamt geführten Betreuungen sind es aktuell etwa 1,3 Millionen Betreuungen in Deutschland. Bei rund 68 Millionen Erwachsenen Einwohnern in Deutschland entspricht dies einer Quote von ca. zwei Prozent.

(Quelle: Statistik des Bundesjustizamtes zur rechtlichen Betreuung)

Nach dem Zwischenbericht 2007 des Instituts für Sozialforschung, Köln, waren folgende medizinische Diagnosen Grundlagen für die gerichtliche Bestellung beruflicher Betreuer:

  • 6,9 % Körperliche Behinderung
  • 19,9 % Demenz (stark steigend)
  • 16,7 % Sucht
  • 33,4 % sonstige psychische Krankheit
  • 15,9 % geistige Behinderung
  • 19,7 % Mischbild: Krankheit und Behinderung
rechtliche betreuung

Die Lehren über das rechtliche Grundwissen der Ausbildung zum Berufsbetreuer

Die angenommene Gesamtzahl von Betreuungsverfahren durch Berufsbetreuer 2016 dürften Ende 2016 rund 1.233.000 und bis 2017 / 2018 ca. 1.350.000 Betreuungen angeordnet gewesen sein. Dahe rist eine umfassende Ausbildung zum Berufsbetreuer wichtig.

Derzeit steigt die Gesamtzahl an, da durch den demografischen Faktor und das älter werden der Gesellschaft die gerichtlich bestellte Betreuung im Demenzbereich stark zunimmt.

Ab Januar 2023 gibt es eine gesetzlichen Regelungen zur Qualität und Ausbildung eines beruflichen Betreuers (vormals Berufsbetreuer genannt):

Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte geltend zu machen, konnten sich nicht darauf verlassen, dass sie eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Das Betreuungsrecht und die Betreuungspraxis wiesen bislang teilweise erhebliche Mängel auf. Denn: Die berufliche Betreuung war nicht als Beruf anerkannt. Es gab keine Zulassungsregelung, sodass jeder als Berufsbetreuer eingesetzt werden konnte – auch eine Person ohne jede Ausbildung, was aber regelmäßig zu Problemen führte. Missverständnisse und Unwissenheit über die Pflichten und Aufgaben rechtlicher Betreuer prägten den öffentlichen Diskurs. Selbst staatliche Stellen vermittelten ein einseitiges Bild von Betreuung als System ersetzenden Handelns. Personenbezogene und rehabilitative Aspekte des deutschen Betreuungsrechts wurden oft missachtet.

Für die Arbeit von rechtlichen Betreuern gibt es jetzt ab 2023 eine verbindliche, gesetzlich festgelegte Ausbildung.Der Gesetzgeber schreibt den Sachkundenachweis mit 360 Schulstunden aufgeteilt in 11 Module und 11 Zwichenprüfungen verbindlich vor.

Auch die Betreuungsbehörden, die geeignete Betreuer empfehlen sollten, waren zu keinen bundeseinheitlichen Standards und Verfahren verpflichtet. Ab 2023 ist die Bewerbung zum Berufsbetreuer bei den Stammbehörden einheitlich geregelt: Es gilt verbindlich der Sachkundenachweis sowie die persönliche Eignung und die Berufshaftpflichtversicherung in vorgeschreibener Höhe. Nur dann kann der Betreuer bestellt und auch vergütet werden. Fehlt eine Komponente kann man nur eherenamtlich tätig sein.

Die Gerichte haben die Beratungs- und Aufsichtspflicht (§1837 BGB). Das wichtigste ist dabei eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit mit den Rechtspflegern und Richtern der Gerichte auf Augenhöhe. Die HELP Akademie bietet mit der Zertifizierung zum beruflichen Betreuer nach BtRegV, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang eine perfekte Basisausbildung mit Fach- und Methodenkompetenz, dass Sie mit diesen Kenntnissen als Betreuer dem Gericht ein geschätzter Partner sein können.

