Persönlichen Voraussetzungen
Für eine Weiterbildung zu Betreuungsassistenten bzw. zu Alltagsbegleitern nach § 45 a SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen.
Dazu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation für soziale und unterstützende Tätigkeiten, Wertschätzung für ältere Menschen, Geduld, gute kommunikative Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Einfühlungsvermögen und Sensibilität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Als Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI braucht man keine bestimmten Vorkenntnisse, sondern einfach nur etwas freie Zeit, Empathie-Fähigkeit, Geduld und die Leidenschaft, zu helfen.
Bevor man die Tätigkeit übernehmen kann, muss man eine Schulung absolviert haben, die Sie auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige vorbereitet. Da der tagtägliche Umgang mit älteren Menschen kann psychisch belastend sein, ist es ebenfalls wichtig, dass man Berufliches und Privates trennen kann und die Arbeit nach dem Feierabend nicht mit nach Hause nimmt.
Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zu erfüllen, sollte wie hier angedacht eine Weiterbildung zur Betreuungsassistentin/Alltagsbegleiterin nach § 45 a SGB XI mindestens 40 Schul-Stunden beinhalten.
Der Lehrgang wird als Zoom Meeting/ Webinar also online abgehalten und kann berufsbegleitenden absolviert werden. Es fallen keine Übernachtungs- und Reisekosten an. Die Teilnahme kann bequem von Hause aus stattfinden.
Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach 45 a SGB XI
Hochbetagte Menschen, oft mit Demenz, oder psychischen Erkrankungen möglicherweise auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Sinne des § 45a SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Wir bieten Ihnen hier die auf diese Anforderungen zugeschnittenen Weiterbildung für Ihren optimalen Einstieg in dieses Aufgabengebiet.
Als Grundlage dazu dient die Richtlinie, die als Schulungskonzept von dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 01.01. 2019 in Kraft getreten ist.
Die Schulung zum Alltagshelfer nach §45a SGB XI hat 40 Unterrichtseinheiten. Sie lernen mehr über Betreuung pflegebedürftiger Menschen, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Aufgabe der Betreuungsassistenten /Altagsbegleiter ist es Senioren zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäsche -und Wohnungspflege, vor allem auch zur Entlastung der Angehörigen, spielen dabei eine große Rolle.
Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, die zu betreuenden Menschen zu respektieren und ihre Ressourcen zu erhalten.
Zugangsvoraussetzungen
- Sie sind körperlich und geistig für eine solche Tätigkeit fit und geeignet.
- Sie bringen deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift mit.
- Berufliche Vorbildung ist nicht vorgeschrieben, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung in einem betreuenden Beruf sind von großem Vorteil.
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses im Lehrgang bis spätestens dem Abschlusstag das nicht älter als 3 Monate ist.
- Eine 1. Hilfe Schulung als Auffrischung die nicht älter als 12 Monate ist bis zum Abschlusstag
Lehrgangsdauer
- 40 Schulstunden Theorie (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten):
1. Betreuung pflegebedürftiger Menschen
2. Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen
3. Unterstützung bei der Haushaltsführung
4. Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger
Ihre Karriere nach der Weiterbildung
Die Alltagsbegleiter nach §45 a SGB XI sind für die Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag zuständig. Diese sind Entlastungsleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und generell in der Tagesbetreuung in Privathaushalten.
Diese Weiterbildung eignet sich auch hervorragend als Einstieg in die umfangreichere Ausbildung zur Seniorenassistenz, die ebenfalls von der HELP Akademie angeboten wird. Wer also hier langfristig Karriere machen möchte, sollte darüber nachdenken, später noch eine Weiterbildung zum zertifizierten „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz anzuhängen.
Wer als Betreuungsassistent tätig sein möchte, ist gesetzlich verpflichtet, eine Überwachungskraft zu verpflichten: Die Fachkraft verfügt über eine geeignete mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung oder geeignete Studienabschlüsse im Sinne des § 6 Abs. 1 AnFöVO.