Rechtliche Betreuung braucht  Qualitätssicherung!

Die HELP Akademie bietet mit dieser Ausbildung, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang, zum Berufsbetreuer im „Zertifikatslehrgang zur Berufsbetreuung“  eine hohe Qualität und die sichere Umsetzung der Betreuungsaufgaben. Damit legt HELP den Grundstein zur Erfüllung der Bedürfnisse der Betreuten.

Die berufliche Betreuungsführung

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 17.000 Berufsbetreuer. Diese sind überwiegend selbständig tätig. Im Jahr 2004 wurden ca. 1,16 Millionen Bürger betreut, bis zum Ende 2017 stieg die Zahl auf 1,35 Mio. an.

Davon sind nach Schätzungen der Berufsverbände rund 1/3 durch berufliche Betreuer, was aber ausgebaut werden soll, sofern genügend Personen gut ausgebildet werden können.  Die Betreuungsstellen, Stammbehörden und Gerichte setzten auf eine ausreichende Vorkenntnis und Ausbildung durch den Sachkundelehrgang. Daher hat HELP genau nach den Vorgaben des Gesetzgebers eine perfekkte Ausbildung zum Beufsbetreuer entwickelt. Ab Januar 2023 sind die neuen Vorschriften unumgänglich.

Viele berufliche Betreuer üben diese Tätigkeit nebenberuflich aus. Die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestattet.

Die Bestellung als beruflicher Betreuer oder rechtlicher Betreuer.

Die Bestellung als beruflicher Betreuer erfolgt durch die örtlichen Amtsgerichte, den Betreuungsgerichten. Die Betreuungsbehörden, oder auch Betreuungsstellen bei den Städten, den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht / Betreuungsgericht  über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Ein Betreuer ist zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen.  Die Behörde muss prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.

Beruflicher Betreuer wird man, indem man vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird und im Bestellungsbeschluss die Betreuung als beruflich geführt bezeichnet wird.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse und der fundierten Ausbildung durch den Sachkundenachweis des Betreuers diesen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im Familienkreis. Zur auskömmlichen Betreuertätigkeit sind die Vergütungsansprüche gesetzlich festgesetzt worden, die Betreuerpflichten jedoch unverändert geblieben.

rechtliche betreuung

Berufsbetreuer-Ausbildung in der HELP Akademie

Zu den wünschenswerten Kenntnissen gehören besonders solche auf dem Gebiete des Rechtes (Betreuungsrecht,  Zivilrecht, Sozialrecht uvm.), medizinisch-betreuerische, pflegerische und psychologische Kenntnisse  z. B. auch im Bereich Demenz-Betreuung, darüber hinaus Kenntnisse der  Buchführung, der Betriebswirtschaft und dem Umgang mit den digitalen Medien,  sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und die Fähigkeit, juristisch und medizinisch geprägten Schriftverkehr zu verstehen. Die Berufsverbände und Behörden haben sich auf ein gemeinsam ausgestaltetes Berufsbild geeinigt. Die Ausbildungsstätten sind gehalten, die gesetzlich geregelten Sachkundlehrgänge umzusetzen.

Grundlegende & systematische, gesetzlich geregelte Ausbildung

Im Sachkundelehrgang „Ausbildung zum beruflichen Betreuer“ der HELP Akademie wird durch hoch erfahrene Dozenten eine praxisorientierte, grundlegende und systematische Ausbildung angeboten. Die HELP Akademie musste sich, so wie alle andere Ausbilder auch, akkreditieren lassen. Die Zulassung ist von der Regiereung von Mittelfranken für 5 Jahre für die Ausbilder in Bayern am 17.02.2023 erteilt worden.

Die elf Lehrgangsmodule, welche aufeinander aufbauen, gewährleisten die Praxisreflexion und den Wissenstransfer. Dies wird zudem durch die zur Verfügung gestellten Lehrgangsunterlagen, sowie vielen praktischen Übungen, Gruppenarbeiten und Rollenspielen, verstärkt.